04.03.2009 · Sobald das Urteil gegen ihn rechtskräftig wird, ist Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) sowohl in Österreich wie in Deutschland vorbestraft - in dem Sinne, dass das gegen ihn verhängte Urteil in den Registern beider Länder auftaucht.
Thüringens CDU sei erleichtert, dass mit dem Urteil gegen Ministerpräsident Dieter Althaus kein Eintrag in das Strafregister verbunden sei, sagte Parteisprecher Heiko Senebald. Landtagspräsidentin Dagmar Schipanski (CDU) sagte, Althaus sei nach deutschem Recht nicht vorbestraft. Dabei wird Althaus sowohl in Österreich wie in Deutschland, wenn das Urteil rechtskräftig wird, vorbestraft sein - in dem Sinne, dass das gegen ihn verhängte Urteil in den Registern beider Länder auftaucht.
Die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung wird, sobald sie dem Strafregisteramt in Wien vom Bezirksgericht Irdning übermittelt worden ist, in das österreichische Strafregister aufgenommen. Dabei werde die Vorstrafe lediglich auf einer Strafregisterbescheinigung, die Althaus anfordern kann und die dem deutschen Führungszeugnis entspricht, nicht erscheinen, erläutert Erich Kogler, der Vorstand des Zentralregisteramts. Auch dürfe Althaus sich selbst als „nicht vorbestraft“ bezeichnen. Diese „Auskunftsbeschränkung“ gelte für „geringfügige Verurteilungen“, um dem Verurteilten nicht die „Zukunft zu verbauen“.
Gerade noch „geringfügig“
„Geringfügig“ ist die Verurteilung Althaus' gerade noch: Die Grenze verläuft bei einer Freiheitsstrafe von 90 Tagen. Eine solche Strafe hat das Gericht gegen Althaus ersatzweise für den Fall angeordnet, dass er die gegen ihn verhängte Geldstrafe von insgesamt 33.300 Euro nicht beibrächte. Schon bei einer „Ersatzfreiheitsstrafe“ von 91 Tagen würde die Verurteilung auch in der Strafregisterbescheinigung erscheinen. Offizielle Stellen erhalten indes Einblick in alle Vorstrafen.
Auch das deutsche Bundeszentralregister wird die Verurteilung Althaus' aufnehmen, wenn das Urteil rechtskräftig ist, und zwar gemäß Paragraph 54 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister. Mit Blick auf das deutsche Führungszeugnis gilt, wie in Österreich, eine Grenze von drei Monaten Freiheitsstrafe. Damit würde Althaus' Vorstrafe auch dort nicht erscheinen; auch dürfte sich Althaus, so sieht es das Gesetz vor, als „unbestraft bezeichnen und braucht den der Verurteilung zugrundeliegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren“.
Dieses Recht dürfte für ihn in diesem Fall allerdings von ebenso geringem Interesse sein wie das an Strafregisterbescheinigung und Führungszeugnis, die etwa bei Bewerbungen verlangt werden. In Österreich wie in Deutschland ist für Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung nach fünf Jahren eine Tilgung des Eintrags im Vorstrafenregister möglich.