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Donnerstag, 09. Februar 2012
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Ein Fall aus Hamburg Im Gefängnis der Freiheit

30.07.2010 ·  Er war gerade drei Wochen in Freiheit, da wurde er wieder auffällig. Jetzt ist er abermals frei, die Nachbarn wehren sich. Wie ein nach 22 Jahren Sicherungsverwahrung Entlassener die Hamburger Behörden in Atem hält.

Von Frank Pergande, Hamburg
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In Hamburg ist man bereits mit einem Fall konfrontiert, bei dem eine Entlassung aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf das Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs zurückgeht. Es geht um einen 53 Jahre alten Mann, der bislang in der Justizvollzugsanstalt Freiburg in Baden-Württemberg einsaß - seit knapp drei Jahrzehnten. Anfang der achtziger Jahre war er verurteilt worden wegen sexuellen Missbrauchs gleich in mehreren Fällen. Er hatte schon zuvor mehrfach wegen Gewaltdelikten im Gefängnis gesessen.

Gerade einmal drei Wochen war er in Freiheit gewesen, bevor er wieder auffällig wurde. Er missbrauchte innerhalb einer Stunde zwei Frauen und wurde rasch gefasst. Das Gericht verurteilte ihn zu sieben Jahren und neun Monaten Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Versehen war das mit der Auflage, sich einer Therapie zu unterziehen. Dazu aber war der Verurteilte dann nicht bereit.

Psychiatrische Gutachten bescheinigten ihm eine „stark abnorme Persönlichkeit“, „schwere seelische Abartigkeit“, „enormes Geltungsbedürfnis“ und dazu einen „ungewöhnlich rüden Ton“. So kam es, dass die Sicherungsverwahrung verlängert wurde. Genau deshalb musste der Mann jetzt entlassen werden. 22 Jahre hatte er nach seiner Haft in Sicherungsverwahrung verbracht, als sich am 15. Juli für ihn die Tore der Haftanstalt in Freiburg öffneten. Am Tor nahm ihn die Polizei in Empfang. Seitdem haben ihn Polizisten nicht mehr aus dem Auge gelassen, denn der Mann gilt nach wie vor als hochgefährlich. Zudem wird vermutet, dass er das Gefängnis der Freiheit vorziehen würde.

Sein erstes Ziel war Bad Pyrmont

Das kann er aber nur, wenn er abermals eine Straftat begeht. Sein erstes Ziel war Bad Pyrmont. Angeblich soll der Mann gehört haben, dort gebe es gute Therapiemöglichkeiten. Bad Pyrmont liegt in Niedersachen. Das Landeskriminalamt dort wurde kurzfristig informiert und musste den Mann an der Landesgrenze übernehmen. In Bad Pyrmont aber war die Öffentlichkeit schnell alarmiert. Vor der Tür einer sozialen Einrichtung, in die der Mann zog, warteten die Fernsehkameras. Die Einwohner waren verunsichert.

Der Mann wollte deshalb von sich aus wieder weg. Er könne für nichts garantieren, drohte er seiner Bewährungshelferin. Das nächste Ziel lautete dann Hamburg. Seit dem 19. Juli ist er in der Stadt. Aber auch in Hamburg warteten die Medien und wehrten sich die Nachbarn.

Inzwischen ist der Mann schon drei Mal innerhalb der Stadt umgezogen und kam für einige Zeit sogar in das Polizeipräsidium. In einem seiner Quartiere griff er einen Journalisten an, als er vor das Haus getreten war, um eine Zigarette zu rauchen, und fotografiert wurde. Die Polizei schritt ein und brachte den Mann zurück in das Gebäude. Wo er derzeit wohnt, geben die Behörden wegen des Datenschutzes nicht bekannt.

„Ein Katz-und-Maus-Spiel“

Er wird die Behörden aber weiter beschäftigen. Der Mann unterliegt der Führungsaufsicht, die zunächst einmal vermutlich fünf Jahre lang gilt und mit strengen Auflagen verbunden ist. Er muss sich regelmäßig bei der Bewährungshelferin aus Hamburg und bei der Polizei melden, ebenso bei der Forensischen Ambulanz des Universitätskrankenhauses. Handelt der Mann gegen die Auflagen, gibt es Sanktionen, die bis zu abermaliger Haft reichen können - auch ohne weitere Straftat.

Die Polizei bezeichnete inzwischen den Umgang mit dem Täter als ein „Katz-und-Maus-Spiel“. Das macht deutlich: So wenig Fälle es in dieser Art geben mag (in Hamburg sind derzeit siebzehn Täter in Sicherungsverwahrung, die nach dem Urteil auf ihre Entlassung warten) so sehr beschäftigen sie nach ihrer Entlassung die Gesellschaft. Dabei geht es nicht nur um die Angst vor neuen Straftaten. Allein der Polizeieinsatz kostet 50 000 Euro - in der Woche. Zudem muss Hamburg für den Mann aufkommen, der Arbeitslosengeld II bezieht. Ob ihm nach dem Urteil des Menschengerichtshofes sogar eine Entschädigung zusteht, ist noch unklar.

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