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Ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker verhaftet

28.08.2009 ·  Wegen Mordverdachts in drei Fällen ist die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker in Berlin verhaftet worden. Sie wird verdächtigt, zusammen mit anderen 1977 Generalbundesanwalt Buback und zwei seiner Begleiter erschossen zu haben.

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Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker ist verhaftet worden. Wie die Bundesanwaltschaft am Freitag in Karlsruhe mitteilte, ist sie dringend verdächtig, vor 22 Jahren am Mord des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback beteiligt gewesen zu sein. Die 57-Jährige habe nach den Ermittlungen „wesentliche Beiträge zur Vorbereitung und Durchführung des Anschlags“ geleistet, hieß es.

Noch am Vortag hatte Becker bestritten, 1977 den Generalbundesanwalt Buback erschossen zu haben. Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung antwortete Frau Becker den Mitarbeitern des Blattes auf eine entsprechende Frage: „Nein, das wissen Sie doch. Die Sache ist für mich erledigt.

Neue Hinweise auf Tatbeteiligung

Gegen Frau Becker, die als Heilpraktikerin in einem Berliner Villenvorort lebt, ermittelt die Bundesanwaltschaft, nachdem sie neue Hinweise für ihre Tatbeteiligung erhalten hat. Vergangene Woche war ihre Wohnung von den Strafverfolgungsbehörden durchsucht worden. Dabei waren Unterlagen
sichergestellt worden, die den Tatverdacht gegen die 57-Jährige erhärteten.

Zuvor hatte eine neue DNA-Analyse den Verdacht verstärkt, Becker könnte an dem Attentat beteiligt gewesen sein. An den damaligen Bekennerschreiben der Rote Armee Fraktion (RAF) wurde Genmaterial entdeckt, das nach dem Gutachten eindeutig von Becker stammt. Es gebe allerdings nach wie vor keine Beweise, dass Becker auch die tödlichen Schüsse auf Buback abgegeben habe, hieß es am Freitag in Karlsruhe. Das Verfahren gegen Becker im Buback-Mordfall war im März 1980 ohne eine Anklage eingestellt worden.

Becker war wegen sechs anderer Morde im Dezember 1977 zu lebenslanger Haft verurteilt und nach einer Begnadigung im November 1989 aus der Haft entlassen worden.

Michael Buback von Tatbeteiligung Beckers überzeugt

Michael Buback, der Sohn des 1977 auf offener Straße ermordeten Generalbundesanwalts, war seit langem von Beckers unmittelbarer Tatbeteiligung überzeugt. Er hegte die Vermutung, es könne eine Art Vereinbarung zwischen Staat und Terroristen gegeben haben, die Becker vor der Strafverfolgung für die Morde an Buback und seinen beiden Begleitern geschützt habe. Einer der damaligen Ermittler wies diese Vermutungen zurück. Der frühere Abteilungspräsident beim Bundeskriminalamt, Steinke, äußerte gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „In unserem Rechtsstaat gab es keinen Schutz für RAF-Täter, durch wen auch immer.“

Der Tathergang sei damals gründlich und völlig aufgeklärt worden. Unklar sei geblieben, „wer den Finger krumm gemacht hat“. Das Motorrad, von dem aus die tödlichen Schüsse abgefeuert wurden, habe der Terrorist Sonnenberg in Düsseldorf angemietet. Sonnenberg sei mit dem Terroristen Klar mehrfach auf dem Motorrad in Karlsruhe gesehen worden. Die „ominöse Frau auf dem Motorrad“, von der Buback rede, „konnte keiner weder als Frau erkennen - die Täter trugen Helme - noch in ihrer Größe angeben“. Verena Becker habe „die Briefmarken auf den Bekennerschreiben beleckt, aber dadurch wird sie weder Täterin noch Mitwisserin“.

Buback warf der Bundesanwaltschaft unterdessen vor, Unwissen anzugeben über ein angebliches Haargutachten des Bundeskriminalamtes, welches nachweise, dass Haarspuren vom Tatort identisch seien mit Haaren aus der kurze Zeit nach den Morden verhafteten Verena Becker. „Als ich bei der Bundesanwaltschaft nachfragte, wo das Gutachten zu diesem Befund ist, hieß es: Ein solches Gutachten gibt es nicht“, sagte Buback der Zeitschrift „Stern“.

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