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Die Wahl des Bundespräsidenten Eine Phantomdebatte

17.01.2012 ·  Die Kalamitäten von Christian Wulff sind unangenehm für ihn und das Amt. Einen guten Grund, die bisherigen Regeln für die Findung eines Bundespräsidenten zu ändern, bieten sie nicht.

Von Günther Nonnenmacher
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© dpa Alle Präsidenten übten ihr Amt unparteiisch und überparteilich aus

Wir wissen nicht, ob alle Bundespräsidenten mit ihrem Amt glücklich waren. Aber nach Meinung aller Parteien hatten die Deutschen mit ihren bisherigen Bundespräsidenten Glück: Sie seien alle, heißt es übereinstimmend, „gute Präsidenten“ gewesen. Dieser Konsens ist bemerkenswert, weil es keinen Präsidenten gegeben hat, der, zumindest für seine erste Amtszeit, ohne Gegenkandidaten, also ohne Parteienkonkurrenz, gewählt worden wäre.

Theodor Heuss (FDP), der als erstes Staatsoberhaupt das Amt geprägt hat, musste in einem zweiten Wahlgang gegen den SPD-Kandidaten Kurt Schumacher antreten. Ein anderer Präsident, der heute unumstritten ist, Richard von Weizsäcker (CDU), verlor 1974 gegen Walter Scheel (FDP), bevor er zehn Jahre später gewählt wurde. Johannes Rau (SPD) unterlag 1994 Roman Herzog (CDU); 1999 wurde er im zweiten Wahlgang gewählt. Schon diese kurze Auflistung zeigt die (partei)politische Bedeutung des Amtes.

Das Lob bezieht sich dagegen darauf, dass alle Präsidenten ihr Amt unparteiisch und überparteilich ausgeübt haben. Das entspricht einer ähnlichen Erfahrung, die Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, dessen Richter ebenfalls auf Vorschlag der Parteien bestellt werden, mitgeteilt hat: Am Gericht zählten nicht mehr parteiische Gesichtspunkte, entscheidend sei die Qualität der juristischen Argumente. Der Bundespräsident hat dafür ein anderes Instrument: Er kann Reden halten, die bei denen, die ihn nicht gewählt haben, Zustimmung finden, während sie bei den Parteien, die ihn aufgestellt haben, Zähneknirschen hervorrufen. In diesem Sinn hat Christian Wulff zuerst die „bunte Republik Deutschland“ ausgerufen und dann mit dem Satz, auch der Islam gehöre inzwischen zu Deutschland, in der Union Missfallen erregt.

Wenn das demonstrative Vorzeigen der Parteiunabhängigkeit geradezu zum Habitus des Amtes gehört, fragt man sich, was der angesichts der Wulff-Krise neuerlich aufgetauchte Ruf nach überparteilichen Kandidaten eigentlich soll. Es wäre schwierig, einen solchen zu finden, und es wird umso schwieriger, je größer die Möglichkeit ist, dass er tatsächlich gewählt wird: Joachim Gauck hatte 2010 - das war SPD und Grünen bei ihrem Vorschlag klar - nur eine kleine Chance gegen Wulff.

Als einen Schritt in Richtung Überparteilichkeit ließe sich die Kandidatur Roman Herzogs 1994 interpretieren. Er war zwar aktiver CDU-Politiker gewesen, aber als Präsident des Bundesverfassungsgerichts brachte er diesen Nimbus aus seinem Amt mit. Bei der SPD kam 1998 die Erwägung auf, Jutta Limbach, Herzogs Nachfolgerin in Karlsruhe, als Kandidatin aufzustellen. Dass es dazu nicht kam, hatte vor allem Gründe der Parteiräson; aber es mag auch mitgespielt haben, dass dann aus dem Präzedenzfall Herzog eine Art Automatismus hätte werden können.

Verdacht der Klüngelei

Auf der Suche nach einem überparteilichen Kandidaten würde Streit vermutlich schon beim Wettlauf um den besten Vorschlag ausbrechen. Würde der Kandidat dagegen unter den Beteiligten ausgehandelt - etwa zwischen Union und SPD -, käme der Verdacht der Klüngelei auf. Die Wahl des Präsidenten des Europäischen Parlaments beruht beispielsweise auf Absprachen zwischen den größten Fraktionen. Das hat inzwischen zur Folge, dass eine Amtszeit unter zwei Präsidenten aufgeteilt wird. Dass dies eine salomonische Lösung ist, darf man bezweifeln. Der Bekanntheit und dem Ansehen des EP-Präsidenten hat dieses Proporz-Verfahren jedenfalls nicht aufgeholfen.

Würde der Kandidat von (fast) allen politischen Kräften ausgewählt, brauchte er im Grunde nicht mehr gewählt werden: Ein Gremium der Parteivorsitzenden könnte ihn dann gewissermaßen ausrufen. Auch die Überlegung, für die Wahl eine qualifizierte Mehrheit - zum Beispiel zwei Drittel der Stimmen - vorzuschreiben, würde unweigerlich Absprachen der großen Stimmblöcke erfordern. Kämen sie nicht zustande, könnte die Wahl ins Leere laufen.

Volkswahl passt nicht ins Verfassungsgefüge

Eine Volkswahl des Präsidenten wiederum passt nicht in das Verfassungsgefüge der Republik. Es müssten auch dafür Kandidaten vorgeschlagen werden, natürlich von den Parteien, und es käme zu einem „echten“ Wahlkampf, der Züge eines parteipolitischen Plebiszits trüge. Würde nicht der Kandidat (oder die Kandidatin) der regierenden Parteien gewählt, sondern derjenige (oder diejenige) der Opposition, schlösse sich prompt der Ruf nach Bundestagswahlen an - das kann dem Amt nicht zuträglich sein. Überdies würde eine Volkswahl für die Wähler zu dem ernüchternden Erlebnis führen, dass das von ihnen bestimmte Staatsoberhaupt in der Politik nicht viel zu bestimmen hat - es sei denn, man erweiterte seine Kompetenzen, was, soweit ersichtlich, niemand will.

Warum wird nun nach einem neuen Findungsmodus gerufen, wenn eine große Mehrheit der Meinung ist, die Republik sei mit dem bisherigen Verfahren und seinen personalen Ergebnissen gut gefahren? Die Kalamitäten des gegenwärtigen Bundespräsidenten sind unangenehm für ihn und das Amt. Einen guten Grund, die bisherigen Regeln - die im Grundgesetz festgelegten wie die in der Praxis entstandenen - zu ändern, bieten sie nicht.

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Jahrgang 1948, Herausgeber.

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