02.02.2010 · Wieder wird über die Verwertbarkeit von Informationen diskutiert, die illegal erlangt wurden. Schon nach dem Fall Zumwinkel vor zwei Jahren hieß es: Der Staat darf mit Kriminellen keine Geschäfte machen, darf nicht zum „Hehler“ werden. Aber: Ein generelles Verbot besteht nicht.
Von Reinhard MüllerRichtlinien für Lesermeinungen
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Sie behaupten, "die Schweiz" habe nun den Beweis, dass die Kapitaltransfers illegal seien. Woher hat sie den Beweis? Daten auf einer CD - wenn es sie denn gibt und wenn die Daten denn echt sind - sind ein Hinweis darauf, dass ein ausländischer Staatsbürger in der Schweiz ein Bank-Konto hat. Bedeutet das automatisch, dass darauf Schwarzgeld geparkt ist? Viele deutsche Staatsbürger besitzen in schweizerischen Wintersportorten Wohneigentum und benötigen schon deshalb ein schweizerisches Bankkonto. Andere wollen einfach ihr Geld in Schweizer Franken und auf Schweizer Banken anlegen, weil sie den deutschen Landesbanken und/oder dem Euro nicht mehr trauen - irgendwann wird ja die Rechung für hemmungslosen Keynesianismus und inflationäres Gelddrucken präsentiert. Oder ist nach Ihrer Auffassung grundsätzlich jeder deutsche Inhaber eines schweizerischen Bankkontos ein Steuerbetrüger? Oder setzen Sie einfach eine Vermutung einem Beweis gleich?
kollusives Zusammenwirken von Behoerde und dem liefernden Dritten
Wird denn eine Norm verletzt, die dem Interesse des Beschuldigten dient?
3) Starker Tobak ist die (gespielte) Verwunderung des Verfassers darueber, bislange habe sich noch kein hoechstinstanzliches Gericht mit derartigen Sachverhalten befasst. Denn die deutsche Justiz hatte eben dies mit ihrer Taktik im Falle Zumwinkel verfolgt:die Sache keine weiteren Spuren und Kreise ziehen zu lassen - wissend, wie juristisch hochst anfechtbar ihr Vorgehen war. Die Aburteilung Zumwinkels konnte nur geschehen im Lichte der inszenierten oeffentlichen Empoerung, die alle juristischen Zweifel zeitweilig zu ueberdecken vermochte. Der Superhandel mit jenem vertragsbruechigen Bankangestellten war ein Husarenstueck, aber rechtsstaatlich hanebuechen. Aber was zaehlt Letzteres schon im Neidland Deutchland.
Jetzt stehen Landtagswahlen in NW in's Haus, da kann es sich keine Partei leisten, der (vermeindlichen) Milde gegenueber Steuerhinterziehern geziehen zu werden. Folglich muss Kanzlerin Merkel einknicken. Apropos Erwerbskompetenz des Bundes. Diesen Gesichtspunkt hat der Verfasser erst garnicht eroertert. Welche Bundesbehoerde sollte die illegalen Daten zustaendigkeitsgemaess erwerben koennen?
) Der Verfasser verneint das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale der Hehlerei, da es sich nicht um eine 'Sache' handle, sondern lediglich 'Daten' erworben wuerden, uebersieht dabei geflissentlich gegenstaendliche Datentraeger. Mithin ist seine Subsumption falsch. In einer juristischen Klausur wuerde er bereits an dieser Stelle scheitern: 'Mangelhaft' .2) Bei der Lehre von den Beweisverboten ('verbotene Fruechte') geht es um ZUFALLSfunde und deren Verwertbarkeit in einem Strafverfahren. Der illegale Erwerb von Daten erfolgt jedoch im Wissen von deren rechtswidrigen Erwerbs:kollusives Zusammenwirken von Behoerde und dem liefernden Dritten. Erstere hat von der Herkunft volle Kenntnis - und setzt sogar materille Anreize zur Fortsetzung.
Ob es sich bei dem Ankauf gestohlener Daten um eine eigenständige Straftat der Bundesrepublik handeln würde, ist zweifelhaft und umstritten. Hiervon hängt aber ein mögliches Beweisverwertungsverbot ab.
Ein erneuter (!) Ankauf unrechtmäßig erlangter Daten durch den Staat, kommt aber unzweifelhaft einer Anstiftung Dritter zum unrechtmäßigen "Datenklau" gleich. Frei nach dem Motto: Hacker der Welt, legt mal los, wir sind dankbare Abnehmer ...
Es ist nichts Anderes, wenn China seine regimefeindlichen Kritiker mit Datensammlungen von "nicht staatlich beauftragten Hackern" verfolgt. Hierrüber regt sich die westliche Welt - zu Recht - auf.
Wir verfolgen hier unsere Steuersünder mit genau auf ähnlichem Weg erlangten Daten, mit dem Vorwurf herzustellender Steuergerechtigkeit unter dem Deckmantel der Rechtsstaatlichkeit.
Wir, unser Staat und unser Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit, machen uns unglaubwürdig. Vor der Welt und unseren (Mit-)Bürgern.
Es ist beschämend und unwürdig.
Die Schweiz müßte die Daten kaufen
Wenn die Schweiz die Straftaten auf ihrem Boden (Geldtransfers zum Zwecke der Steuerhinterziehung) verfolgen würde, wäre der Ankauf durch Deutschland kein Thema.
Jahrelang war das Argument der Schweiz, das sie ja nicht wüßte, ob Kapitaltransfers in die Schweiz legal oder illegal seien. Jetzt hat sie den Beweis und sperrt sich trotzdem gegen die Verfolgung der Steuerhinterzieher..
Warum handelt die Schweiz trotz Rechtshilfeersuchen nicht? Ist es, weil bei 185 Milliarden Euro ausländischem Kapital jeder Schweizer im Schnitt €1.000 pro Jahr daran "verdient"?
In der Schweiz gilt offensichtlich "Geld vor Recht".
Wenn die Schweiz ihrer Strafverfolgungspflicht nicht nachkommt, dann MUSS die deutsche Regierung die Beweisdaten kaufen.
Was erwarten die Befürworter des Datenerwerbs auf der DVD zu finden? Wenn die Daten auf der DVD so detatailliert sind, dass sich daraus die Strafbarkeit ergibt, sind sie vor Gericht als Beweis nicht verwertbar, da sie durch eine Straftat erworben wurden. Sind sie weniger detailliert, ist die Frage, ob sie überhaupt ausreichen, um vertieft ermitteln zu können, sprich: einen Richter zu einem Hausdurchsuchungsbeschluss bewegen können. Bleibt noch die dritte Variante: die illegal erworbenen Daten ergeben einen dringenden Tatverdacht, daraufhin die legale Hausdurchsuchung und dort die Beweise. Diese wären dann in der Tat verwertbar. - Und wir wären auf dem Weg in den Spitzelstaat.
Mir kommt die moralische Debatte um die (nicht) rechtmäßige Erlangung der Daten von Steuerkriminellen hier wie eine Feigenblattfunktion vor. Wir reden ja nicht von Folter zur Erzwingung eines Geständnisses. Eins ist doch wohl klar: Wer Steuern hinterzieht, weiß, daß er kriminell handelt, er geht das Risiko des Erwischtwerdens mit vollem Bewußtsein ein. Was noch schlimmer ist: Diese Leute handeln nicht wider besseres Wissen, sondern mit Vorsatz und aus niederen Beweggründen. Das sind keine "Steuersünder", sondern Verbrecher, schädigen das Allgemeinwohl und gehören mit aller Härte bestraft. Das ist die Meinung eines seit 30 Jahren ehrlichen Steuerzahlers.
Was wenn sich jetzt andere den Verrat des Missbrauchs als Einkommen entdecken?
Was wäre denn, wenn jetzt normale Bürger (ohne Zugang zu schw. Banken-EDV) anfangen ihre Hartz-4-Nachbarn zu bespitzeln und versuchen mit illegalen Mittel herauszufinden, ob diese entweder schwarz arbeiten oder sonst wie illegal Harzt-4 beziehen, um dann den Sozialbehörden jene Personen zu 'verkaufen', die ihrer Erkenntnis nach diese Zuwendungen illegal beziehen?
Soll der Staat sich dann auch zum Komplizen dieser 'Aufdecker' machen?
Könnte der Kauf nicht auch als Aufruf verstanden werden, in dieser Art zum Staatswohl beizutragen??
MfG
Ich liebe den Verrat, aber ich hasse den Verräter (G.J. Cäsar)
Jeder EDV-Administrator hat Zugriff auf alle Daten, bekleidet also eine höchst kritische Position. Mir macht es keine Probleme, dass Steuerhinterzieher verknackt werden, aber hier werden durch den Gesetzgeber erst Anreize geschaffen, durch Untreue erworbene Information meistbietend an Käufer zu bringen. So werden neue "Geschäftsfelder" eröffnet, in denen Nachahmer Kreditkarteninformationen, Kundenlisten, Patientendaten etc. an Interessierte, die es ja gibt, verkaufen.
Unsere Bankdaten sind ja schon für div. Behörden transparent. Warum sollte nicht zuletzt ein unterbezahlter Behörden-Mitarbeiter auch auf die Idee kommen können, sein Gehalt mit Datenschiebereien aufzubessern? (alles schon mal da gewesen)
Hoffentlich ist man wenigstens so klug, diesen "smarten Geschäftsmann" nach dem Deal sofort dingfest zu machen und ihn so zu bestrafen, dass es grenzüberschreitende Signalwirkung hat.
Schäuble kann gar nicht anders, er muss die Daten kaufen. Er wird wieder den BND vorschicken; Geheimdienste haben bekanntlich das Recht, unrechtmäßig zu handeln. Wo ist da der Unterschied zu bezahlten V-Leuten, zu bezahlten Informanten im In- und Ausland? Das ist doch Alltag bei BND, Verfassungsschutz und Polizei. Die allgemeine Aufregung ist hier doch etwas künstlich.
Im Unterschied dazu regt sich hierzulande niemand über die von “ordentlichen“ deutschen Gerichten ausgesprochene Verurteilung von nachweislich Unschuldigen auf. Justizirrtum ist eine lässliche Sünde. Das ist doch der eigentliche Skandal.
Verbotene Früchte nur für Private?
Muss für einen verantwortungsvollen Staat nicht das selbe gelten, wie für einen Privatmann? Der darf nicht mir geklauten Daten hausieren gehen, der Staat jedoch prämiert den Dieb noch, antsatt ihn zu bestrafen. Der Staat stellt sich heuchlerisch mit seinem "einnehmenden" Wesen auf das selbe Niveau wie die Steuerhinterzieher und geht damit mit miserablem Beispiel voran. Wen wundert es dann noch, dass (Daten-)Diebstahl und Steuerhinterziehungen blühen und gedeihen!!!!
"Straftaten von erheblichem Ausmaß"
"Straftaten von erheblichem Ausmaß" rechtfertigen also, daß der Staat sich die für deren Aufklärung notwendigen Informationen auch aus illegalen Quellen beschafft. Deswegen werden schon immer kleine Ganoven von der Polizei geschmiert um große Ganoven zu fangen.
Das der kleine Ganove dabei nicht unbedingt mit rechtstaatlich einwandfreien Mitteln vorgeht dürfte der Polizei schon immer bewusst gewesen sein, egal ob es sich um Drogen, Waffenhandel, Mädchenringe, Kinderpornos oder eben auch Steuerhinterziehung gehandelt hat.
Mit anderen Worten, hier wird bewusst im grauen Rechtsraum operiert. Wie lange wird das noch gehen? Eines der Kriterien, die derartig beschaffte Daten als Beweismittel ausschliessen, ist, ob der Staat zu Straftaten angestiftet hat, die ohne sein Tun so nicht begangen worden wären. Waehrend man beim ersten Mal noch darueber diskutieren kann, was zuerst kam- das Angebot oder die Nachfrage, ist nach einem zweiten Mal und den derzeit stattfindenen Diskussionen und Aeusserungen von Politikern aller Parteien eindeutig erkennbar, dass Deutschland mehr als bereit ist, Daten nachzufragen, solange unter dem Strich was uebrig bleibt. Besser, das Gesetzgebungsverfahren wird schnell in Gang gesetzt, denn wenn diese CD gekauft wird, laesst die naechste CD sicher nicht lange auf sich warten.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“ und für „Staat und Recht“.
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