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Der Fall Kevin Kindeswohl und Elternrecht

13.10.2006 ·  Kevin war kein Einzelfall. Denn stärker als andere Bundesländer setzte Bremen auf die Unterbringung bei den Eltern - auch wenn diese drogenabhängig sind. Doch für andere Maßnahmen wird viel Geld und Fachpersonal benötigt.

Von Robert von Lucius und Thomas Holl
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Artikel 6 des Grundgesetzes erlaubt, Kinder von den Eltern zu trennen, falls die Eltern versagen oder die Kinder verwahrlosen: Beides war bei dem tot im Kühlschrank seines drogensüchtigen Vaters gefundenen Kevin offenkundig der Fall. Doch in dieser Güterabwägung zwischen Elternrecht und Kindeswohl hat Bremen bisher stärker als andere Bundesländer darauf gesetzt, auch bei schweren Zweifeln fast durchgängig zugunsten einer Unterbringung des Kindes bei seinen Eltern zu entscheiden - auch wenn diese drogenabhängig sind.

Etwa 60 Kinder leben nach Angaben der zuständigen Senatsverwaltung für Soziales in Bremen auf Beschluß des Jugendamtes weiter bei ihren drogenabhängigen Eltern, sofern diese regelmäßig „substituiert“ werden; will sagen: an einem Programm mit der Ersatzdroge Methadon teilnehmen und eine günstige „Sozialprognose“ aufweisen.

Erste Sofortmaßnahmen in Bremer „Krisenfamilien“

Dieses „Bremer Modell“ will Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD), neben den konkreten Versäumnissen der zuständigen Sozialbehörden im Fall Kevin nun überprüfen lassen. Dies sei eine „moralische und menschliche Verpflichtung“ aus dem vermeidbaren Tod des kleinen Jungen. Als erste Sofortmaßnahme werden seit Mittwoch von Mitarbeitern des Jugendamtes alle staatlich betreute „Krisenfamilien“ mit drogen- oder alkoholabhängigen Elternteilen besucht.

Zudem wurde ein 13 Jahre alter Junge aus der Obhut seiner alkolholkranken Mutter genommen. Er ist, wie schon vor einem Jahr, wieder in dem Bremer Kinderheim „Hermann-Hildebrandt-Haus“ untergebracht. Für ihn wird weiter eine pädagogisch versierte Pflegefamilie gesucht. Auf das Schicksal dieses Kindes war Bürgermeister Böhrnsen neben dem Fall Kevins ebenfalls schon im Januar durch den Leiter des Kinderheims „Hermann-Hildebrandt-Haus“ aufmerksam gemacht worden.

Massive öffentliche Kritik an Bremer Praxis

An der Bremer Praxis, Kinder bei ihren rauschgiftabhängigen Eltern zu lassen, wird nun öffentlich massive Kritik geübt. Die Leiterin des Bremer Kinderschutzzentrums, Petra Stern, sagt, Kinder sollten nur bei ihren Eltern leben, falls diese „entgiftet“ seien, also ohne Drogen und Alkohol lebten. Ihr Zentrum ist in Bremen das einzige, das auch vernachlässigte oder bedrängte Jungen betreut.

Die Kinderschützerin tritt dafür ein, Kinder von Heroinabhängigen grundsätzlich in Heimen oder bei Pflegeeltern unterzubringen, ebenso Kinder aus Risikofamilien, die Hilfsangebote nicht annehmen oder ihre Absprachen gegenüber dem Jugendamt nicht halten - Leute wie Bernd K., der Vater von Kevin. Dieses Verfahren aber sei für den Staat erheblich teurer.

Interne Vorgaben zur Heimunterbringung von Kindern?

Die zuständige Abteilungsleiterin der Bremer Sozialverwaltung hat alle Akten ihrer Behörde zum Fall Kevin durchgesehen und bestreitet, daß bei der Frage der Unterbringung des Kindes die Kosten dafür „jemals“ eine Rolle gespielt hätten. Die Unterbringung eines Kindes bei Pflegeeltern kosten das Land durchschnittlich 1400 Euro monatlich und ein Heimplatz - je nach Alter - 135 bis 244 Euro täglich. Letzterer Betrag wäre pro Tag in den ersten fünf Wochen fällig geworden, wenn Kevin weiter im „Hermann-Hildebrandt-Haus“ hätte bleiben dürfen, wo er im November 2004 und 2005 zweimal für wenige Tage untergebracht war.

Die Grünen-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft vermutet deshalb, daß es im Jugendamt Vorgaben gibt, aus Kostengründen weniger Kinder als früher in Heimen unterzubringen. In dem von allen Bürgerschaftsfraktionen beschlossenen parlamentarischen Untersuchungsausschuß zum Fall Kevin dürfte diese Frage eine zentrale Rolle spielen.

Kinderschutz über Datenschutz als Konsequenz

Neben Geld fehlt offenbar auch das Fachpersonal für eine engmaschige und wirksame Betreuung von Problemfamilien durch das Jugendamt. Gerti Gerlach, die Vorsitzende des Bremer Landesverbandes im Deutschen Kinderschutzbund, hält die Bremer Linie dann nur für vertretbar, wenn die Vernetzung zwischen den verantwortlichen Stellen funktioniere und Mittel für eine intensive Familienbetreuung zur Verfügung stünden: Beides sei nicht der Fall.

Bürgermeister Böhrnsen will als weitere Konsequenz aus dem Fall Kevin Kinderschutz über den Datenschutz stellen. Auch der Leiter der Kriminologischen Zentralstelle von Bund und Ländern in Wiesbaden, Rudolf Egg, weist darauf hin, daß die ärztliche Schweigepflicht im Einzelfall Grenzen habe und wirbt für vorgeschriebene medizinische Vorsorgeuntersuchungen. Bei einer Untersuchungspflicht hätten Jugendämter Ansätze, „verschwundenen“ Kindern nachzuspüren. Ärzte könnten bei Verdachtsmomenten nachfragen.

Quelle: F.A.Z., 14.10.2006, Nr. 239 / Seite 2
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Jahrgang 1949, politischer Korrespondent für Niedersachsen, Sachen-Anhalt und Bremen mit Sitz in Hannover.

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