30.01.2008 · Justizministerin Zypries (SPD) fordert in der F.A.Z., über das Grundrecht auf Datenschutz neu nachzudenken: „Wir wollen keinen Präventionsstaat, der auch Unbeteiligte kontrolliert.“ Denn der Rechtsstaat zeichne sich gerade dadurch aus, „dass er nicht alles, was er wissen könnte, auch wissen darf“.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) fordert, über das Grundrecht auf Datenschutz neu nachzudenken. In einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt sie: „Wir wollen keinen Präventionsstaat, der auf der Suche nach Gefahrenquellen auch Unbeteiligte überwacht und kontrolliert.“
Der Rechtsstaat zeichne sich gerade dadurch aus, „dass er nicht alles, was er wissen könnte, auch wissen will und wissen darf. Und die Anhäufung eines Datenberges hilft niemandem.“ Eine Lehre aus der Terrorismusbekämpfung der siebziger Jahre besagt „Weniger ist mehr!“, schreibt die Justizministerin. Schließlich sei damals im Datenmüll der Rasterfahndung der entscheidende Tipp eines Bürgers zu dem Ort verlorengegangen, wo der entführte Arbeitgeberpräsident Schleyer gefangengehalten wurde.
„Gute Verfassungen bestechen durch klare Regelungen“
Ein „konkret auf den digitalisierten Lebensbereich zugeschnittenes Grundrecht“ könne spezifische Vorgaben machen für die Abwägung zwischen der Vertraulichkeit der Daten und den Sicherheitsinteressen des Staates. Ihre „persönliche Leitlinie“ für ein neu in die Verfassung aufzunehmendes Grundrecht sei: „Gute Verfassungen bestechen durch inhaltlich klare, knappe und verständliche Regelungen. Jeder Vorschlag, ein neues Grundrecht in unsere Verfassung aufzunehmen, müsse sich daran messen lassen. „Und jede grundrechtliche Ergänzung sollte einen materiellen Mehrwert zum Status Quo aufweisen“, schreibt die Justizministerin in der F.A.Z.
Auf dem europäischen Polizeikongress in Berlin hat sich Bundesjustizministerin Zypries (SPD) gegen die von der EU geplante Speicherung von Fluggastdaten ausgesprochen. Bundesinnenminister Schäuble (CDU) ist dafür.
Zurzeit wird das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz mit seiner Regelung zur Online-Durchsuchung vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Frau Zypries erwartet von der Karlsruher Entscheidung „Leitlinien für diese Debatte“. (Siehe auch: Brigitte Zypries: Null Privatheit?)