01.04.2010 · Nach mehreren Skandalen in großen Unternehmen will die Bundesregierung den Datenschutz für Arbeitnehmer stärken. Beschäftigte sollen künftig nur dann heimlich mit einer Videokamera überwacht werden dürfen, wenn der Arbeitgeber einen konkret belegten Verdacht einer Straftat hat.
Von Corinna Budras und Henrike RoßbachBeschäftigte sollen künftig nur dann heimlich mit einer Videokamera überwacht werden dürfen, wenn der Arbeitgeber einen konkret belegten Verdacht einer Straftat hat. Ärzte und Krankenschwestern in einem Bereitschaftszimmer dürfen gar nicht gefilmt werden. Dagegen sollen Unternehmen etwa für Eingänge eines Betriebsgeländes eine offene und damit für alle Betroffenen erkennbare Kameraüberwachung installieren dürfen.
Diese Regelungen gehören zu den Eckpunkten eines neuen Arbeitnehmerdatenschutzrechts, die Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Mittwoch in Berlin vorgelegt hat. Damit sollen Arbeitnehmer künftig besser davor geschützt werden, dass Arbeitgeber sie überwachen oder unrechtmäßig persönliche Daten erheben. Der Bundesinnenminister nimmt damit ein Anliegen wieder auf, das schon die frühere große Koalition als Reaktion auf Datenskandale bei der Deutschen Bahn, der Deutschen Telekom oder Lidl verfolgt hat. Um den Arbeitnehmerdatenschutz zu erhöhen, hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr eine neue Regelung im Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) eingeführt, die allerdings bei vielen Unternehmen und Arbeitsrechtlern für Verwirrung sorgte.
Gesetzentwurf bis zur Sommerpause
Schwierig macht die derzeitige Rechtslage zudem, dass viele datenschutzrechtliche Grundsätze bisher nicht ausdrücklich im Gesetz stehen, sondern von den Gerichten in Einzelentscheidungen festgelegt wurden. Mit dem neuen Entwurf will de Maizière (CDU) nun für mehr Klarheit sorgen und die bestehende Rechtsprechung in einem eigenen Kapitel im BSDG aufnehmen. Der Innenminister will dem Kabinett bis zur Sommerpause einen Gesetzentwurf vorlegen.
So sollen Arbeitgeber in Vorstellungsgesprächen nur Fragen stellen dürfen, die wirklich notwendig sind, um die Eignung der Kandidaten zu prüfen. Als Beispiel nannte der Minister, dass ein Möbelpacker durchaus gefragt werden dürfe, ob er eine Rückenerkrankung hat. Gesundheitliche Untersuchungen – in der Vergangenheit waren etwa Bluttests kritisiert worden – sollen nur zulässig sein, wenn sie für die Tätigkeit notwendig sind. Bei einem Chirurgen dürfte demnach festgestellt werden, ob er HIV-positiv ist; die routinemäßige Blutuntersuchung einer Sekretärin, um herauszufinden, ob sie Drogen nimmt, wäre hingegen unzulässig. Generell muss der Beschäftigte einwilligen, und der Arbeitgeber soll nur erfahren, ob der Kandidat geeignet ist – nicht das genaue Untersuchungsergebnis.
Ortung der Mitarbeiter per GPS nur zur Sicherheit
Zur Korruptionsbekämpfung sollen Arbeitgeber vorhandene Daten verwenden dürfen. Zusätzliche Informationen dürften sie aber nur erheben, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt. Eine Ortung der Mitarbeiter, etwa per GPS, wäre lediglich während der Arbeitszeit zulässig und nur, wenn sie der Sicherheit der Beschäftigten dient oder der Koordinierung ihres Einsatzes, zum Beispiel in Speditionen.
Mit den Regelungen zur Korruptionsbekämpfung nimmt der Minister einen Bereich auf, der Unternehmen jüngst besondere Schwierigkeiten bereitete. So sind in den vergangenen Jahren die rechtlichen Anforderungen zur Vermeidung von Straftaten im Unternehmen immer größer geworden. Konzerne wie die Bahn hatten damit besonders zu kämpfen. Gleichzeitig stießen sie bei der Aufklärung solcher Fälle auf datenschutzrechtliche Probleme, der ehemalige Bahnchef Hartmut Mehdorn musste deshalb gar zurücktreten. Mit dem neuen Gesetz würden nun die Schutzrechte der Arbeitnehmer erhöht, ohne die betrieblichen Interessen unangemessen einzuschränken, sagte de Maizière. Bis zur Sommerpause soll der Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen werden.
Zuviel Kontrolle
Beate Zocher (beate100)
- 01.04.2010, 01:26 Uhr
Gebremste Triebe
Karl Neuwald (KarlFAZ)
- 01.04.2010, 09:44 Uhr
... nicht, weil man es kann ...
J. H. (JohannesLeonhard)
- 01.04.2010, 11:14 Uhr