23.08.2012 · Stefan Mappus (CDU) soll Medienberichten zur folge nach seiner Abwahl als Ministerpräsident Baden-Württembergs die Vernichtung einer Computerfestplatte veranlasst haben. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der Untreue beim Rückkauf des ENBW-Konzerns ermittelt.
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Wer einen Holzofen zu Hause hat, kann ja seine Festplatten ausbauen und
in den Ofen schmeißen. Danach sind diese Festplatten in Form und
Design nicht mehr wieder zu erkennen und nur noch verschrumpelte
Metallklumpen (Altmetall).
Vielleicht danach noch einmal mit einem riesigen Hufeisenmagneten drübergehen!
Leider hat sich Herr Mappus richtig verhalten, genauso wird es jedem normalen Bürger angeraten
Dieser Test, enthät unglaubliche Unterstellungen und zeigt das
einige Politiker immernoch
keine Ahnung von EDV haben. Es wird jedes Jahr mehrfach in der Presse
über tollsten Datenfunde auf alten Festplatten berichtet. Es wird
jedem Bürger angeraten, beim Verkauf seines privaten alten PC oder
Notebook unbedingt die Festplatte zu entfernen. Die Computerzeitungen
haben mehrfach durch Testkäufe z.B. bei Ebay gezeigt das selbst
nach Löschen der Daten jederzeit alles wiederhergestellt werden
kann. Selbst das überschreiben reicht nicht aus, erst nach 8fachem
Überschreiben mit Buchstabensalat sind die Daten ohne hohen Aufwand
nicht wiederherstellbar. Selbst dann stellen Experten mit Hilfe des
Elektronenmikroskop Daten wieder her. Wäre der Computer von Mappus
im Müll gelandet, hätte er sich wegen eines Verstoßes
gegen den Datenschutz strafbar gemacht. - typisch Sommerloch und nicht
korrekt recherchiert- PS.: ich habe kein Verständniss für
Mappus politischem Handeln! -
teilweise etwas weltfremd die Meinungen, selbstverständlich werden sich auf dem PC sensible Daten befunden haben, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, das wird bei jedem Regierungschef auf der Welt so sein, bloßes Löschen bringt's nicht, da Dateien selbst dann noch rekonstruierbar sind
Wurde die Festplatte vernichtet im Sinne von physikalisch zerstört? Dann wäre das Sachbeschädigung. Wurden nur Daten vernichtet, dann nicht. Waren separate Platten für System und Daten eingebaut? Das würde von Fachwissen zeugen, ist also unwahrscheinlich. Oder wurde ein Degausser eingesetzt? Dann ist alles weg, keine Chance mehr, etwas wieder herzustellen. Auch das wäre professionell. Das mit den Sektoren (sdelete) überschreiben dauert doch Tage. Also was war denn nun genau?
Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 23.08.2012 20:07 UhrFachwissen
Danke Herr Schultz-Gebeltzig, dass Sie mir das auseinandersetzen. Wo schreibe ich denn, dass Herr Mappus das selbst getan hat? Anstiftung ist übrigens auch ein Straftatbestand. Wenn auch vielleicht ein komplizierter.
Fachwissen
Glauben Sie, Mappus habe seinen PC selbst zusammengeschraubt??
Ihre Ausführungen zur Sachbeschädigung stimmen so
übrigens ohnehin nicht. Viel komplizierter, die Situation - egal,
wie es nun genau war.
Verquickung von Amt, PArtei und Privat?
Mir fallen dazu nur folgende Punkte ein: Mit welchem Recht wird ein PC des Landes für Parteisachen mißbraucht? Reichen die Subventionen nicht, welche sich die Parteien quasi selbst genehmigen? Und jeder kleine Beamte wird geschurigelt, wenn er auf Dienst und Privat vermischt. Natürlich muß man Daten auf einer Festplatte löschen bzw. unlesbar machen wegen Datenschutz, wenn der PC ausgemustert wird. Aber hier wurde der MP ausgemustert und wollte wohl nicht, daß man ihm was auch immer nachweisen konnte, gleich ob strafrechtlich relevant oder "nur" politisch brisant. Das ganze paßt zum bisher gezeigten Stil und erhöht sicherlich das Vertrauen in unsere politische Klasse. Hoffentlich gibt es genügend motivierte Staatsanwälte und Polizisten, die sich mit dem Erbe dieses Kurzzeit-Herrschers befassen.
Nach Aussage des Staatsministeriums
sind die Daten der vernichteten Festplate auf seinem Zentralserver sehr
wohl noch vorhanden.
Also nur heiße Luft? Würde zu der Tsunami-Regierung passen...
Viel Mist, wenn der Tag lang ist...
Es ist usus, dass Festplatten in sensiblen Bereichen VERNICHTET werden.
Garantiert nicht nur jetzt.
Zudem kann ich mir kaum vorstellen, dass die entscheidenden Dokumente
auf dem PC lagen. Datensicherheit und so.... Wenn in der Staatskanzlei
so gearbeitet wird, dass Verträge und Mailkorrespondenz nur auf
einem PC liegen, dann gute Nacht Deutschland.
Nicht zuletzt bei den bald anstehenden Massenstromausfällen wegen
Wind- und Sonnenmangels ist Datenverlust dann ein Dauerproblem... ;-)
Nein.
Es macht einen UNTERSCHIED, was auf der Festplatte sein dürfte und
was, wie ich vermutete, gesichert ist: auf dem PC sind auch z.B.
Arbeitsdokumente, eigene Notizen, Entwürfe etc, "richtig"
gespeichert werden aber nur fertige Dokumente und wichtige Schritte. So
kenne ich das jedenfalls aus größeren Unternehmen.
Zweitens darf auf einer Festplatte vermutlich auch anderes sein. Mehr
kann man natürlich ohne genaue Kenntnis nicht sagen, aber bei jedem
normalen Angestellten darf außer bei ausdrücklichem Verbot
selbstverständlich auch ein bisschen privater E-Mail-Verkehr
stattfinden. Seit wann der Diensteid das verbietet, ist mir schleierhaft.
WINFRIED WEIHRAUCH hat es unten ganz richtig gesagt: langsam erinnert
das an das Wulff'sche Bobbycar. Der Sachverhalt wurde längst
aufgeklärt! Ganz ohne die Festplatte!
Was soll denn da sonst auch noch drauf sein?
Merken Sie, wei Sie sich widersprechen?
Erst behaupten Sie, daß es üblich ist, Festplatten mitsamt
Inhalt zu vernichten, dann wieder soll es überall Kopien geben.
Es stellt sich doch wohl die Frage, wieso auf dem DIENSTRECHNER eines
Ministerpräsideten angeblich viele Parteiinterne und sogar
PERSÖNLICHE Dateien gespeichert werden?
Die habe da ja wohl NICHTS zu suchen, oder?
Auf der Festplatte hat nur das zu sein, was man auch an seinen
NAchfolger übergeben MUSS, es gibt da nämlich einen Amtseid
diesbezüglich, da steht etwas von Schaden abwenden drin, in dem
Eid.... eine korrekte Amtsübergabe - natürlich MIT der
Amtskorrespndenz - gehört dazu. Wo sind wir eigentlich?
Es ist einfach unglaublich, was wir Bürger uns von solchen Typen
wie Mappus, Wulff und KOnsorten bieten lassen müssen, das Fass
läuft allmählich über....
private und parteipolitische Daten auf einem Dienstrechner?
Weder das eine noch das andere hat jemals etwas auf einem Dienstrechner zu suchen. Es ist bezeichnend, dass selbst die Schutzbehauptungen von einem fehlenden Rechtsbewusstsein zeugen.
... und was ist mit dem Back-Up?
Was zu vermuten war: Herrn Mappus war offenbar bewußt, dass es etwas zu verbergen galt. Dem Anschein nach handelt es sich um Straftaten und um den ebenfalls strafbaren Versuch, diese zu vertuschen. Normalerweise werden von "Dienstcomputern" im Netz regelmäßig Back-Ups erstellt - was ist eigentlich damit? Wurden diese auch "zerstört"?
Naja, Diesmal bleibt die Kirche im Dorf
Ist eigentlich Standard bei jedem Regierungswechsel, bekommt nur ein Gschmäckle, wenn man gerade wegen Verfassungsbruchs abgewählt wurde. Mit etwas Glück hat der Praktikant in der Landtags IT nur format c: /q ausgeführt. Pech wird der StA haben, wenn Lösch-Software eingesetzt wurde (à la "Alle Sektoren mit 0 übeerschrieben")
Ich möchte nichts zu Herrn Mappus und den evtl. vernichteten Daten
sagen.
Aber: die Aussage, die Löschung von Daten auf der Festplatte
hätte gereicht, ist unehrlich und ein typisches Politikerspielchen.
Es ist ein völlig normaler Vorgang, Festplatten zur sicheren
Vernichtung von Daten physikalisch zu zerstören.
Sachbeschädigung und Anstiftung zu einer Straftat (§303 StGB)
Die Festplatte gehört Herrn Mappus nicht, sondern dem Land BW. Eine
Zerstörung einer solchen Festplatte ist Sachbeschädigung.
Sachbeschädigung mit Vorsatz ist eine Straftat (§303 StGB).
Ausserdem handelt es sich hier im Computer-Sabotage, denn hier wurde ein
fremder Computer in seiner Funktion "erheblich gestört"
(§303b StGB), sowie ein "Datenträger zerstört"
(§303b StGB Abs. (1) 3). Alles zusammen kann mit Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren und Geldstrafe bestraft werden.
Das Beauftragen mit einer solchen Zerstörung ist eine Anstiftung zu
einer Straftat (§26 StGB) und eventuell auch Beihilfe (§27
StGB). Das Strafmass orientiert sich an dem Strafmass des
Straftäters. Herr Mappus hat also einen Dritten zu einer Straftat
angestiftet und sollte dafür vor Gericht gestellt werden. Er ist
zumindest geständig, was das Strafmass wohl reduzieren sollte.
@Johann Schulz-Gebeltzig
Die Festplatte zerstören/vernichten ist etwas anderes als die Daten
auf selbiger zu löschen. Den §303b habe ich mir sicherlich
nicht ausgedacht, aber er ist im Wortlaut sehr eindeutig:
"(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von
wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er 1.
eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht, 2. Daten (§ 202a Abs. 2)
in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder
übermittelt oder
3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger
zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder
verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft."
Wenn Anwälte/Ärzte Daten über Kunden vernichten, dann in
deren Auftrag bzw. auf Grund von Datenschutzrichtlinien. Zudem gibt es
hier ein besonders geschütztes Verhältnis zwischen Kunde und
Arzt/Anwalt. Das gibt es bei Herrn Mappus nicht; er war auch nicht
Eigentümer der Festplatte. Ohne Backup ist der Wert der HD deutlich
über 100 EUR!
Aha.
Frau Müller-Schmidt, wahrlich lustige Interpretationen in den
Gesetzeswortlaut hinein. Computersabotage auch gleich noch....
Wenn das Löschen des Dienstcomputers durch Zerstörung oder
Überschreiben verboten ist, so würden auch alle Ärzte und
Anwälte sich dessen schuldig machen, die die Daten ihrer Mandanten
nämlich derart sicher handhaben MÜSSEN. Und jene, die es nicht
tun, verstoßen dann gegen den Datenschutz.
Es gibt klare Regeln, was wie lange aufgehoben werden muss. Offizielle
Dokumente werden gewiss noch an anderer Stelle gespeichert und
archiviert sein. Alles andere ist aber egal.
Und wenn sich Mappus Ihrer Ansicht folgend mit Sachbeschädigung
konfrontiert sehen würde, was meinen Sie wie lange der Staatsanwalt
da für die <100 Euro, die eine Festplatte kostet, ermittelt?
Hmmmm........ Null. Und wenn er es tut, dann ist DIESE Verschwendung von
Geld für sinnlose Gerichtsverfahren bei weitem schwerwiegender...
Mich wundert eigentlich nur, warum dieser Mann noch nicht in Handschellen abgeführt wird. Wer hier Vorsatz nicht sehen will, gehört zum Kreis der Mitschuldigen.
gehört der Mann ohne Wenn und Aber vor ein Gericht gestellt
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 23.08.2012 17:38 UhrStimmt.
Wegen ganz, ganz böser Sachbeschädigung. Er hat die Festplatte
mit unter anderen seinen eigenen Sachen gelöscht und dabei
beschädigt. Wenn das nicht nach Schadensersatz geradezu SCHREIT!! ;-)
Strafbar mag sein, Beweismittel zu vernichten. Das hier anzunehmen ist
aber nach derzeitigem Kenntnisstand hahnebüchen!
wer böses dabei denkt. Wie ungeschickt, sich nicht selber um die Festplatte zu kümmern.
löschen sich eben mit einem schnellen Finger, Akten müssen erst mühsam geshreddert oder verbrannt werden. Schneller, höher, weiter! Das ist doch u n s e r olympisches Ideal.