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Freitag, 17. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Der Weg zur Neuwahl Auf Köhler kommt es an

27.06.2005 ·  Kanzler Schröder stellt die Vertrauensfrage, aber der Weg zur Neuwahl führt über Horst Köhler. Auf den Bundespräsidenten kommt es an. FAZ.NET-Spezial.

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Kanzlerdemokratie wird die Bundesrepublik oft genannt; nur selten heißt es: Auf den Bundespräsidenten kommt es an. Bald kann es wieder soweit sein.

Ob es zu einer vorgezogenen Bundestagswahl kommt, weiß niemand. Die Ankündigung des SPD-Vorsitzenden vom 22. Mai, er wolle seine Parteigremien das Vorziehen der Bundestagswahl beschließen lassen, brauchte den Bundespräsidenten nicht zu kümmern.

Gespräch im Schloß Bellevue

Auch des Bundeskanzlers Erklärung, er wolle ihm Gelegenheit geben, den Bundestag aufzulösen, war eigentlich nicht dazu angetan, das Staatsoberhaupt aus der Reserve zu locken. Auch die Begeisterung der Oppositionsparteien für einen vorgezogenen Wahltermin konnte den Bundespräsidenten in seiner verfassungsmäßigen Amtsführung nicht stören. Der Bundespräsident ist mit der Auflösung des Bundestages befaßt, nicht mit der Vorbereitung der Vorbereitung der Auflösung.

Inzwischen hat Köhler mit Partei- und Fraktionsvorsitzenden über das Neuwahlvorhaben gesprochen, nicht nur mit Müntefering und Frau Merkel, sondern auch mit Stoiber, der nicht Mitglied des Bundestages ist. Was hat der Bundespräsident mit deren Ansichten zu tun?

Das Grundgesetz schreibt das Verfahren vor:

Der Kanzler stellt die Vertrauensfrage. Der Bundespräsident muß jeglichen Anschein vermeiden, als sei das schon eine Vorentscheidung. Denn es liegt allein in der Freiheit jedes Abgeordneten, wie er auf die Vertrauensfrage antwortet.

Vorgespräche des Bundespräsidenten mit den Fraktionschefs könnten da den fatalen Eindruck erwecken, als rechnete er mit Fraktionszwang bei der Abstimmung. Auch wenn der Kanzler seine Minister zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten anhält und damit deren Abgeordnetenrechte mißachtet, darf der Bundespräsident nicht so tun, als sei das Ergebnis vorweg sicher. Erst wenn der Bundestag dem Kanzler das Vertrauen versagt hat, mag sich Köhler bereithalten.

Eingeschränkte Verfahrensherrschaft

Entscheidungsberechtigt ist er aber erst, wenn der Kanzler ihm die Auflösung des Bundestages vorschlägt. Da erst kommt es auf den Bundespräsidenten an: Er hat 21 Tage lang die Befugnis, eine Neuwahl anzusetzen.

Am 22. Tag hat er dazu kein Recht mehr. Wie eng das Grundgesetz die Verfahrensherrschaft des Staatsoberhauptes begrenzt, ist daran zu erkennen, daß seine Entscheidungsbefugnis sich in nichts auflöst, falls der Bundestag zwischenzeitlich einen neuen Kanzler wählt.

Druck auf Köhler?

Die Sicherheit des FDP-Fraktionsvorsitzenden Gerhardt, die Bundestagswahl werde vorgezogen, läßt sich auf zweierlei Weise deuten. Es könnte Unsicherheit sein, die aus ihm spricht, wenn das Gespräch mit dem Bundespräsidenten nicht so verlaufen ist, wie es sich die Neuwahlbefürworter wünschten.

Gerhardt übte somit Druck auf Köhler aus, auf daß sich das noch änderte. Oder aber er referiert nur, was Köhler durchblicken ließ.

Das hat der Bundespräsident nun von seinem Treffen mit den Fraktionsführern. In beiden Fällen verstärken Äußerungen wie die Gerhardts die Plebiszitstimmung („Die Öffentlichkeit ist darauf eingestellt“), die Münteferings und Schröders Keule vom 22. Mai in Schwung brachte - und mit der sie Rot und Grün auseinandergetrieben haben, um doch noch die Voraussetzungen zu schaffen, die sie brauchen, um die unechte Vertrauensfrage nicht als Manipulationsmanöver aussehen zu lassen.

Köhlers Gesprächsrunde war somit - zu diesem Zeitpunkt - „vorbereitend“ in mehrfacher Hinsicht. Köhler ließ freilich schon öffentlich durchblicken, daß die Haltung der Fraktionen in der Sache eine gewisse Rolle zu spielen habe. Deutschlands Wahlkampf kann also weitergehen.

Quelle: FAZ.NET mit Material von G.H.; kum. und F.A.S.
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