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Datenverlust Mappus ließ offenbar Festplatte vernichten

 ·  Stefan Mappus (CDU) soll Medienberichten zur folge nach seiner Abwahl als Ministerpräsident Baden-Württembergs die Vernichtung einer Computerfestplatte veranlasst haben. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der Untreue beim Rückkauf des ENBW-Konzerns ermittelt.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (23)

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Stephan Huebner (MELLIN) - 25.08.2012 16:30 Uhr

Tip zu Datenvernichtung!

Wer einen Holzofen zu Hause hat, kann ja seine Festplatten ausbauen und in den Ofen schmeißen. Danach sind diese Festplatten in Form und Design nicht mehr wieder zu erkennen und nur noch verschrumpelte Metallklumpen (Altmetall).

Vielleicht danach noch einmal mit einem riesigen Hufeisenmagneten drübergehen!

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Thomas Wagner

Leider hat sich Herr Mappus richtig verhalten, genauso wird es jedem normalen Bürger angeraten

Dieser Test, enthät unglaubliche Unterstellungen und zeigt das einige Politiker immernoch
keine Ahnung von EDV haben. Es wird jedes Jahr mehrfach in der Presse über tollsten Datenfunde auf alten Festplatten berichtet. Es wird jedem Bürger angeraten, beim Verkauf seines privaten alten PC oder Notebook unbedingt die Festplatte zu entfernen. Die Computerzeitungen haben mehrfach durch Testkäufe z.B. bei Ebay gezeigt das selbst nach Löschen der Daten jederzeit alles wiederhergestellt werden kann. Selbst das überschreiben reicht nicht aus, erst nach 8fachem Überschreiben mit Buchstabensalat sind die Daten ohne hohen Aufwand nicht wiederherstellbar. Selbst dann stellen Experten mit Hilfe des Elektronenmikroskop Daten wieder her. Wäre der Computer von Mappus im Müll gelandet, hätte er sich wegen eines Verstoßes gegen den Datenschutz strafbar gemacht. - typisch Sommerloch und nicht korrekt recherchiert- PS.: ich habe kein Verständniss für Mappus politischem Handeln! -

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Till Jenisch
Till Jenisch (budwow) - 23.08.2012 19:37 Uhr

naiv

teilweise etwas weltfremd die Meinungen, selbstverständlich werden sich auf dem PC sensible Daten befunden haben, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, das wird bei jedem Regierungschef auf der Welt so sein, bloßes Löschen bringt's nicht, da Dateien selbst dann noch rekonstruierbar sind

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Kalle Käfer
Kalle Käfer (kkaefer) - 23.08.2012 19:26 Uhr

Was denn nun?

Wurde die Festplatte vernichtet im Sinne von physikalisch zerstört? Dann wäre das Sachbeschädigung. Wurden nur Daten vernichtet, dann nicht. Waren separate Platten für System und Daten eingebaut? Das würde von Fachwissen zeugen, ist also unwahrscheinlich. Oder wurde ein Degausser eingesetzt? Dann ist alles weg, keine Chance mehr, etwas wieder herzustellen. Auch das wäre professionell. Das mit den Sektoren (sdelete) überschreiben dauert doch Tage. Also was war denn nun genau?

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 23.08.2012 20:07 Uhr
Kalle Käfer
Kalle Käfer (kkaefer) - 23.08.2012 20:07 Uhr

Fachwissen

Danke Herr Schultz-Gebeltzig, dass Sie mir das auseinandersetzen. Wo schreibe ich denn, dass Herr Mappus das selbst getan hat? Anstiftung ist übrigens auch ein Straftatbestand. Wenn auch vielleicht ein komplizierter.

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Johann Schulz-Gebeltzig

Fachwissen

Glauben Sie, Mappus habe seinen PC selbst zusammengeschraubt??

Ihre Ausführungen zur Sachbeschädigung stimmen so übrigens ohnehin nicht. Viel komplizierter, die Situation - egal, wie es nun genau war.

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Johannes Wallenborn

Verquickung von Amt, PArtei und Privat?

Mir fallen dazu nur folgende Punkte ein: Mit welchem Recht wird ein PC des Landes für Parteisachen mißbraucht? Reichen die Subventionen nicht, welche sich die Parteien quasi selbst genehmigen? Und jeder kleine Beamte wird geschurigelt, wenn er auf Dienst und Privat vermischt. Natürlich muß man Daten auf einer Festplatte löschen bzw. unlesbar machen wegen Datenschutz, wenn der PC ausgemustert wird. Aber hier wurde der MP ausgemustert und wollte wohl nicht, daß man ihm was auch immer nachweisen konnte, gleich ob strafrechtlich relevant oder "nur" politisch brisant. Das ganze paßt zum bisher gezeigten Stil und erhöht sicherlich das Vertrauen in unsere politische Klasse. Hoffentlich gibt es genügend motivierte Staatsanwälte und Polizisten, die sich mit dem Erbe dieses Kurzzeit-Herrschers befassen.

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Gerhard Katz

Nach Aussage des Staatsministeriums

sind die Daten der vernichteten Festplate auf seinem Zentralserver sehr wohl noch vorhanden.

Also nur heiße Luft? Würde zu der Tsunami-Regierung passen...

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Johann Schulz-Gebeltzig

Viel Mist, wenn der Tag lang ist...

Es ist usus, dass Festplatten in sensiblen Bereichen VERNICHTET werden. Garantiert nicht nur jetzt.

Zudem kann ich mir kaum vorstellen, dass die entscheidenden Dokumente auf dem PC lagen. Datensicherheit und so.... Wenn in der Staatskanzlei so gearbeitet wird, dass Verträge und Mailkorrespondenz nur auf einem PC liegen, dann gute Nacht Deutschland.

Nicht zuletzt bei den bald anstehenden Massenstromausfällen wegen Wind- und Sonnenmangels ist Datenverlust dann ein Dauerproblem... ;-)

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 23.08.2012 19:51 Uhr
Johann Schulz-Gebeltzig

Nein.

Es macht einen UNTERSCHIED, was auf der Festplatte sein dürfte und was, wie ich vermutete, gesichert ist: auf dem PC sind auch z.B. Arbeitsdokumente, eigene Notizen, Entwürfe etc, "richtig" gespeichert werden aber nur fertige Dokumente und wichtige Schritte. So kenne ich das jedenfalls aus größeren Unternehmen.

Zweitens darf auf einer Festplatte vermutlich auch anderes sein. Mehr kann man natürlich ohne genaue Kenntnis nicht sagen, aber bei jedem normalen Angestellten darf außer bei ausdrücklichem Verbot selbstverständlich auch ein bisschen privater E-Mail-Verkehr stattfinden. Seit wann der Diensteid das verbietet, ist mir schleierhaft.

WINFRIED WEIHRAUCH hat es unten ganz richtig gesagt: langsam erinnert das an das Wulff'sche Bobbycar. Der Sachverhalt wurde längst aufgeklärt! Ganz ohne die Festplatte!

Was soll denn da sonst auch noch drauf sein?

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Dirk  Lehmann

Merken Sie, wei Sie sich widersprechen?

Erst behaupten Sie, daß es üblich ist, Festplatten mitsamt Inhalt zu vernichten, dann wieder soll es überall Kopien geben.

Es stellt sich doch wohl die Frage, wieso auf dem DIENSTRECHNER eines Ministerpräsideten angeblich viele Parteiinterne und sogar PERSÖNLICHE Dateien gespeichert werden?
Die habe da ja wohl NICHTS zu suchen, oder?

Auf der Festplatte hat nur das zu sein, was man auch an seinen NAchfolger übergeben MUSS, es gibt da nämlich einen Amtseid diesbezüglich, da steht etwas von Schaden abwenden drin, in dem Eid.... eine korrekte Amtsübergabe - natürlich MIT der Amtskorrespndenz - gehört dazu. Wo sind wir eigentlich?

Es ist einfach unglaublich, was wir Bürger uns von solchen Typen wie Mappus, Wulff und KOnsorten bieten lassen müssen, das Fass läuft allmählich über....

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Dirk Evenson

private und parteipolitische Daten auf einem Dienstrechner?

Weder das eine noch das andere hat jemals etwas auf einem Dienstrechner zu suchen. Es ist bezeichnend, dass selbst die Schutzbehauptungen von einem fehlenden Rechtsbewusstsein zeugen.

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Ulrich Klotz
Ulrich Klotz (ulky) - 23.08.2012 17:19 Uhr

... und was ist mit dem Back-Up?

Was zu vermuten war: Herrn Mappus war offenbar bewußt, dass es etwas zu verbergen galt. Dem Anschein nach handelt es sich um Straftaten und um den ebenfalls strafbaren Versuch, diese zu vertuschen. Normalerweise werden von "Dienstcomputern" im Netz regelmäßig Back-Ups erstellt - was ist eigentlich damit? Wurden diese auch "zerstört"?

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Jonas Cords

Naja, Diesmal bleibt die Kirche im Dorf

Ist eigentlich Standard bei jedem Regierungswechsel, bekommt nur ein Gschmäckle, wenn man gerade wegen Verfassungsbruchs abgewählt wurde. Mit etwas Glück hat der Praktikant in der Landtags IT nur format c: /q ausgeführt. Pech wird der StA haben, wenn Lösch-Software eingesetzt wurde (à la "Alle Sektoren mit 0 übeerschrieben")

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Hans-Günter Müller
Hans-Günter Müller (supu) - 23.08.2012 16:52 Uhr

Krokodilstränen

Ich möchte nichts zu Herrn Mappus und den evtl. vernichteten Daten sagen.
Aber: die Aussage, die Löschung von Daten auf der Festplatte hätte gereicht, ist unehrlich und ein typisches Politikerspielchen. Es ist ein völlig normaler Vorgang, Festplatten zur sicheren Vernichtung von Daten physikalisch zu zerstören.

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Walpurga Müller-Schmidt

Sachbeschädigung und Anstiftung zu einer Straftat (§303 StGB)

Die Festplatte gehört Herrn Mappus nicht, sondern dem Land BW. Eine Zerstörung einer solchen Festplatte ist Sachbeschädigung. Sachbeschädigung mit Vorsatz ist eine Straftat (§303 StGB). Ausserdem handelt es sich hier im Computer-Sabotage, denn hier wurde ein fremder Computer in seiner Funktion "erheblich gestört" (§303b StGB), sowie ein "Datenträger zerstört" (§303b StGB Abs. (1) 3). Alles zusammen kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bestraft werden.

Das Beauftragen mit einer solchen Zerstörung ist eine Anstiftung zu einer Straftat (§26 StGB) und eventuell auch Beihilfe (§27 StGB). Das Strafmass orientiert sich an dem Strafmass des Straftäters. Herr Mappus hat also einen Dritten zu einer Straftat angestiftet und sollte dafür vor Gericht gestellt werden. Er ist zumindest geständig, was das Strafmass wohl reduzieren sollte.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 23.08.2012 18:10 Uhr
Walpurga Müller-Schmidt

@Johann Schulz-Gebeltzig

Die Festplatte zerstören/vernichten ist etwas anderes als die Daten auf selbiger zu löschen. Den §303b habe ich mir sicherlich nicht ausgedacht, aber er ist im Wortlaut sehr eindeutig:

"(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er 1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht, 2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Wenn Anwälte/Ärzte Daten über Kunden vernichten, dann in deren Auftrag bzw. auf Grund von Datenschutzrichtlinien. Zudem gibt es hier ein besonders geschütztes Verhältnis zwischen Kunde und Arzt/Anwalt. Das gibt es bei Herrn Mappus nicht; er war auch nicht Eigentümer der Festplatte. Ohne Backup ist der Wert der HD deutlich über 100 EUR!

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Johann Schulz-Gebeltzig

Aha.

Frau Müller-Schmidt, wahrlich lustige Interpretationen in den Gesetzeswortlaut hinein. Computersabotage auch gleich noch....

Wenn das Löschen des Dienstcomputers durch Zerstörung oder Überschreiben verboten ist, so würden auch alle Ärzte und Anwälte sich dessen schuldig machen, die die Daten ihrer Mandanten nämlich derart sicher handhaben MÜSSEN. Und jene, die es nicht tun, verstoßen dann gegen den Datenschutz.

Es gibt klare Regeln, was wie lange aufgehoben werden muss. Offizielle Dokumente werden gewiss noch an anderer Stelle gespeichert und archiviert sein. Alles andere ist aber egal.

Und wenn sich Mappus Ihrer Ansicht folgend mit Sachbeschädigung konfrontiert sehen würde, was meinen Sie wie lange der Staatsanwalt da für die <100 Euro, die eine Festplatte kostet, ermittelt? Hmmmm........ Null. Und wenn er es tut, dann ist DIESE Verschwendung von Geld für sinnlose Gerichtsverfahren bei weitem schwerwiegender...

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Beat Leutwyler
Beat Leutwyler (beat126) - 23.08.2012 16:09 Uhr

Hart aber fair!

Mich wundert eigentlich nur, warum dieser Mann noch nicht in Handschellen abgeführt wird. Wer hier Vorsatz nicht sehen will, gehört zum Kreis der Mitschuldigen.

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Christian Roigk
Christian Roigk (Dubai1) - 23.08.2012 16:06 Uhr

Wenn das stimmt

gehört der Mann ohne Wenn und Aber vor ein Gericht gestellt

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 23.08.2012 17:38 Uhr
Johann Schulz-Gebeltzig

Stimmt.

Wegen ganz, ganz böser Sachbeschädigung. Er hat die Festplatte mit unter anderen seinen eigenen Sachen gelöscht und dabei beschädigt. Wenn das nicht nach Schadensersatz geradezu SCHREIT!! ;-)

Strafbar mag sein, Beweismittel zu vernichten. Das hier anzunehmen ist aber nach derzeitigem Kenntnisstand hahnebüchen!

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Jürgen Wenz
Jürgen Wenz (satyrffm) - 23.08.2012 15:54 Uhr

Ein Schelm

wer böses dabei denkt. Wie ungeschickt, sich nicht selber um die Festplatte zu kümmern.

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Eberhard Stoeckel

Festplatten

löschen sich eben mit einem schnellen Finger, Akten müssen erst mühsam geshreddert oder verbrannt werden. Schneller, höher, weiter! Das ist doch u n s e r olympisches Ideal.

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