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„Eckpunkte“ der Gesundheitsreform Gesundheitsfonds, Zusatzprämie, private Krankenkassen

22.09.2006 ·  Nach intensiven Vorarbeiten wurden Anfang Juli die „Eckpunkte“ der Gesundheitsreform gebilligt. Seither versuchen sich die Fachleute der Fraktionen über die Details der wichtigsten Inhalte zu verständigen. Die Eckpunkte im Überblick.

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Die „Eckpunkte“ zur Gesundheitsreform wurden nach achtwöchigen intensiven Vorarbeiten Anfang Juli vom Koalitionsausschuß gebilligt und Mitte Juli auch im Kabinett besprochen. Seither versuchen sich die Fachleute der Fraktionen, die die Pläne kritisch bewertet haben, über die Details zu verständigen.

Gesundheitsfonds:

Künftig wird vom Gesetzgeber ein einheitlicher, einkommensabhängiger Krankenversicherungsbeitrag festgelegt. Der Beitragssatz soll so bemessen werden, daß aus seinem Aufkommen 95 Prozent der Gesundheitsausgaben finanziert werden können. Der 2008 startende Gesundheitsfonds sammelt diesen Beitrag sowie die ergänzenden Steuermittel - unter anderem den geplanten Zuschuß von 1,5 (2008) und 3 Milliarden Euro (2009) zur Finanzierung der Kinderversicherung - ein und überweist den Krankenkassen aus diesem Topf für jeden Versicherten eine einheitliche Pauschale von voraussichtlich 150 bis 170 Euro im Monat.

Außerdem übernimmt der Fonds den bisher zwischen den armen und reichen Kassen betriebenen Finanzausgleich (Risikostrukturausgleich); künftig sollen nicht nur Alter, Einkommen und Geschlecht der Mitglieder, sondern auch Krankheitsrisiken kompensiert werden. Wer zum Beispiel besonders viele Diabetiker versichert, erhält künftig mehr Geld.

Beide Koalitionäre wollen den Fonds für ihre Zwecke instrumentalisieren. Die Union sieht darin wegen des einheitlichen Beitrags je Versicherten eine Vorstufe zu dem von ihr favorisierten Kopfpauschalen-Modell. Für die SPD ist der Fonds als Kapitalsammelstelle interessant; würde die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in eine Bürgerversicherung umgebaut, könnte er den Einzug zusätzlicher Steuergelder organisieren.

Zusatzprämie und Ein-Prozent-Grenze:

Kassen, die mit den Zuweisungen aus dem Fonds nicht auskommen, müssen von ihren Versicherten eine individuelle Zusatzprämie erheben. Kassen, die sparsam wirtschaften, können umgekehrt Beiträge zurückerstatten oder zusätzliche Leistungen anbieten. Um die Versicherten nicht zu überfordern, soll die Zusatzprämie ein Prozent ihres Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Die Unionsländer möchten die Ein-Prozent-Grenze auf zwei oder drei Prozent anheben oder eine unbegrenzte Zusatzprämie erlauben, da die durch die Deckelung fehlenden Einnahmen von den anderen Versicherten der jeweiligen Kasse aufgebracht werden müssen.

Dies würde insbesondere in den Kassen mit vielen „schlechten“ Risiken - das sind vor allem die regional organisierten Allgemeinen Ortskrankenkassen - zu einem Aderlaß von gesunden und besserverdienenden Versicherten führen und gilt daher als nicht praktikabel. Auch wäre die Zusatzprämie künftig das wichtigste Wettbewerbselement zwischen den Kassen. Die Union möchte eine möglichst hohe Prämie, weil sonst der Wettbewerb nicht in Gang komme. Die SPD dagegen beharrt auf der Ein-Prozent-Grenze und würde am liebsten die Zusatzprämie ganz streichen.

Private Krankenversicherung:

Die Private Krankenversicherung (PKV) wird nicht an der Finanzierung des Gesundheitsfonds beteiligt, auch die Versicherungspflichtgrenze von 3937,50 Euro wird nicht erhöht, von der an sich ein Arbeitnehmer privat versichern darf. Künftig muß sein Monatseinkommen aber drei Jahre lang über dieser Grenze gelegen haben, bevor er in die PKV wechseln darf. Um Wechsel innerhalb der PKV zu erleichtern, sollen Versicherte künftig die angesparten Altersrückstellungen mitnehmen dürfen. Erstmals ist auch ein reibungsloser Wechsel von der PKV in die GKV möglich. Allerdings fließen die Altersrückstellungen dann an den Gesundheitsfonds. Hiergegen wehrt sich die Union, da sie in dieser Finanzspritze eine ungerechtfertigte Bereicherung der GKV zu Lasten der PKV sieht.

Die PKV muß freiwillig Versicherten, Selbständigen oder jenen, die ihren privaten Versicherungsschutz verloren haben, künftig einen Basistarif anbieten, der den Leistungen der GKV entspricht - ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge für Alter und Geschlecht (Kontrahierungszwang). Den Inhalt des Basistarifs regelt das Ministerium durch Rechtsverordnung, die Höhe des Basistarifs ist bei einem bestimmten Prozentsatz des Einkommens gedeckelt.

Ein PKV-interner Finanzausgleich soll jene Einnahmeausfälle kompensieren, die dadurch entstehen, daß „gute Risiken“ abwandern und der Versicherer auf“schlechten Risiken“ sitzenbleibt. Personen ohne Versicherungsschutz müssen sich künftig zum Basistarif bei den Privaten versichern. Durch diese Versicherungspflicht soll vermieden werden, daß sie lange keine Beiträge zahlen und erst kurz vor Beginn einer teuren Behandlung in die PKV eintreten. Die privaten Versicherungen befürchten drastische Prämiensteigerungen - und daß dadurch ihr Geschäftsmodell zerstört werden soll.

Sie finden Unterstützung für ihre Position in der Union. Die SPD will beide Systeme annähern und dadurch einen stärkeren Wettbewerb zwischen GKV und PKV erreichen. Kritiker rügen dies als Weg in die Einheitskasse.

Quelle: nf. / F.A.Z., 23.09.2006, Nr. 222 / Seite 2
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