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EILMELDUNG ESM kann wahrscheinlich nicht zum 1. Juli in Kraft treten

 ·  Das Bundesverfassungsgericht will Bundespräsident Gauck um mehr Zeit zur Prüfung des Gesetzes zum ESM bitten, das am 29. Juni im Bundestag verabschiedet werden soll: Damit könnte der dauerhafte Euro-Rettungsschirm nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten.

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Der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM kann möglicherweise nicht rechtzeitig zum 1. Juli in Kraft treten. Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts sagte der Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag, das Gericht werde Bundespräsident Joachim Gauck im Fall der erwarteten Verfassungsklagen bitten, das Ende Juni in Bundestag und Bundesrat zur Verabschiedung anstehende Gesetz vorerst nicht zu unterschreiben, bis der Zweite Senat es geprüft habe.

Das Gericht benötige Zeit, um das umfangreiche Material zu prüfen. „Wir gehen davon aus, dass der Bundespräsident wie in der Vergangenheit auch dieser Bitte nachkommen wird und das Gericht so genügend Zeit zur Prüfung hat“, sagte die Sprecherin. Gegen das Gesetz über den dauerhaften Euro-Rettungsschirm haben die Linkspartei sowie weitere Abgeordnete Klagen angekündigt. Es soll am 29. Juni im Bundestag verabschiedet werden.

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