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Freitag, 17. Februar 2012
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Demonstrationsverbot bestätigt G-8-Gegner müssen Abstand halten

01.06.2007 ·  Kritiker des G-8-Gipfels dürfen nun doch nicht nahe am Tagungsort Heiligendamm demonstrieren. Nach dieser Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald wollen die Veranstalter nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen. Dort will auch die NPD eine Demonstration in Schwerin durchsetzen.

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Gegner des G-8-Gipfels dürfen nun doch nicht nahe am Tagungsort Heiligendamm demonstrieren. Das für Mecklenburg-Vorpommern zuständige Oberverwaltungsgericht Greifswald entsprach in der Nacht zum Freitag den Sicherheitsbedenken der Polizei und hob einen anders lautenden Beschluss des Schweriner Verwaltungsgerichts auf. Dieses hatte den Gipfelgegnern Ende Mai Demonstrationen bis auf 200 Meter an den Sicherheitszaun zugestanden.

Die Greifswalder Richter verbannten mit ihrer Entscheidung nun unter anderem einen für Donnerstag kommender Woche geplanten Sternmarsch nach Heiligendamm auf die etwa sechs Kilometer entfernte Bundesstraße 105 außerhalb der sogenannten Sicherheitszone II. Die Organisatoren des Sternmarschs kündigten am Freitag an, das Demonstrationsverbot mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anzufechten.

„Teilweise dreiste Argumentation“

„Wir werden unsere internationale Mobilisierung gegen die G-8-Politik nicht auf einen Gänsemarsch reduzieren“, heißt es in einer Erklärung des Sternmarsch-Bündnisses. Weder das Oberverwaltungsgericht noch die Polizei hätten in ihrer Verbotsverfügung konkrete Gefahren durch die Demonstration nachgewiesen. Das polizeiliche Sicherheitskonzept sei zudem von ausländischen Sicherheitsbehörden gefordert worden, die aber nicht der deutschen Verfassung verpflichtet seien. Das Gericht ordne sich damit im Ergebnis „einer teilweise dreisten“ ordnungs- und sicherheitspolitischen Argumentation der Polizei unter.

Dagegen nannte der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) die Gerichtsentscheidung richtig. Anlässlich des G-8-Gipfels in Heiligendamm wollten bis zu 100.000 Menschen demonstrieren, sagte Schönbohm in der ARD. Auch mit dem vorgeschriebenen Abstand werde der Protest unüberhörbar und unübersehbar sein.

„Alles mit Augenmaß“

Schönbohm erinnerte daran, dass bei Demonstrationen am Rande des G-8-Außenministertreffens in Hamburg 175 Polizisten verletzt worden seien. „Es gibt nicht nur die friedlichen Demonstranten, es gibt auch andere.“ Deshalb seien rund um Heiligendamm 16.000 bis 17.000 Polizisten aus allen Bundesländern im Einsatz. „Entscheidend ist, die Konferenz muss stattfinden, und sie muss störungsfrei stattfinden“, sagte der CDU-Politiker. Die Sicherheitsmaßnahmen nannte er angemessen. Es werde „alles mit Augenmaß gemacht“.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sagte, er sehe für die Polizei die Grenze der Belastbarkeit erreicht. Die geplante Demonstration der rechtsextremen NPD gegen den Gipfel am Samstag nannte Caffier „ein zusätzliches Großereignis, mit dem wir an Grenzen stoßen“. Während des G-8-Gipfels habe das Land 41 Prozent des Polizeipersonals im Einsatz. „Das ist absolut grenzwertig und nur mit persönlichen Belastungen zu stemmen.“ Das sei auch ein Grund für den Sicherheitszaun rund um Heiligendamm. Dass sich Ostdeutsche dadurch an die Mauer erinnert fühlen, könne er gleichwohl sehr gut verstehen, sagte Caffier.

Auch NPD will vor das Verfassungsgericht ziehen

Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte am Donnerstag das für die Landeshauptstadt verhängte generelle Versammlungsverbot aufgehoben, der NPD aber eine Strecke für die Kundgebung in Schwerin-Süd zugewiesen. Die NPD will dennoch an ihrer Demonstration in der Schweriner Innenstadt festhalten. NPD-Generalsekretär Peter Marx kündigte an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen. Die Anreise der NPD-Anhänger sei organisiert. „Wir werden unsererseits keine Absage erteilen“, sagte Marx.

Als Ausweichmöglichkeit hat die NPD-Landtagsfraktion für Samstag eine Kundgebung in Ludwigslust in Mecklenburg-Vorpommern angemeldet. Der Landkreis Ludwigslust untersagte den Aufmarsch mit der Begründung, dass für Schwerin bereits eine Veranstaltung der Rechtsextremen angemeldet sei. „Ein zusätzlicher Aufzug von Neo-Nazis würde in Ludwigslust die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährden“, hieß es. Zudem seien Gegenaktionen zu erwarten, das Kräftepotential der Polizei sei aber bereits mehr als beansprucht. Über das Versammlungsverbot in Schwerin entscheidet derzeit das Oberverwaltungsgericht Greifswald. Die Stadt Schwerin hatte Beschwerde gegen die Aufhebung des für Samstag verhängten Versammlungsverbotes eingereicht.

„Kräfteökonomisches Ausgleichselement“

Polizei-Einsatzleiter Knut Abramowski sagte: „Hätten wir die technische Sperre nicht, müssten wir Meter für Meter einen Polizeibeamten aufstellen. Das wären insgesamt 36.000 Mann im Schichtdienst.“ Da das Land aber nicht so viele Polizisten habe, sei das Sperrwerk als „kräfteökonomisches Ausgleichselement“ nötig.

Auch Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) verteidigte den Sperrzaun. Unter den erwarteten 100.000 Demonstranten gebe es einige Tausend Gewaltbereite. Eine Differenzierung am Ort sei nahezu unmöglich. Zu Vorwürfen, die Demonstranten könnten ihren Protest wegen der Absperrungen nicht an die Adressaten bringen, sagte Beckstein: „Wenn einer meint, dass er auf Sichtweite an den amerikanischen Präsidenten rankommt, ist er geistesgestört.“

Der etwa 13 Kilometer lange Zaun umgibt das Seebad Heiligendamm schon seit Wochen. Auch rund um den Flughafen Rostock-Laage, auf dem die Maschinen mit den Staats- und Regierungschefs landen und starten werden, sind Versammlungen für die Zeit vom 2. bis 8. Juni untersagt worden.

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