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Das Erbe der DDR Unterwanderte Republik?

28.06.2006 ·  Im 6. Deutschen Bundestag zwischen 1969 und 1972, so wurde behauptet, hätten Stasi-Spitzel „in Fraktionsstärke“ gesessen. Und die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen schweigt und behindert die Aufklärung? Marianne Birthler verteidigt sich in der F.A.Z.

Von Marianne Birthler
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Die Meldung machte schnell die Runde: 43 der 518 Abgeordneten des 6. Deutschen Bundestags (1969-1972) sollen in Kontakt mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gestanden haben. So war es zumindest einigen Pressemeldungen der letzten Tage zu entnehmen. Dies belebte eine bekannte Debatte neu: War nicht schon vor Jahren von der Bundesrepublik Deutschland als der „Unterwanderten Republik“ die Rede? Und hatte sich nicht sogar der ehemalige Spionagechef der DDR, Markus Wolf, damit gebrüstet, die Stasi habe „in Fraktionsstärke“ im Bundestag gesessen?

Und wenn da was dran ist - was hindert die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen (BStU), die Namen auf den Tisch zu legen, politisches Kalkül oder weltanschauliche Rücksichten? Oder verfolgt sie gar - wie Oskar Lafontaine mutmaßt - ihre angebliche Strategie, den Osten zu demütigen und den Westen ungeschoren zu lassen?

„Operationsgebiet“ Bundesrepublik

Rosenholz - dieser Begriff, der ursprünglich im Zusammenhang mit Untersuchungen deutscher Ermittlungsbehörden gegen westdeutsche Mitarbeiter des MfS entstanden war, steht heute für die Karteien der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des MfS, eine Abteilung, die für das Ausland und das „Operationsgebiet“ Bundesrepublik Deutschland zuständig war. Der größte Teil der HVA-Überlieferung wurde im Winter 1989/90 vernichtet. Mikrofilme von HVA-Karteien aus dem Jahr 1988 gelangten auf bis heute unbekanntem Weg an die CIA. Von dort erhielt Deutschland sie im Jahr 2003 zurück - in Form von Bilddateien auf 381 CD-ROM, die rund 290.000 Datensätze zu deutschen Staatsbürgern enthalten.

Bevor die Karteien der HVA - wie die bereits in den Archiven der BStU befindlichen rund 40 Millionen weiteren Karteikarten - für die nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz zulässigen Recherchen verwendet werden konnten, waren umfangreiche Vorarbeiten nötig: Die zum Teil schwer lesbaren Daten wurden in Datenbanken erfaßt.

Eine fünfköpfige Forschungsgruppe untersuchte seit 2003 die Besonderheiten der Rosenholz-Unterlagen: die Funktion der Karteikarten und Statistikbögen, das Registrierwesen der HVA sowie die Frage, wie aussagefähig die Daten hinsichtlich einzelner IM-Vorgänge sind.

Die gesetzliche Grundlage fehlt

Die zweifellos interessante Frage, wer im Westen für die Stasi gearbeitet habe, war nicht Gegenstand dieser Untersuchungen - nicht zuletzt aus rechtlichen Gründen: Das Stasi-Unterlagen-Gesetz erlaubt es der Bundesbeauftragten nicht, in eigener Regie systematische Überprüfungen von Personen oder Gremien vorzunehmen. Wer also hofft oder sogar fordert, daß die Bundesbeauftragte von sich aus heutige oder frühere Parlamente mit dem Ziel „rastern“ läßt, Mitarbeiter des MfS herauszufiltern, kennt das Stasi-Unterlagen-Gesetz nicht.

Die Forschungsgruppe beendete ihre Arbeit mit der Vorlage eines Berichts, aus dem die wichtigsten Erkenntnisse bereits veröffentlicht wurden. Auch in den beiden letzten Tätigkeitsberichten der Bundesbeauftragten wird ausführlich zu den Rosenholz-Daten Stellung genommen. Der Bericht der Forschungsgruppe als Ganzes, dessen Details für die Fachwelt gewiß von Interesse sind, bedarf vor der für 2007 vorgesehenen Veröffentlichung noch der hausinternen Abstimmung sowie - aus Qualitätsgründen - einer grundlegenden redaktionellen Überarbeitung.

Zugleich ist im Rahmen des MfS-Handbuchs, dessen komplette Edition 2007 abgeschlossen sein wird, eine Darstellung der HVA vorgesehen, die insbesondere die aus „Rosenholz“ gewonnenen Erkenntnisse in die Organisationsgeschichte einbettet. Weiterhin erscheint im Frühjahr 2007 eine größere Monographie von Georg Herbstritt über Bundesbürger im Dienst der Staatssicherheit.

Untersuchungen wurden nie unterbrochen

Die Untersuchungen der BStU zur Westarbeit des MfS, an der vier Forscher beteiligt sind, wurden also, anders als berichtet, nie unterbrochen und werden selbstverständlich fortgesetzt, auch hinsichtlich jener Aktivitäten des MfS, die sich auf die politische Elite der Bundesrepublik bezogen. Dabei ist natürlich von großem öffentlichen Interesse, ob und inwieweit es bisher noch nicht bekannte Fälle inoffizieller Zusammenarbeit prominenter Politiker mit dem MfS gab. Soweit sich also im Rahmen eines Forschungsprojekts zweifelsfreie Hinweise auf bisher unbekannte Inoffizielle Mitarbeiter (IM) ergeben, wurden und werden diese auch publiziert.

Es ist allerdings nicht damit zu rechnen, daß im Laufe dieser Untersuchungen noch zahlreiche weitere, womöglich prominente Politiker bekannt werden, die früher für das MfS gearbeitet haben. Der größte Teil politisch interessanter Fälle ist längst bekannt.

Weitverbreitetes Mißverständnis

Vermutungen, hier wäre noch mit zahlreichen Enthüllungen zu rechnen, beruhen auf dem leider weitverbreiteten Mißverständnis, nach dem allein schon die Erfassung einer Person in den Rosenholz-Daten als Indiz für eine Zusammenarbeit mit der Stasi angesehen wird. Die Forscher der BStU haben dagegen herausgefunden, daß es sich bei ungefähr 90 Prozent der Personendaten in „Rosenholz“ um Betroffene handelt, die für das MfS aus unterschiedlichen Gründen zwar von Interesse waren, aber nicht mit ihm zusammenarbeiteten. Hierzu gehören operativ interessante Personen und deren Umfeld sowie Personen im Umfeld Inoffizieller Mitarbeiter. Der Anteil ehemaliger DDR-Bürger in den Rosenholz-Dateien ist mit geschätzten 38 Prozent zudem überraschend groß.

Weiterhin hat sich aus der ersten Durchsicht der Unterlagen ergeben, daß die HVA zu einem nicht unerheblichen Teil Wirtschafts- und Wissenschaftsspionage betrieb. Das besondere Interesse des MfS galt aber Parteien, Parlamenten und Regierungen. Allerdings wurden eher selten die Amts- oder Mandatsträger selber angeworben. Das Interesse galt überwiegend Referenten, Schreibkräften oder anderen Personen, die dauerhaft an Schnittstellen der Politik saßen und nicht im Licht der Öffentlichkeit standen.

Schwierigkeiten bei der Identifizierung von Inoffiziellen Mitarbeitern des MfS bereiten vor allem die sogenannten Karteikartenfälle. Liegt nichts als eine Karteikartenerfassung mit einem Hinweis auf inoffizielle Arbeit für das MfS vor, reicht dies für eine zweifelsfreie Einordnung als IM nicht aus. Diese liegt nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz bei willentlicher und wissentlicher Zusammenarbeit mit dem MfS vor - ein Nachweis, der ohne die zugehörigen Unterlagen oft nicht erbracht werden kann.

Im Westen kaum Überprüfungen

Solche „Karteikartenfälle“ gibt es zwar auch in den anderen Überlieferungen des MfS. Wegen der lückenhaften Überlieferungslage bei den Rosenholz-Daten treten sie hier aber besonders oft auf. Zusätzliche Probleme entstehen bei den HVA-Karteien durch die Erfassung mehrerer Personen unter einer Registriernummer sowie durch HVA-spezifische Regeln für die Registrierung, die sich von denen anderer Diensteinheiten unterscheiden.

Was wissen wir nun über die - grob geschätzt - 6000 Inoffiziellen Mitarbeiter, die die HVA im Verlauf von vierzig Jahren im Westen einsetzte?

Überprüfungen wie in den ostdeutschen Ländern, bei denen von der BStU auch Unterlagen zu lange zurückliegenden und strafrechtlich nicht relevanten Fällen herausgegeben worden wären, hat es im Westen so gut wie nicht gegeben. Die Bundesbeauftragte hat auf dieses Mißverhältnis des öfteren hingewiesen.

Da aber Spionage gegen die Bundesrepublik einen Straftatbestand darstellt, wurden auf der Grundlage der Rosenholz-Daten bereits in den neunziger Jahren Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt eingeleitet. Es kam zu Ermittlungsverfahren gegen 3000 Bürger der alten Bundesrepublik, von denen rund zehn Prozent verurteilt wurden. In etlichen Fällen wurden Ermittlungen beziehungsweise Verfahren (auch auf Grund unzureichender Beweislage) eingestellt, in manchen Fällen auch gegen Zahlung beträchtlicher Bußgelder.

Die meisten Agentenfälle sind bekannt

Auch Verjährungsfristen führten zu Verfahrenseinstellungen. Sowohl der Generalbundesanwalt als auch das Bundeskriminalamt haben im Zuge dieser Ermittlungen eng mit der Auskunftsabteilung der Stasiunterlagenbehörde zusammengearbeitet und deren Fachwissen genutzt.

Der größte Teil relevanter Agentenfälle der siebziger und achtziger Jahre ist demnach bekannt. Weitere Namen lassen sich durch Kombination der Rosenholz-Daten mit der elektronischen Datenbank der HVA, genannt Sira, ermitteln.

Um nun auf die angeblich 43 Stasi-Verdächtigen des 6. Deutschen Bundestags zurückzukommen: Mit Hilfe der Rosenholz-Daten läßt sich annäherungsweise erfassen, in welchen Größenordnungen das MfS im „Operationsgebiet“ Bundesrepublik in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft oder Wissenschaft aktiv war. Exemplarisch wurde in diesem Zusammenhang auch ausgezählt, wie viele Abgeordnete des 6. Deutschen Bundestags in den Rosenholz-Daten erfaßt wurden.

Ein Untersuchungsergebnis macht Furore

Das Ergebnis hat die Öffentlichkeit erreicht und dort Furore gemacht. Dreiundvierzig! Fraktionsstärke! Und die Bundesbeauftragte schweigt!

Bei diesen 43 Abgeordneten fand sich auf den entsprechenden Karteikarten der Vermerk IMA (IM mit Arbeitsakte). Es wäre jedoch irreführend, daraus automatisch auf eine IM-Tätigkeit zu schließen. Die HVA hat zu jener Zeit auch Kontaktpersonen in IM-Vorgängen erfaßt, also Menschen, die entweder zum Umfeld von Inoffiziellen Mitarbeitern gehörten oder ohne ihr Wissen vom MfS abgeschöpft wurden. „IMA“ ist also nicht mit einer IM-Klassifizierung im Sinne des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichzusetzen.

Ohne einer endgültigen Klärung vorgreifen zu wollen, gehen die Wissenschaftler der BStU gegenwärtig davon aus, daß von diesen 43 „IMA“ im 6. Deutschen Bundestag drei Personen als IM wissentlich und willentlich für das MfS gearbeitet haben. Diese Fälle sind ebenso wie zwei weitere, in denen inoffizielle Beziehungen zum MfS erst ab Mitte der siebziger Jahre einsetzten, in der Öffentlichkeit seit Jahren bekannt. Gemeint sind William Borm (FDP), Gerhard Flämig (SPD) und Julius Steiner (CDU) sowie Leo Wagner (CSU) und Karl Wienand (SPD).

Die Namen der anderen 38 Abgeordneten, zu denen Spitzenpolitiker aller damals im Bundestag vertretenen Fraktionen gehören und für die sich das MfS offenbar besonders interessierte, dürfen derzeit von der Bundesbeauftragten nicht herausgegeben werden. Das Gesetz ist hier eindeutig: Obwohl es sich bei ihnen um Personen der Zeitgeschichte handelt, bedarf die Verwendung der Daten ihrer Einwilligung beziehungsweise der zuvor erfolgten Benachrichtigung, da es sich bei ihnen allen um Betroffene im Sinne des Stasi-Unterlagen-Gesetzes handelt.

Nur noch wenige Unterlagen der HVA sind überliefert

Anders als externe Wissenschaftler haben die Forscher unseres Hauses einen besonderen Aktenzugang und damit die Möglichkeit, auch Fälle mit weniger eindeutigen Befunden zu untersuchen. Sie können weitere Erkenntnisse nicht nur durch andere Quellen wie Literatur oder Gerichtsakten gewinnen, sondern arbeiten auch mit Quer-Recherchen und Vergleichen zu anderen Teilen des Aktenbestandes. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens - etwa zu den Abgeordneten des Bundestages - ist es sinnvoll und zulässig, auch solchen unklaren Hinweisen auf Stasi-Tätigkeit nachzugehen.

Die dafür nötige Vorgehensweise ist jedoch sehr aufwendig, weil nur noch wenige Unterlagen der HVA überliefert sind. Sie kommt deshalb dann in Frage, wenn entscheidende neue Erkenntnisse zu erwarten wären. Bei der Veröffentlichung von Namen aber sind die BStU-Wissenschaftler wie jeder andere an die restriktiven Bestimmungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gebunden.

Aus all dem ergibt sich, daß die Rosenholz-Dateien eine zwar ergiebige und interessante Quelle darstellen, jedoch dringend der fachlich fundierten Interpretation bedürfen. Wer die Erforschung der Westarbeit des MfS ausschließlich betreibt, um mutmaßliche, noch nicht bekannte Spione zu enttarnen, um dann die Ergebnisse möglichst wirkungsvoll medial, gesellschafts- oder parteipolitisch zu vermarkten, springt zu kurz.

So interessant und wichtig derlei Erkenntnisse im einzelnen auch sein mögen: Sie bilden nur einen Bestandteil des Anliegens, Struktur, Wirkungsweise und Methoden des Staatssicherheitsdienstes der DDR zu erforschen - dem wichtigsten Instrument zur Machterhaltung der SED.

Die Autorin ist Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR.

Quelle: F.A.Z., 28.06.2006, Nr. 147 / Seite 8
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