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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Ein Mordfall und Mobilfunkdaten Eine Nummer zu viel

 ·  Ein Augsburger Mordfall führte schnell zu den Tätern: Die Frau und deren Geliebter waren es. Eine Telefonnummer verriet sie, die auf Vorrat gespeichert war. Heute wären sie entkommen.

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© Polizeipräsidium Augsburg Auch Funkdaten sind nur Spuren: Nutzlos, wenn sie gelöscht werden

Weil er A. über alles liebte, nahm B. einen Kredit auf und kaufte für seine Ehefrau und sich eine geräumige Eigentumswohnung in Augsburg. Er arbeitete tagsüber in einer Kunststofffabrik und fuhr danach bis in die Nacht Taxi. Die Wohnung wollte er so schnell wie möglich abbezahlen. Denn A. sollte es gut haben bei ihm. Die Liebe würde dann von ganz allein kommen, das war der Plan. Auch A.s Familie sah es so. Schon vor der Hochzeit hatte sie die Einwände ihrer Tochter gegen die arrangierte Ehe mit B. abgetan. Doch es half alles nichts. A. würde B. nie lieben.

Während B. arbeitete, traf sich A. mit Freundinnen im Café. Und mit M., einem entfernten Verwandten, den sie seit ihrer Kindheit kannte und der in England wohnte. Die Liebe, die sie B. nicht entgegenbringen konnte, empfand sie für M. Aber auch M. war verheiratet. Die Sache war aussichtslos. Eine Scheidung verboten Kultur und Familienehre. Man traf sich also im Verborgenen, jahrelang. In Deutschland oder auch in der Türkei, wo A. oft viele Monate ohne ihren Mann bei ihrer Familie verbrachte. Wenn man sich nicht sah, wurde telefoniert. Und es wurden unzählige SMS verschickt, meistens wenn B. arbeitete. Er werde sie befreien, sagt M. immer wieder. Er werde B. umbringen.

Tödliche Messerstiche

Es dauerte, bis A. und M. gemeinsam beschlossen, das wirklich zu tun. Am 8. September 2009 sollte es so weit sein. Schon im Juli war A. in die Türkei gereist. Einen Monat später folgte ihr M. aus England in die Türkei. Niemand würde sie als Täter verdächtigen, wenn sie doch beide in der Türkei waren. Am 8. September flog M. von Ankara nach München, im Gepäck den Schlüssel zur Wohnung von A. und B. Er wusste von A., dass B. erst um 22.30 Uhr von seiner Schicht nach Hause kam. Um kurz vor acht Uhr rief er vom Festnetzanschluss der Augsburger Wohnung bei A. in der Türkei an. A. sagte ihm, wo in der Küche die großen Messer und wo eine große Vase zu finden seien. Also holte sich M. zwei Messer und eine Marmorvase, zweieinhalb Kilogramm schwer. Er streifte sich Einmalhandschuhe über, wie man sie im Baumarkt kaufen kann. Dann versteckte er sich in der Wohnung.

Gegen 22.30 Uhr kam B. nach Hause. Noch vor der Tür zog er wie immer die Schuhe aus, öffnete die Haustür und ging zum Flur, um aus dem Schuhschrank seine Pantoffeln zu holen. Als er gerade seine Hausschuhe anziehen wollte, kam M. aus seinem Versteck und schlug B. die Vase auf den Hinterkopf. B. stürzte, M. schlug weiter zu und stach mit beiden Messern auf B. ein. Die Klingen verbogen, so dass sich M. ein weiteres Messer aus der Küche holte. Dann schlug er mit dem Rest der Vase weiter auf seinen Kopf ein, bis die Vase vollständig zerbrach. Zu diesem Zeitpunkt lag B. schon schwer verletzt am Boden. Zwei Messerstiche schließlich waren tödlich. M. ging ins Badezimmer, wusch sich und nahm aus B.s Kleiderschrank frische Kleidung. Er löschte das Gespräch, das er vorher mit A. geführt hatte, aus dem Festnetzspeicher des Telefons. Er warf die blutige Kleidung und die Einmalhandschuhe, die während des Kampfes gerissen waren, in den Müll. Dann fuhr er zum Hauptbahnhof in Augsburg und mit dem Zug nach München. Von dort nahm er die S-Bahn zum Flughafen. Am nächsten Morgen flog er zurück nach Ankara.

Vor der Tat hatte er mit A. 37 SMS ausgetauscht, nach der Tat und bis zu seiner Ankunft in der Türkei rund 50 SMS. Am 9. September wurde B. von einem Arbeitskollegen in der Wohnung tot aufgefunden, noch am selben Tag wurde seine Ehefrau in der Türkei verständigt. Einen Tag später besuchte M. sie in ihrem Elternhaus in der Türkei, um ihr zu kondolieren. Kurz darauf flog die junge Witwe mit Verwandten nach Deutschland. Am 24. September, 16 Tage nach der Tat, wurde sie festgenommen. M. blieb zunächst in der Türkei, flog erst am 29. Oktober zurück nach London. Am Flughafen wartete schon die Polizei.

Das Ziel: „eine einheitliche Speicherung“

„Wir hätten diesen Fall heute nicht mehr gelöst“, sagt der Leiter der Augsburger Kriminalpolizei, Klaus Bayerl. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 speichern die Telekommunikationsunternehmen nicht mehr, wer wen wann und wo angerufen hat. „Das ist für die Polizei ein Schlag ins Gesicht“, meint Bayerl. „Wir brauchen die Daten nicht für jedes kleine Delikt, das wäre viel zu umständlich. Aber bei den meisten Kapitaldelikten sind die Kommunikationsspuren oft die wichtigsten Spuren. Und diese Spuren werden nun wissentlich vernichtet.“

Manche Netzbetreiber speichern Daten auch heute noch, doch meist nur für sieben Tage, etwa zu Abrechnungszwecken. Doch auch das ist im Zeitalter von Flatrates kaum noch nötig, da alles über Pauschaltarife verrechnet wird. „Wir wollen nichts anderes als im Urteil des Bundesverfassungsgerichts angeregt: eine einheitliche Speicherung, am besten für sechs Monate. Denn im Urteil wird mitnichten gesagt, dass die retrograde Auswertung der Daten verwerflich ist. Man muss es nur streng reglementieren.“ So will es auch Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Doch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnt die „Vorratsdatenspeicherung“ ab.

Schon das Wort „Vorrat“ suggeriert unzulässiges Hamstern von Daten. Und es wird so getan, als sei die Polizei der Hamster. Dabei sind es die Telekommunikationsunternehmen, die Verbindungsdaten speichern, wie sie es schon immer getan haben, um ihren Kunden eine Rechnung schicken zu können. „Solange es keine gesetzliche Speicherpflicht für Verbindungsdaten gibt, ist es dem Zufall überlassen, ob ein Provider überhaupt die notwendigen Daten vorhält“, sagt Christian Hoppe, Leiter der kriminalpolizeilichen Zentralstelle für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen im Bundeskriminalamt.

„Auf diese Daten würde die Polizei ohnehin nur in Einzelfällen unter engen Voraussetzungen aufgrund einer richterlichen Anordnung zugreifen können.“ In neunzig Prozent der Fälle, so Hoppe, gehe es nur darum, eine polizeilich bekannte verdächtige Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) zu einem konkreten Zeitpunkt einem Computer zuzuordnen. „Das ist vom Prinzip her nichts anderes, als über ein Autokennzeichen den Halter eines Wagens zu ermitteln.“

Zugriff des Staates gilt weiterhin als verwerflich

Im „quick freeze“, das Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dagegensetzt, sehen Fachleute keine Lösung. Denn dann würden die Daten erst gespeichert, wenn der Tatverdacht schon vorliegt. Doch wie soll man zu einem Tatverdacht kommen, wenn erst einmal keine Daten vorliegen? Auch das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass „quick freeze“ keine geeignete Möglichkeit sei, sagt Hoppe. „Um neue Ermittlungsansätze zu gewinnen und weitere Tatverdächtige zu identifizieren, interessiert doch zunächst, wer in der Vergangenheit, als die Taten geplant und begangen wurden, mit wem kommuniziert hat.“

Doch während über soziale Netzwerke und Online-Shops Kreditkarten-, Konto- und Telefonnummern, Privatfotos und Privatadressen, Kaufgewohnheiten, Markenvorlieben und Urlaubsziele ohne Bedenken preisgegeben werden, gilt der - kontrollierte, überwachte, geschützte - Zugriff des Staates als verwerflich. Dabei ist die Auswertung der Daten so aufwendig und teuer, dass es nur bei schwerer Kriminalität in Betracht kommt. Erst die Terroranschläge von Madrid und London 2004 und 2005 zeigten, dass kein Weg daran vorbeigeht. Eine EU-Richtlinie von 2006 verpflichtete daraufhin die Mitgliedstaaten dazu, die Verkehrsdaten zu speichern. Seit 2009 war es in Deutschland den Unternehmen deshalb per Gesetz erlaubt, Verkehrsdaten zu speichern, was früher zu Abrechnungszwecken ohnehin geschah. Das Bundesverfassungsgericht rügte dann in seiner Entscheidung 2010 nicht die Speicherung an sich, sondern nur Details der Ausgestaltung im Telekommunikationsgesetz. Dennoch gibt es bislang kein neues Gesetz.

Fingerabdrücke, Faserreste, DNA-Spuren

Deshalb stünden die Kriminalbeamten, hätten sie jetzt die Leiche von B. gefunden, mit leeren Händen da. Zwar hätten sie wie 2009 auch jede Menge DNA-Spuren sichergestellt. Doch die hätten die Polizei nicht weitergebracht. Ein Vergleich mit der DNA-Analysedatei blieb 2009 ohne Ergebnis. Verdächtige nach dem Cui-bono-Prinzip - Personen also, denen sein Tod hätte nützen können - gab es nicht. B. war gut gelitten, auch Geldnöte kamen nicht in Betracht. So blieben die Kommunikationsspuren, und die waren reichlich vorhanden - damals. Heute wären die Daten größtenteils gelöscht gewesen, die Polizei hätte keine Beweiskette aufbauen können, die die Mörder schließlich zum (Teil-)Geständnis und am Ende vor Gericht gebracht hat. Denn das wichtigste Glied in der Kette war eine Handynummer.

Nach Kommunikationsspuren zu suchen ist noch viel aufwendiger, als Fingerabdrücke, Faserreste oder DNA-Spuren sicherzustellen. Zunächst mussten die Funkzellen der Opferwohnung und des Arbeitsplatzes des Opfers ausgewertet werden. Dafür gibt es hohe rechtliche Hürden, die Polizei kann und konnte nicht nach eigenem Gutdünken Handynetze ausspähen. Fachleute des Bayerischen Landeskriminalamtes kamen nach Augsburg, um am Tatort zu messen, welche Funkzellen von welchen Netzbetreibern aktiv sind. Um zu erfahren, wer in diesen Netzen vor, während und nach der Tat Spuren hinterlassen hat, mussten die Ermittler über die Staatsanwaltschaft beim Ermittlungsrichter eine richterliche Anordnung auf Herausgabe der Daten durch die Netzbetreiber erwirken. Die Anordnung wurde weitergeleitet an die vier Netzbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2. Die Betreiber lieferten die Daten aus ihrem Datensafe über gesicherte Leitungen an die Polizei.

Diese Daten sind keine aufgezeichneten Gespräche von Handytelefonaten oder Unterhaltungen per SMS, wie es Gegner der Vorratsdatenspeicherung oft darstellen. Es ist schlicht eine endlose Aneinanderreihung von Zahlen: Nummern der Mobiltelefone, die zu diesem Zeitraum in der Funkzelle kommuniziert haben. „Man muss nicht unbedingt mit jemandem sprechen, um Verkehrsdaten zu produzieren“, sagt Hauptkommissar Reinhard Enderle, der im Augsburger Polizeipräsidium unter anderem für die Analysen von Massendaten zuständig ist. „Jede Internetverbindung, die ein Smartphone in der Hosentasche aufbaut, jeder Anruf, der in Abwesenheit eingeht, jede App, die runtergeladen wird, jede SMS, die ankommt, kann als ein Kommunikationsvorgang zwischen zwei Teilnehmern gewertet werden. Und diese Teilnehmer werden dokumentiert.“

Zufall?

Was von den Netzbetreibern nach Augsburg geliefert wurde, war eine ganze Menge. Allein vom Tag der Tat um 18 Uhr bis zum darauffolgenden Tag um 16 Uhr fielen 28348 Verkehrsdatensätze an. Der Tatort unterschied sich dadurch aber nicht von anderen. Dass Tausende Kommunikationsspuren anfallen, ist normal, weil der Auswertungsbereich sich kaum eingrenzen lässt. Eine Funkzelle umfasst oft ein Gebiet von mehreren Kilometern. „Da ist es gut, wenn man mit bestimmten Fragen an diese Massendaten herangeht, denn wir wollen Unbeteiligte so schnell wie möglich herausfiltern“, sagt Enderle.

Diese Fragen ergaben sich im Fall B. sehr schnell aus der Arbeit der Mordkommission. Denn das Bild, das die Ermittler von der Lebenssituation des Opfers gezeichnet hatten, verwies über die Ehefrau des Getöteten auf verwandtschaftliche Beziehungen nach England. „Wir fragten uns also: ‚Taucht in den Daten eine englische Handynummer auf?‘“ Am Ende, als tonnenweise Sand durchgesiebt worden war, blieb dieses eine Steinchen hängen: eine Handynummer mit englischer Vorwahl. Diese Handynummer war während der relevanten Tatzeit in den Funkzellen des Tatortes aktiv. Zufall?

Weitere Ermittlungen hatten zudem eine Flugbuchung von der Türkei nach Deutschland ergeben, bei der genau diese Handynummer hinterlegt wurde. Durch die Flugbuchung hatte die Polizei somit auch den Anschlussinhaber: M. Was machte also M.s Handy zur Tatzeit in Augsburg, wenn doch M. selbst und A., seine Verwandte, eigentlich in der Türkei waren? Die Verkehrsdaten dieses Handys ergaben schließlich, dass von dem Handy vor und nach der Tat mit einem Anschluss in der Türkei telefoniert wurde: dem Anschluss der Familie der Ehefrau des Opfers. Und auch vom Festnetzanschluss in der Wohnung des Opfers wurde vor der Tat telefoniert, 16 Minuten lang - zu einem Zeitpunkt, als B. nachweislich noch nicht zu Hause war. Über den Inhalt dieses Gesprächs, dessen Existenz nun einmal bewiesen war, gab A. dann später der Polizei Auskunft: Sie sagte M. am Telefon detailliert, wo die Vase, wo die Messer zu finden sind. Auch in den 37 SMS, die sie vor der Tat austauschten, ging es nur um eines: dass B. an dem Abend sterben sollte.

Motiv durch Bewegungsprofil rekonstruiert

Die englische Handynummer war also der rauchende Colt, und wenn es noch weiterer Beweise bedurft hätte, die geographische Aufbereitung, das Bewegungsprofil des Handys, lieferte sie: M.s Handy konnte am 8. September in den Stunden vor dem Mord in folgenden Funkzellen geortet werden: Flughafen München, S-Bahn-Strecke Flughafen-Hauptbahnhof München, Zugstrecke München-Augsburg, Wohnhaus des Opfers. Für die Zeit nach dem Mord, also die frühen Morgenstunden des darauffolgenden Tages, konnte man die Handynummer in umgekehrter Reihenfolge feststellen: Wohnung des Opfers, Hauptbahnhof Augsburg, Zugstrecke Augsburg-München, S-Bahn-Strecke vom Hauptbahnhof zum Münchner Flughafen. Das Handy war dort nicht allein unterwegs: Die Überwachungskamera bei den Sicherheitskontrollen am Terminal filmte M., als er durch die Sicherheitsschleuse ging, um zurück in die Türkei zu fliegen.

Auch das Motiv für die Tat konnte durch das Bewegungsprofil rekonstruiert werden. Der Täter gab als Motiv einen Streit um Geld an, der angeblich eskaliert war: „Doch wir wussten durch die Verkehrsdaten ihrer Handys, dass sie sich Monate zuvor in einem Hotel in Deutschland getroffen hatten“, sagt Lars Baumann, der damals zuständige ermittelnde Staatsanwalt. „Wir wussten auch, dass sie unzählige SMS ausgetauscht hatten und andauernd miteinander telefonierten. Die Liebesbeziehung war das Motiv!“

In dem Mordprozess gegen M. und A. im Jahr 2010 vor dem Augsburger Landgericht folgte der Vorsitzende Richter in seinem Urteil der Beweiskette, wie sie Polizei und Staatsanwaltschaft anhand der Kommunikationsspuren dargelegt hatten. M. und A. wurden wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Bei M. wurde wegen äußerst brutaler Tatausführung die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

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Jahrgang 1969, Redakteurin im Ressort „Deutschland und die Welt“.

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