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Mittwoch, 15. Februar 2012
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Das NPD-Verbotsverfahren stockt Zu wenig unbelastetes Material

05.04.2008 ·  SPD-Politiker greifen die Union scharf an, weil diese angeblich ein Verbot der NPD hintertreibe. Dabei haben auch die SPD-regierten Länder kaum brauchbares Material gegen die NPD vorgelegt. „So einfach, wie sich das die SPD vorstellt, ist ein Verbotsverfahren nicht“, sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble der Sonntagszeitung.

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Auch die SPD-regierten Länder haben – mit einer Ausnahme – Innenminister Wolfgang Schäuble kein Material für ein Verbotsverfahren gegen die NPD vorgelegt. Die Frist dafür endete am 31. März. Nur Mecklenburg-Vorpommern stellte entsprechende Unterlagen zu. Dennoch griffen anschließend SPD-Politiker die Union scharf an, weil diese angeblich ein Verbot der NPD hintertreibe. Ein entsprechender Verbotsantrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Der SPD-Vorsitzende Kurt Beck warf der Union am Samstag abermals vor, sich nicht an die Absprachen zur Prüfung eines zweiten Anlaufs zu halten.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem NPD-Verbot kommt, ist auch heute gering. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezweifelt, dass es ausreichendes Material für ein zweites Verbotsverfahren gibt. Schäuble sagte dieser Zeitung: „So einfach, wie sich das die SPD vorstellt, ist ein Verbotsverfahren ja nicht. Die Hürden sind sehr hoch.“ Es müsse der Nachweis der verfassungsfeindlichen Bestrebungen der NPD, „verbunden mit einer aktiv kämpferischen, aggressiven Grundhaltung gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerichtsfest“ geführt werden. Der Minister hält es offenbar für nicht wahrscheinlich, dass das gelingt; es müsse mit Material nachgewiesen werden, „das nicht durch V-Mann-Informationen belastet sein darf. Ich habe die Sorge, dass wir derart unbelastetes Material nicht in ausreichendem Umfang haben.“ Ein neuer Anlauf müsse deshalb sehr gut überlegt werden. Die unionsgeführten Innenressorts (mit der Ausnahme Mecklenburg-Vorpommerns) teilten Schäuble mit, sie hätten kein entsprechendes Material.

Parteiverbot braucht Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesverfassungsgericht

Unterdessen hat der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Hans-Joachim Jentsch Regierung und Parlament vorgeworfen, über der Debatte um ein NPD-Verbot die Reform der Bestimmungen für ein solches Verfahren zu vernachlässigen: „Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat sollten zunächst einmal das Instrument ,Parteiverbot‘ so gestalten, dass es auch handhabbar wird.“ Einem Parteiverbot müssen nach dem Gesetz über das Bundesverfassungsgericht zwei Drittel der Mitglieder eines Senats zustimmen. Aufgrund anstehender Richterwechsel gibt es nach Auskunft Jentschs in den kommenden Jahren nur zwei Zeitfenster: „Diese kurzen Phasen der beständigen Besetzung sind viel zu kurz für ein Verbotsverfahren.“

Wegen Volksverhetzung während der Fußball-WM hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen drei Parteimitglieder der NPD erhoben, darunter ihr Chef Udo Voigt.

Derweil versammelten sich etwa 160 Demonstranten der Neonazi-Szene am Samstag in Stolberg bei Aachen, um einen „Kameraden“ zu betrauern, der in der Nacht zum Samstag bei einer Messerstecherei getötet worden war. Die Tat soll nach Auskunft der Aachener Staatsanwaltschaft jedoch keinen „politischen, rassistischen oder ähnlichen“ Hintergrund haben. Am späten Freitagabend sollen sich in Stolberg zwei Gruppen von jeweils fünf bis sechs Personen begegnet sein, einerseits Deutsche und andererseits Libanesen. Es kam zu einem Streit, an dessen Ende einer der Beteiligten zum Messer gegriffen und zugestochen habe. Das Opfer, ein neunzehn Jahre alter Mann, ist selbst nicht Mitglied einer rechtsextremen Gruppierung, wohl aber sympathisiert sein Begleiter und Freund mit der NPD. Am Samstag sollen zwei Tatverdächtige festgenommen worden sein.

Quelle: elo./frjs/Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
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