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DDR-Grenze Staatsanwälte prüfen Schießbefehl der Stasi

13.08.2007 ·  Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sich aus dem Fund eines Schießbefehls der Stasi rechtliche Konsequenzen ergeben. Die Birthler-Behörde wird wegen des Umgangs mit dem neuen alten Dokument kritisiert. Politiker gedenken dem Mauerbau vor 46 Jahren.

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Die Berliner Staatsanwaltschaft befasst sich mit dem in Magdeburg aufgefundenen Schießbefehl der Stasi, der die rücksichtslose Liquidierung flüchtiger Grenzsoldaten anordnete. Sie prüft nach Angaben eines Sprechers vom Montag, ob dieses Dokument Anlass für weitere rechtliche Schritte sein könnte. Zunächst müsse geklärt werden, worum es sich bei dem Dokument handle und wer es aus welchem Anlass an wen gerichtet habe. Danach werde geprüft, ob es Auswirkungen auf bereits durchgeführte Ermittlungsverfahren habe und ob gegebenenfalls neue Verfahren eröffnet werden müssten.

Der Schießbefehl stammt aus der Magdeburger Außenstelle der Stasi-Unterlagen-Behörde und war von einer Zeitung unmittelbar vor dem 46. Jahrestag des Mauerbaus veröffentlicht worden. Es soll sich um eine Dienstanweisung an eine Einsatzkompanie des Staatssicherheitsdienstes vom Oktober 1973 handeln, die die Zuverlässigkeit der DDR-Grenztruppen überwachte. Darin wird befohlen, Flüchtlinge mit Waffengewalt zu stoppen, selbst „wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen“. Ein ähnliches Dokument war schon 1997 in einem Fachbuch publiziert worden; es hatte damals aber nicht die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gefunden.

„Unerbittlichkeit und Menschenverachtung“

Berlins Regierender Bürgermeister Wowereit (SPD) sagte auf einer Gedenkveranstaltung zum 46. Jahrestag des Mauerbaus, das nun gefundene Dokument zeige abermals „die Unerbittlichkeit, Willkürlichkeit und Menschenverachtung des DDR-Regimes“. CDU-Generalsekretär Pofalla sagte, der Fund des Dokuments sei „ein deutlicher Denkzettel für all diejenigen, die die Grausamkeit des SED-Regimes gerne in den Geschichtsschubladen verschwinden lassen möchten“.

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Nooke (CDU), sprach im ZDF von einem Beleg für einen flächendeckenden Schießbefehl an der DDR-Grenze. „Das wären heute Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das gehörte nach Den Haag vor den Internationalen Strafgerichtshof.“

Dessen ungeachtet bestritt der frühere DDR-Staatschef Krenz in der „Bild“-Zeitung die Existenz eines Schießbefehls: „Es hat einen Tötungsbefehl, oder - wie Sie es nennen - Schießbefehl, nicht gegeben“, sagte Krenz. „Das weiß ich nicht aus Akten, das weiß ich aus eigenem Erleben. So ein Befehl hätte den Gesetzen der DDR auch widersprochen.“

Birthler: „Das ärgert mich im Nachhinein“

Der Fund des Dokumentes löste auch eine Debatte über das Vorgehen und die Zukunft der Stasiunterlagenbehörde aus. Die Bundesbeauftragte Marianne Birthler sagte, ihr sei zunächst nicht bekannt gewesen, dass der Text bereits 1997 publiziert wurde. „Das ärgert mich im Nachhinein, nimmt dem Dokument allerdings nichts von seinem brutalen Inhalt.“

Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende und frühere DDR-Bürgerrechtler Vaatz kritisierte, es wäre Aufgabe der Stasiunterlagenbehörde gewesen, bereits „damals vor zehn Jahren die Brisanz dieser Nachricht zu erkennen“. Dass das nicht der Fall gewesen sei, zeuge nicht von guter Arbeitsweise. Er halte es nach wie vor für richtig, die Stasidokumente 2011 in die Hände des Bundesarchivs zu übergeben. Sachsens früherer Innenminister Eggert (CDU) nannte das Verhalten der Birthler-Behörde „in höchstem Maße unprofessionell“.

Thierse verteidigt Birthler-Behörde

Auch die Linke kritisierte die Stasiunterlagenbehörde. Mit Kopfschütteln müsse registriert werden, dass sie längst bekannte Dokumente als vermeintlich „sensationelle Geheimakten“ präsentiere, um ihre Arbeit zu rechtfertigen, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ramelow. „Der Vorgang war keine Glanzleistung.“

Thierse nahm die Birthler-Behörde dagegen in Schutz. Dass eine wortgleiche Anweisung vor zehn Jahren nicht derart öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt habe, sei ihr nicht vorzuwerfen. Er plädierte dafür, die Behörde erst 2019 zu schließen. Eine frühere Überführung der Akten ins Bundesarchiv wäre ein „fataler Sieg“ derer, die die Vergangenheit abschließen wollten.

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