Was bedeutet „Reisefreiheit“ im freien Europa? Wie viele Anträge muß ein ukrainischer Professor ausfüllen, um einen Vortrag vor einer deutschen Akademie halten zu können? Wie kann er beweisen, daß er danach in seine Heimat zurückkehren möchte? Muß eine Albanerin, die regelmäßig ihre Enkel in Deutschland besucht, jedesmal persönlich vorsprechen, wenn sie ein Visum beantragt?
Seit dem Jahr 2000 hat das Auswärtige Amt viele Regelungen gelockert, die ihm die Reisefreiheit zu behindern schienen. Die neue Freiheit machten sich allerdings nicht nur Touristen, sondern auch internationale Schleuserbanden zunutze, die Tausende unter falschen Angaben mit Besuchsvisa über deutsche Auslandsvertretungen in die Schengen-Staaten brachten - Rückkehr offen. Und wie verträgt sich „Reisefreiheit“ mit der Abwehr terroristischer Gefahren, die seit 2001 so wichtig geworden ist?
Dickicht von Erlassen, Weisungen und Ministervorlagen
Botschafter und Legationsräte, Beamte des Bundesgrenzschutzes, des Bundeskriminalamts und der Europäischen Polizeibehörde Europol warnten früh vor möglichem, später vor tatsächlich festgestelltem Visa-Mißbrauch. Doch sie wurden nicht gehört - bis ein Staatsanwalt und ein Richter in Köln auf die Sache stießen.
Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuß soll nun das Dickicht der Erlasse, Weisungen und Ministervorlagen lichten, um die politisch Verantwortlichen zu finden: Sind es Außenminister Fischer und Innenminister Schily, wie die Unionsfraktion meint, die den Ausschuß beantragte? Oder wurde die Bundesregierung Opfer krimineller Einzeltäter, vor denen man nie sicher sei, wie SPD und Grüne sagen?