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EFSF-Sonder-Gremium Weithin Zufriedenheit mit Karlsruher Urteil

 ·  Die Parteien sehen nur geringen Änderungsbedarf an der bisherigen Regelung der Parlamentsbeteiligung bei Entscheidungen zu Euro-Hilfen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Altmaier, zeigte sich „erleichtert“ über das Urteil.

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Die Spitzen der Koalitionsfraktionen sind mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die „Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF“ dermaßen zufrieden, dass sie glauben, noch vor Ostern mindestens mit den Fraktionen von SPD und Grünen eine Gesetzesanpassung vornehmen zu können. Auch die SPD sah nur noch einen geringen Änderungsbedarf.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Altmaier, sagte am Dienstag, er sei „erleichtert“, weil das Verfassungsgericht das Selbstorganisationsrecht des Bundestages und auch dessen Recht bestätigt habe, bestimmte Entscheidungen an kleine Gremien delegieren zu können. Selbst bei dem „Neuner-Gremium“ könne es bleiben.

Lediglich müssten dessen Zuständigkeiten auf Sekundärmarktkäufe durch die EFSF beschränkt werden. Auch die Verteilung der neun Sitze auf die Bundestagsfraktionen müsse neu geregelt werden. In dem vom Gericht verworfenen Gesetz waren der Unions-Fraktion drei Sitze, der FDP und der SPD je zwei sowie der Linksfraktion und den Grünen je ein Sitz zugebilligt worden. Diese Verteilung war ein Zugeständnis der Union an die FDP gewesen; nach einem Höchstzahlverfahren hätten die CDU/CSU-Fraktion vier Sitze und die FDP-Fraktion einen Sitz erhalten müssen. Die FDP-Fraktion hatte jedoch zwei haben wollen - einen für einen Haushalts- und einen für einen Europa-Politiker.

Eine weitere - ohnehin fällige - Änderung des Gesetzes wird sich auf den weiteren Euro-Rettungsschirm ESM beziehen. Altmaier sagte, die Anpassung an das Urteil könne „in wenigen Wochen“ beschlossen werden. In der Union wurde es begrüßt, dass das Gericht die Anforderungen der Finanzmärkte an den parlamentarischen Betrieb angemessen berücksichtigt habe. Anders als bei früheren Urteilen kam dieses Mal im Bundestag nicht die Kritik auf, das Bundesverfassungsgericht habe kein Verständnis für die Arbeitsnotwendigkeiten in Berlin.

Finanzminister Schäuble (CDU) begrüßte das Urteil. Bundestagspräsident Lammert (CDU) würdigte, dass fortan die Haushaltsverantwortung des Bundestages auch „in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit“ gewährleistet sein müsse. Die Ausgestaltung dieser Anforderungen obliege nun den parlamentarischen Beratungen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Oppermann, sagte: „Das Bundesverfassungsgericht stärkt die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages und reduziert die Zuständigkeit des sogenannten Neuner-Gremiums auf das absolut notwendige Minimum.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Beck, war ebenfalls zufrieden. SPD und Grüne hatten schon während der Verhandlungen über den Gesetzentwurf, der im vergangenen Herbst mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen verabschiedet worden war, die nun vom Verfassungsgericht verworfenen Details des Neuner-Gremiums kritisiert. Der Justitiar der Linksfraktion, Nescovic, äußerte, es bleibe zu hoffen, dass das Verfassungsgericht künftig den Bundestag nicht mehr an seine „Grundpflichten“ erinnern müsse. „Wir brauchen ein selbstbewusstes Parlament mit selbstbewussten Abgeordneten.

„Parlamentarische Kontrolle der Regierung gewährleistet“

Der haushaltspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Barthle (CDU), zeigte sich erleichtert über den „Teilerfolg“ vor Gericht. Dass das Neuner-Gremium zumindest Entscheidungen über den Aufkauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt durch die EFSF treffen könne, sei ein wichtiger Baustein der Parlamentsbeteiligung für Entscheidungen der Bundesregierung über EFSF-Hilfen, sagte Barthle. Das Gremium könne nun - wenn nötig - vor Sekundärmarktkäufen entscheiden. „Damit sind in diesem sensiblen, kapitalmarktrelevanten Bereich eine parlamentarische Kontrolle der Regierung und die Sicherung des Haushaltsrechts des Bundestages gewährleistet.“

Im Hinblick auf die weiteren Zuständigkeiten des Neuner-Gremiums würden die Regeln der Parlamentsbeteiligung nun geändert. Der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Fricke, sagte: „Die Präzisierungen, die das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf die konkreten Fälle, in denen das Gremium entscheiden kann, vorgenommen hat, begrüßen wir. Und wir werden sie zeitnah umsetzen.“

Schließlich zeigten sich auch die beiden SPD-Abgeordneten, die geklagt hatten, zufrieden. „Das ist ein großer Erfolg für das Parlament“, sagte Peter Danckert. Er kritisierte das Verhalten anderer. „Es gibt offenbar Kollegen, die sich nicht so sehr für ihre Rechte interessieren oder die sich von ihren Fraktionsführungen haben überrumpeln lassen.“ Swen Schulz äußerte: „Ich denke, dass wir mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen eindeutigen Auftrag bekommen haben, selbstbewusst zu agieren, uns nicht alles bieten zu lassen von der Bundesregierung und unsere Rechte, aber auch Pflichten als Vertreter des Volkes wirklich wahrzunehmen.“

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Jahrgang 1952, Leiter der politischen Redaktion in Berlin.

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Jahrgang 1963, Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

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