05.06.2007 · Das Bundesverfassungsgericht hat in einer ersten Entscheidung Einschränkungen für Demonstrationen beim G-8-Gipfel bestätigt. Die zuvor vom Oberverwaltungsgericht in Greifswald gemachten Auflagen haben damit Bestand.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer ersten Entscheidung die strengen Auflagen für geplante Protestaktionen von Globalisierungsgegnern beim G8-Gipfel bestätigt. Das Gericht in Karlsruhe lehnte am Dienstag zwei Eilanträge von Organisatoren einer Mahnwache und einer Demonstration ab. Die zuvor vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald beschlossenen Beschränkungen der Demonstrationen haben damit Bestand.
Die Eilanträge bezogen sich auf eine für diesen Dienstag geplante Mahnwache am Sicherheitszaun in Heiligendamm und eine ebenfalls für Dienstag vorgesehene Demonstration am Flughafen Rostock-Laage zur Ankunft des amerikanischen Präsidenten George W. Bush.
Kleine Mahnwache erlaubt
Das Oberverwaltungsgericht hatte die Teilnehmerzahl für die Mahnwache auf 15 beschränkt. Die Demonstration am Flughafen darf nach den Auflagen nur bei einer 500 Meter vom Flugplatz entfernten Buswendeschleife stattfinden.
Den Eilantrag zur Mahnwache lehnten die Verfassungsrichter als unzulässig ab. Es sei nicht dargelegt worden, inwieweit die Beschränkung ein schwerwiegender Nachteil sei. Mit Blick auf den Eilantrag zur Demonstration am Flughafen stellten die Richter fest, es gebe keinen schweren Nachteil, den es abzuwenden gelte. Den Organisatoren sei die Demonstration nicht vollständig verwehrt worden, auch wenn sie nicht direkt am Flugplatz stattfinden dürfe. Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das OVG eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sehe.
Armes Deutschland
Andreas Bächtle (Andreas_B.)
- 05.06.2007, 17:46 Uhr
Versammlungsfreiheit?
Bernhard Homa (fritzundco)
- 05.06.2007, 20:35 Uhr