10.04.2005 · Ein ehemaliger Referent im Auswärtigen Amt wird im Ausschuß zur Visa-Kriminalität die Aussage verweigern. Die SPD versucht derweil weiter, Joschka Fischer den Weg für eine Fernsehaussage zu bereiten.
Einer der Hauptzeugen aus dem Auswärtigen Amt will im Untersuchungsausschuß zur Visa-Kriminalität seine Aussage verweigern.
Das kündigte der Anwalt des ehemaligen Referenten Wolfgang M. an, der zur Hochphase der legendierten Schleusungen mit erschlichenen deutschen Visa im Referat für Visa-Angelegenheiten des Auswärtigen Amts gearbeitet hatte. Zur Begründung der Aussageverweigerung teilte sein Anwalt mit, gegen den Diplomaten ermittle die Berliner Staatsanwaltschaft. Deshalb will M., der noch im Kölner Schleuserprozeß ausgesagt hatte, am 14. April keine Auskünfte mehr geben.
Der Diplomat beruft sich auf die Strafprozeßordnung, derzufolge er dazu berechtigt ist, wenn er sich durch eine Aussage die Gefahr „zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden“. M., er arbeitet inzwischen an der Deutschen Botschaft in Den Haag, hatte im Zusammenhang mit den mißbrauchsanfälligen „Reiseschutzpässen“ engeren Kontakt zu dem ebenfalls staatsanwaltschaftlich verfolgten Referenten Achim H. aus dem Innennministerium.
Fischer im Fernsehen?
Die SPD versucht unterdessen weiter, Außenminister Fischer den Weg für eine Fernsehaussage im Visa-Untersuchungsausschuß zu bereiten. Der Obmann der Sozialdemokraten im Ausschuß, Scholz, wiederholte und konkretisierte gegenüber der Union ein Angebot von vergangener Woche: Demzufolge ist die Regierungsseite bereit, den Fernsehauftritt Fischers mit Zugeständnissen bei der Verwendung von vertraulichen Akten aus den Ministerien zu verbinden.
Scholz sagte der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, dazu bedürfe es nur einer Erklärung der Ministerien, die auch den Abgeordneten des Ausschusses das Zitieren aus Akten erlaubt, die als „Nur für den Dienstgebrauch“ (NfD) klassifiziert sind. „Ich bin zuversichtlich, daß es so kommen wird“, sagte Scholz und versprach, daß die Möglichkeit des Zitierens aus den Originalakten „nicht nur für den Auftritt des Außenministers gelten werde, sondern auch für alle anderen Zeugenvernehmungen“. Wie Scholz dieses Neuerung technisch und juristisch bewirken will, blieb unklar. Der CDU/CSU-Obmann von Klaeden nannte den Verfahrensvorschlag „skurril“.
Schon seit Monaten wird zitiert
Aus den zur Diskussion stehenden Schriftstücken wird allerdings seit Monaten ausführlich in der Öffentlichkeit zitiert, beispielsweise aus dem Fischer/Volmer-Erlaß und dessen Vorläufern, die zur Entfesselung der Visa-Vergabe an zahlreichen deutschen Auslandsvertretungen geführt haben. Soweit die Unterlagen allerdings von den Ministerien dem Untersuchungsausschuß nur in klassifizierte Form - also mit Geheimhaltungsstempeln versehen - zugegangen sind, darf daraus in öffentlichen Ausschußsitzungen nicht zitiert werden.
Hilfsweise ist es allerdings möglich, auch Zitate aus Presseveröffentlichungen zu verwenden. Die Union hatte vergangene Woche zu bedenken gegeben, daß aus Gründen der „Waffengleichheit“, so der Ausschußvorsitzende Uhl (CSU), es nicht akzeptabel sei, wenn Außenminister Fischer vor laufenden Fernsehkameras umfangreich seine Sicht der Dinge darstellen könnte, die anschließende kritische Befragung des Ministers anhand von belastenden Schriftstücken unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden müßte.
Stimmen der Union nötig
Scholz hält dem nun sein Angebot entgegen, mit dem die Union dazu bewegt werden soll, das Visa-Fernsehen mit Außenminister Fischer zu ermöglichen. Obgleich die rot-grüne Seite im Ausschuß eine Mehrheit der Stimmen hat, nämlich sieben von dreizehn, bedarf es für eine Ton- und Bildübertragung Stimmen der Union, um die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit zu erreichen. Außerdem muß noch der Betroffene zustimmen.
Ob außer Fischer noch andere Zeugen, etwa der frühere Staatsminister im Auswärtigen Amt Volmer (Grüne), vor laufenden Kameras zum massenhaften Mißbrauch deutscher Schengen-Visa zum Zwecke der legendierten Schleusung illegaler Einwanderer aussagen sollen, ist ungewiß. Der CDU/CSU-Obmann Klaeden wiederholte am Wochenende seine Bedenken gegen ein Fernsehverfahren. Die Voraussetzungen für eine seriöse öffentliche Vernehmung seien derzeit nicht gegeben.
Unregelmäßigkeiten verheimlicht
Nach übereinstimmenden Berichten der Zeitschriften „Spiegel“ und „Focus“ hat das Auswärtige Amt gegenüber dem Innenministerium über ein längere Zeit hinweg erhebliche Unregelmäßigkeiten an der deutschen Auslandsvertretung im UN-Protektorat Kosovo verheimlicht. Den Angaben zufolge beschwerte sich das Innenministerium Anfang Dezember 2004 schriftlich beim Außenministerium darüber, daß nicht über Mißstände berichtet worden sei.
Zuvor war dem Innenministerium ein sechsseitiges Papier zugespielt worden, aus dem hervorging, daß es am deutschen Verbindungsbüro in Pristina nicht bloß vereinzelte Fälle von Korruption gebe. In Pristina seien deutsche Visa und was sie kosteten „Stadtgespräch“. Im Auswärtigen Amt hatte man sich nach Informationen aus dem Haus sehr um die Zustände gesorgt, weil dort eine Beamtin vierzigtausend Visa-Anträge in einem Jahr zu bearbeiten hatte, beziehungsweise deren Bearbeitung durch einheimische Ortskräfte zu steuern hatte. „Brisante Informationen“ über die Zustände, so Staatssekretär Diwell in seinem Brief an Staatssekretär Chrobog, die spätestens seit Mitte Juli bekannt waren, seien nicht weitergeleitet worden: Es „unterblieb leider jede jegliche Information des Bundesministeriums des Inneren“.
Mit drohendem Unterton habe das Innenministerium das Außenministerium im Dezember 2004 darauf hingewiesen, daß gute Kooperation, wie sie das Auswärtige Amt in der Auseinandersetzung mit der Opposition im Visa-Untersuchungsausschuß verlange, nur möglich sei, wenn das Außenministerium das Innenministerium künftig „rechtzeitig und umfassend informiere“.