Die Kritik an den Hartz-IV-Beschlüssen der schwarz-gelben Koalition reißt nicht ab. Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbände laufen gegen die Absicht der Koalition Sturm, den Regelsatz für Langzeitarbeitslose um maximal 5 Euro zu erhöhen. Führende Unionspolitiker wiesen die Kritik zurück.
Union und FDP hatten im Koalitionsausschuss am Sonntag entschieden, dass der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene im nächsten Jahr von 359 auf 364 Euro steigen soll. Die Regelsätze für Kinder von 215, 251 und 287 Euro im Monat blieben unverändert.
Der Bund will aber für die Bildungsförderung der 1,7 Millionen Kinder von Hartz-IV-Empfängern pro Jahr rund 620 Millionen Euro mehr ausgeben. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) verteidigte die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze um fünf Euro: „Die Sätze sind sehr gerecht“. Die Bundesregierung richte sich „ganz genau“ nach dem Existenzminimum, das das Statistische Bundesamt errechnet habe. Das Kabinett soll am 20. Oktober über das Gesetz entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar eine Neuberechnung der Regelsätze verlangt.
Merkel: „Ein beachtlicher Vorschlag“
„Wir wollten Transparenz. Und jetzt haben wir Transparenz“, sagte von der Leyen am Montag in Berlin. Die Berechnungen seien unbestechlich. Behauptungen von Sozialverbänden, die Berechnungsbasis sei bewusst klein gehalten worden, seien „schlichtweg falsch“. Kritiker, die jetzt höhere Hartz-IV-Sätze forderten, müssten dies mit „Heller und Cent offenlegen“ und auch plausibel erklären.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach am Montag von einem „beachtlichen Vorschlag“. Dabei verwies sie besonders auf die vorgesehenen Leistungen für Kinder. Neben der Anhebung des Regelsatzes um bis zu 5 Euro gebe es ein „Teilhabe- und Bildungspaket“ für Kinder, das im Durchschnitt mindestens einen Umfang von 20 Euro pro Kind habe. Bei einem Mittelwert von 250 Euro, mit denen Kinder aus Hartz-IV-Familien unterstützt würden, bedeuteten 20 Euro mehr einen Anstieg um 8 bis 9 Prozent.
Frau Merkel wies abermals darauf hin, dass Rot-Grün die Hartz-IV-Sätze an die Entwicklung der Renten gekoppelt habe. Wäre dies noch heute der Fall, „wäre die Grundsicherung überhaupt nicht gestiegen“. Merkel betonte den Ansatz der Regierung, vor allem dafür zu sorgen, dass Hartz-IV-Empfänger möglichst schnell wieder eine reguläre Arbeit erhielten.
„Tor für weitere Hungerlöhne geöffnet“
Nach Ansicht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des Erwerbslosen Forums Deutschland hat Ministerin von der Leyen bei den neuen Hartz-IV-Sätzen mit einer statistischen Verfälschung gearbeitet. Bisher richten sich die Hartz-IV-Regelsätze nach dem Ausgabeverhalten der unteren 20 Prozent der Haushalte auf der Einkommensskala. Der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums weiche aber davon ab, kritisierten die Sozialverbände.
Bei kinderlosen Erwachsenen solle künftig auf die Einkommen der untersten 15 Prozent auf der Einkommensskala geachtet werden. „Damit senkt man die Zahl der Hartz-IV-Berechtigten, indem man das Existenzminimum herabsetzt und das Tor für weitere Hungerlöhne öffnet“, kritisierte der Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland, Martin Behrsig. Allein für Ernährung fehlten insgesamt 80 Euro im Monat.
„Abgrund an Zynismus“
Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel monierte, fünf Euro mehr pro Monat für Langzeitarbeitslose reichten nicht aus. Es sei eine Illusion zu glauben, dass die Menschen im Monat drei Euro zurücklegten, damit sie am Ende des Jahres für ihr Kind einen Wintermantel kaufen könnten. Die Regierung müsse „erklären, was für Kinder passieren soll, wie sie die Kommunen stärken“. Erst dann werde die SPD sehen, ob „man sich im Bundesrat einigen kann oder nicht“.
Es gehe nicht um Alkohol und Zigaretten, wie die Kanzlerin versuche klarzumachen, sondern darum, „dass eine Mutter Geld haben muss, um ihrer Tochter oder ihrem Sohn mal ein zweites paar Schuhe zu kaufen“, sagte Gabriel. Um höhere Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger zu finanzieren, forderte Gabriel einen Verzicht auf das von der Union geplante Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen, sowie eine Rücknahme der umstrittenen Steuerermäßigungen für Hoteliers.
Der SPD-Chef wandte sich auch gegen von der Regierung geplante höhere Zuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger. Dies benachteilige Arbeitgeber, die faire Löhne zahlten, weil dann ihre Wettbewerber darauf setzen könnten, Mitarbeiter mit Niedriglöhnen abzuspeisen „und dann holt er sich Hartz IV zusätzlich ab“.
Grünen-Bundestagsfraktionschef Jürgen Trittin warf der Koalition „soziale Kälte vom Schlimmsten“ vor. Er sprach von „Kleckerbeträgen“, die angesichts der Steuererleichterungen für Hoteliers ein „Abgrund an Zynismus“ seien, vor dem man sich fast ekeln könne. Er forderte eine stärkere Anhebung der Regelsätze bei gleichzeitiger Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns.
„Mit aller Gewalt heruntergerechnet“
Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), Thüringens SPD-Chef Christoph Matschie und die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig bezeichneten die Reform als Ergebnis eines Koalitionsgeschachers. Man werde den Verdacht nicht los, dass Schwarz-Gelb geschachert habe, um die Erhöhung möglichst billig zu halten, sagte Schwesig. Wenn das der Fall sei, werde die SPD im Bundesrat nicht zustimmen. Matschie äußerte massive Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Berechnungen. „Hier ist ein abgekartetes Spiel betrieben worden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man auf sachlichem Wege zu einer solchen Entscheidung kommen kann.
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte, die neuen Regelsätze seien „mit aller Gewalt heruntergerechnete Ergebnis politischer Mauschelei.“ Die Regierung solle umgehend eine unabhängige Sachverständigenkommission einsetzen, die dem Gesetzgeber Vorschläge unterbreite, verlangte Buntenbach. Linken-Chef Klaus Ernst bekräftigte: „Wenn das durchgeht, werden wir dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen.“
CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe sagte am Montag im Deutschlandfunk, die rot-grüne Kritik sei „verlogen“. Die heute gültigen Hartz-IV-Sätze seien von der damaligen rot-grünen Bundesregierung festgelegt worden. Jetzt gebe es ein „Geschrei, ohne dass man sich die Zahlen im Einzelnen angesehen hat“.
„Jetzt passt die Berechnung“
CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt sagte in der ARD am Morgen, die Berechnung beruhe auf objektiven Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht angemahnt habe. „Wir haben die politische Entscheidung getroffen, dass Schnaps und Zigaretten aus den Berechnungsgrundlagen herauskommen.“ Dagegen seien Kosten für Dinge wie Internet und Kleidung jetzt abgedeckt. „Jetzt passt die Berechnung.“
Auch der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Otto Fricke, wies den Vorwurf der Trickserei zurück. „Wir wären doch blöd, wenn wir hier jetzt mauscheln würden, tricksen würden und ähnliches“, sagte Fricke dem Bayerischen Rundfunk. Vielmehr seien die Daten solide errechnet.
Die FDP warnte die Sozialdemokraten zudem davor, die geplanten Hartz-IV-Reformen im Bundesrat zu blockieren. Damit würde sich die SPD „an den Beschäftigungschancen von Menschen und Bildungschancen für Kinder versündigen“, sagte die FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger. Die Koalition repariere mit der Reform, was die SPD seinerzeit bei der Einführung von Hartz IV „verbockt“ und das Bundesverfassungsgericht zu Recht moniert habe, fügte sie hinzu. Die FDP dringt auf eine rasche Änderung bei Zuverdienstgrenzen. Ziel müsse sein, die Arbeitsanreize für Langzeitarbeitslose über zusätzliche Verdienstmöglichkeiten zu verbessern.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar geurteilt, die Regelsätze seien nicht transparent und eine Neuberechnung und -festsetzung bis 2011 verlangt. Die Regelsätze müssen bis Ende dieses Jahres von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Das Karlsruher Urteil
Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar die Berechnungsgrundsätze für die Hartz-IV-Leistungen verworfen. Die Regelungen für die mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher, darunter 1,7 Millionen Kinder, bemängelten die Richter als intransparent und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Der damalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier fand bei der Verkündung des Urteils klare, harte Worte: „Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht. Die einschlägigen Regelungen des Hartz-IV-Gesetzes sind daher verfassungswidrig.“
Karlsruhe forderte eine Neuregelung zum 31. Dezember. Die Richter verlangten für die Berechnung ein transparentes Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf. Geschätzte Abschläge seien nicht angemessen. Bei Kindern, vor allem Schulkindern, müssten sich die Regelsätze an deren speziellen Bedürfnissen orientieren. Könnten sie Bücher, Hefte oder einen Taschenrechner nicht bezahlen, drohe der „Ausschluss von Lebenschancen“. Es bestehe die Gefahr, dass sie später nicht in der Lage seien, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Dies sei mit dem Prinzip des Sozialstaates nicht vereinbar.
Konkret heißt es dazu im Urteil vom 9. Februar: „Kinder sind keine Erwachsenen. Ihr Bedarf, der zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums gedeckt werden muss, hat sich an kindlichen Entwicklungsphasen auszurichten und an dem, was für die Persönlichkeitsentfaltung eines Kindes erforderlich ist. Der Gesetzgeber hat jede Ermittlung hierzu unterlassen.“
Nach dem Urteil darf der Gesetzgeber zur Sicherung eines „menschenwürdigen Existenzminimums“ zwar feste Regelsätze schaffen. Aber deren Berechnung ist nach Ansicht der Karlsruher Richter bislang nicht korrekt: So sei nicht nachvollziehbar, dass die Ausgaben für Bildung und das gesellschaftliche Leben ausgeklammert wurden - etwa für Internetnutzung, Kino und Theater oder die Mitgliedschaft im Sportverein. (dpa)
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