10.03.2010 · E-Demokratie verspricht Transparenz und Teilhabe. Manchen stellt sie jedoch vor fast unüberwindbare digitale Hürden, wie die mühsame Korrespondenz des Münchner Rentners Heider Heydrichs mit dem Petitionsausschuss des Bundestages beweist.
Von Majid Sattar, München/BerlinIrgendetwas in der komplexen Beziehung zwischen Regierenden und Regierten ist schiefgelaufen. Heider Heydrich sitzt in seinem Haus am Wörthsee südlich von München und schreibt eine E-Mail: „Sehr geehrte(r) Herr/Frau Moderator 6 ...“ Der 75 Jahre alte Mann ist Vorsitzender des Betriebsrentner-Vereins und hat eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet. Seit einigen Jahren geht dies auch per Internet. Heider Heydrich hat sich immer auf dem neuen Stand der Technik gehalten, ist mit Internetforen und Mailinglisten vertraut. Und er ist das, was man einen engagierten Bürger nennt. Er hatte es beruflich bis zum Geschäftsführer eines großen Technologieunternehmens in München gebracht und setzt sich nun im Ruhestand für die Interessen von Betriebsrentnern ein, deren Betrieb zwischenzeitlich insolvent geworden ist und die um die Anpassung ihrer monatlichen Bezüge kämpfen. Eine solche ist im Betriebsrentengesetz nicht vorgesehen. Die Eingabe ist die letzte Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen - eine Bitte, gerichtet an das Parlament. Dass Heider Heyd- rich nun mit „Moderator 6“ korrespondieren muss, empfindet er als Zumutung.
Online-Eingaben können seit 2005 eingereicht werden. Beschreiben sie ein allgemeines, bisher nicht beachtetes Problem, werden sie als öffentliche Petitionen zugelassen und auf der Website des Deutschen Bundestages präsentiert; werden sie dort binnen dreier Wochen von mindestens 50000 Bürgern per Mausklick unterstützt, behandelt der Petitionsausschuss die Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung. Normalerweise tagt der Ausschuss hinter verschlossenen Türen und folgt meist den Empfehlungen des Ausschussdienstes. Kontroversen unter den Abgeordneten sind eher selten. Alles geht seinen gewohnten Gang. Lange Zeit nahm die Öffentlichkeit davon keine Kenntnis.
Eine öffentliche Sitzung ist also eine kleine Revolution in der Geschichte des Petitionsausschusses. Das Internet verkürzt die Wege zwischen Regierenden und Regierten, erleichtert die Ansprache und ermöglicht Offenheit sowie Mobilisierung. In eine öffentliche Sitzung strömen die Medienvertreter - und plötzlich ist ein Nischenproblem eine öffentliche Angelegenheit. So kann es laufen. So läuft es aber nicht immer.
Neue Möglichkeit der Partizipation
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“, heißt es in Artikel 17 des Grundgesetzes. Das Grundrecht geht zurück auf das Allgemeine Preußische Landrecht: „Einem jeden steht es frei, seine Zweifel, Einwendungen und Bedenklichkeiten gegen Gesetze ... anzuzeigen.“ Die verfassungsrechtliche Tradition spiegelte sich lange Zeit nicht in der Bedeutung wider, die den Mitgliedern des Petitionsausschusses parlamentsintern zugemessen wird: Lehrwerkstatt für Jungparlamentarier, Anlaufstelle für Plagegeister und Querulanten - mit solchen Titeln müssen die betroffenen Abgeordneten leben. Nach vier Jahren in der Nische des Petitionsausschusses abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit streben viele Parlamentarier auf andere Felder. Die neuen Möglichkeiten der E-Demokratie sollten dies ändern.
Für gewisse Gruppen hat dies auch funktioniert. Ende Februar etwa kamen die Mitglieder des Petitionsausschusses im Paul-Löbe-Haus zusammen. Die Besuchertribüne war voll, die Presseplätze ebenfalls, die Sitzung wurde per Livestream übertragen. Und wenn die Petenten ihr Anliegen begründeten, kam Applaus aus dem Publikum. Warum so viel Wind? 134.000 Personen hatten die Petition gegen Internetsperren unterstützt - Aktivisten der Piratenpartei, selbsterklärte Kämpfer für die Meinungsfreiheit, Computerfreaks, halt die ganze „Web-Community“. Jene Petition gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie war die bisher größte Eingabe in der sechzig Jahre alten Geschichte des Bundestagsausschusses. Die von Schwarz-Gelb angekündigte Änderung des Gesetzes mag ihrem Anliegen den Wind aus den Segeln genommen haben, ein Mobilisierungserfolg war sie aber allemal.
Schriftliches Hin und Her
Heider Heydrichs Eingabe hat es da schwerer. Im August des vergangenen Jahres beantragt er eine öffentliche Petition im Internet. Die wird ihm zunächst verwehrt - wegen „geltender Verfahrensgrundsätze“, heißt es unbestimmt. Sie soll jedoch ins allgemeine Petitionsverfahren ohne Einstellung ins Internet. Das heißt: Sie soll ohne öffentliche Diskussion behandelt werden. Heydrich protestiert - und erbittet zunächst einmal die konkreten Gründe für die Ablehnung. Der Ausschuss verweist darauf, dass eine kleine Anfrage im Bundestag sich schon einmal mit der Sache befasst habe, was aber so nicht stimmt. Es folgt ein schriftliches Hin und Her zwischen Ausschussdienst und Heydrich, parallel wendet er sich direkt an Bundestagsabgeordnete und die Fraktionen. Er wirbelt kräftig Staub auf. Ende September erhält Heydrich abermals Post: Nach nochmaliger Prüfung des Anliegens komme der Ausschussdienst zu dem Ergebnis, dass „Ihre Eingabe doch als Petition zulässig ist“.
Ende September wird die Petition im Internet veröffentlicht; eine Mitzeichnungsfrist von sechs Wochen beginnt. Doch unterzeichnen am Ende nur 300 Unterstützer die Eingabe - zu wenig für eine öffentliche Behandlung. Der Verein der Betriebsrentner verfügt aber über 73.000 beitragspflichtige Mitglieder. Heydrich geht es längst nicht mehr nur um die Sache, sondern auch um das Verfahren. „Ich habe mich mit großer Mühe durch die verschiedenen Ebenen auf der Homepage des Bundestags geklickt, mich registriert und die Einträge im Netz täglich verfolgt. Viele meiner Vereinsmitglieder sagten mir aber, sie sind an der Software gescheitert.“
Heydrichs Klientel unterscheidet sich tatsächlich von der „Web-Community“, die schon im Bundestagswahlkampf mit ihrer erfolgreichen Mobilisierungspolitik die Parteizentralen nervös machte. Seine Vereinsmitglieder und andere Betroffene sind naturgemäß älter als 65 und mit moderner Kommunikationstechnologie oftmals nicht vertraut. Der Ausschussdienst leugnet nicht, dass die Registrierung für die Online-Petitionen kompliziert ist. Es sei ein Dilemma: „Wir brauchen eine gewisse Komplexität, um Manipulationen bei den Mitzeichnungen möglichst auszuschließen. Wir müssen aber auch die Benutzerfreundlichkeit für weniger internetaffine Zielgruppen im Auge haben.“
18.000 Petitionen pro Jahr, davon 6000 elektronisch
Die Software, die der Bundestag verwendet, stammt aus Schottland, wo sie in dem kleinen Parlament in Edinburgh zum Einsatz kam. Sie wurde an die deutschen Bedürfnisse angepasst. Mehrfachregistrierungen wurden ausgeschlossen. Zudem wird der Inhalt der Kommentare - im Durchschnitt 300 täglich - auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft. 80 Mitarbeiter hat der Ausschussdienst. Sie bearbeiten 18.000 Petitionen im Jahr, von denen 6000 elektronische Eingaben sind. 2009 gab es etwa 1000 öffentliche Petitionen. Gewiss: Der Bundestag behandelt auch Petitionen, die in Sütterlin verfasst wurden, aber davon wird die Öffentlichkeit wenig erfahren.
In den vergangenen zehn Jahren hat sich der öffentliche Raum rasant gewandelt. Er ist zweifelsohne demokratischer geworden, weil E-Demokratie auch wirtschaftlich schwächeren Interessen Organisation und Mobilisierung erlaubt. Wer indes mit der gewandelten Öffentlichkeit nicht Schritt hält, der gelangt nicht in den medial ausgeleuchteten Ausschusssaal und bleibt im Zweifel schon bei „Moderator 6“ hängen. Heydrichs Petition befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratungsphase. Er rechnet täglich mit einem Schreiben aus Berlin. Dann ist ein langes Verfahren an ein Ende gekommen, von dem Heydrich meint, dass es nicht für Menschen wie ihn gemacht wurde.