20.07.2010 · Es müsse den Gerichten möglich sein, rückfallgefährdete Schwerverbrecher „zu jeder Zeit“ wegsperren zu können, fordert der bayerische Innenminister. Die Bundesjustizministerin bleibe in ihrem Konzept zur Sicherungsverwahrung „viele Antworten schuldig.“
Von Albert Schäffer, MünchenIn der Auseinandersetzung um die nachträgliche Sicherungsverwahrung hat der bayerische Innenminister Herrmann (CSU) die Forderung seiner Partei bekräftigt, dass es den Gerichten möglich sein müsse, hochgefährlicher, rückfallgefährdete Schwerverbrecher „zu jeder Zeit“ wegsperren zu können. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bleibe in ihrem Konzept zur Sicherungsverwahrung „viele Antworten schuldig“, sagte Herrmann der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Der Verweis der Bundesjustizministerin auf Landesgesetze zur Unterbringung psychisch Kranker gehe fehl, hob der CSU-Politiker hervor. Diese Gesetze richteten sich an Menschen mit psychischen Störungen. Manche Sexualstraftäter würden von Psychiatern aber nicht als krank eingestuft, obwohl sie hochgefährlich und rückfallgefährdet seien.
„Fußfesseln reichen nicht“
Der nötige Schutz der Allgemeinheit könne auch nicht durch eine stärkere polizeiliche Überwachung solcher Täter nach ihrer Entlassung erreicht werden, wie die Bundesjustizministerin suggeriere. „Auch die CSU ist für die Unsicherheit verantwortlich“
Mit elektronischen Fußfesseln könne man nur feststellen, wo sich ein Täter aufhalte, aber nicht, „was er mit wem gerade in seiner Wohnung macht.“ Es sei auch fiskalisch nicht angemessen, einen hochgefährlichen Sexualtäter auf freien Fuß zu setzen, „um ihn dann mit einem immensen Polizeieinsatz zu überwachen.“ Die Steuergelder der Bürger müssten sinnvoller genutzt werden. Elektronische Fußfessel könnte bald kommen
Die Sicherungsverwahrung sei eindeutig Sache des Bundes sei, sagte Herrmann. Er erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht eine landesrechtliche Regelung, die Bayern 2001 zur Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Täter erlassen habe, aufgehoben habe, weil die Zuständigkeit des Bundes gegeben sei. Die Bundesjustizministerin könne deshalb nicht „den schwarzen Peter den Ländern zu schieben.“
Mehr Bayern länger ins Gefängnis!
Steffen Rupp (steffenrupp)
- 20.07.2010, 19:42 Uhr
Rechtsstaat, Unrechtsstaat, Strafe nur für Tat!
Lüko Willms (l.willms)
- 20.07.2010, 19:52 Uhr
Endlich!!!
Josef Bujtor (Mramorak)
- 20.07.2010, 20:36 Uhr
Unglaublich,
Alex Zunker (zunker)
- 21.07.2010, 00:45 Uhr
Wer glaubt das noch...?
Christian Ermecke (ChristianErmecke)
- 21.07.2010, 01:42 Uhr