Der Staat muss stärker sein als die Tarifpartner. Denn das Gemeinwesen vertritt die gesamte Bevölkerung, die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften vertreten hingegen lediglich die Interessen von - durchaus großen - Teilen der Bürger. Daher ist der Streit darüber, wer die künftige Lohnuntergrenze bestimmen soll, nur noch ein Scharmützel innerhalb der Nachhutgefechte zur Abwehr eines flächendeckenden Mindestlohns. Haben sich die CDU und ihre Vorsitzende, die verfassungsrechtlich richtlinienkompetente Bundeskanzlerin, einmal zu der Einsicht durchgerungen, dass die gesamtgesellschaftliche Gerechtigkeit die Errichtung einer Brandmauer gegen die Verarmung benachteiligter Arbeitnehmer erfordert (und das scheint seit dem Wochenende der Fall zu sein), dann gibt es keine Hürde mehr, die den alten Zustand bewahren hülfe.
Die Berufung der sich überrascht gebenden FDP auf den Koalitionsvertrag von 2009 ist eine Geste der Hilflosigkeit: Bisher haben die dort niedergelegten Absprachen das Regierungsbündnis eher dem Scheitern nähergebracht als dass sie es in der Wählerschaft angesehener und beliebter gemacht hätten. Einen Vertrag aber durchsetzen zu wollen, der zur Abwahl der Regierung zu führen droht, kommt der Verblendung gleich.
Wer zu Recht das Hohelied der Sozialen Marktwirtschaft singt, der kann keine Politik gutheißen, die das krükkengleiche Aufstocken von Vollzeitarbeitseinkommen auf das lebensnotwendige Niveau erzwingt. Der branchenunabhängige, gesetzlich verankerte Mindestlohn hat zum eigenständigen Leben zu reichen und darf nicht dazu führen, dass der Arbeitende als Teilsozialhilfeempfänger dasteht. Daher muss der Staat eine Lohnuntergrenze bestimmen, die die Würde des Vollzeitarbeitnehmers wie die Nichtbelastung der Staats- und Sozialhaushalte sicherstellt.
Für diese Festlegung sind aber die Tarifparteien allein ungeeignet - das beweist gerade die hohe Zahl sogenannter Aufstocker. Auch wenn sich Gewerkschaften und Arbeitgeber - aus welchen Motiven auch immer - einmal auf einen nicht-existenzsichernden Lohn einigen sollten, muss der Staat das Recht in Anspruch nehmen, eine nach politischen und verfassungsrechtlichen Maßstäben gesamtgesellschaftlich angemessene Lohnuntergrenze zu verordnen. Das ist keine Verletzung der Tarifhoheit, denn oberhalb dieser Linie haben die Partner alle Freiheiten zu Vereinbarungen.
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Ingo Kober (ingokober)
- 01.11.2011, 12:43 Uhr
Von der herrschenden Klasse gesegnet
Herold Binsack (Devin08)
- 01.11.2011, 09:57 Uhr
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Caspar Mendrzyk (Buergersicht)
- 01.11.2011, 07:23 Uhr
Blick ins Grundgesetz
Wolfgang Schmid (w.schmid)
- 31.10.2011, 20:58 Uhr
Ende einer Schande
Andre Morgenstern (cuzco6170)
- 31.10.2011, 20:38 Uhr