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Charta der Heimatvertriebenen Ein wahres deutsches Wunder

05.08.2010 ·  Vor sechzig Jahren wurde die Charta der deutschen Heimatvertriebenen verkündet. Fünf Jahre nach dem Krieg dachten die Deutschen aus dem Osten nicht an Rache. Sie hofften auf eine baldige Rückkehr in die Heimat - was jedoch nur selten gelang.

Von Reinhard Müller
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Ein Tag der nationalen Einkehr ist er nicht geworden, der 5. August. Das hatte sich 1975 Innenminister Werner Maihofer gewünscht, der anlässlich des 25. Jahrestages der Verabschiedung der Charta der deutschen Heimatvertriebenen sprach. Er nannte die geglückte Eingliederung der Vertriebenen ein wahres deutsches Wunder. Den Jahrestag der Charta stellte der FDP-Politiker Maihofer in eine Reihe mit dem 17. Juni 1953 und dem 20. Juli 1944.

Die Zeiten haben sich geändert, nicht aber die historischen Tatsachen. Heute ist es noch nicht einmal möglich, in den Rat einer Bundesstiftung mit dem Namen „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen aufzunehmen. Die gleichsam erste Amtshandlung des deutschen Außenministers Guido Westerwelle (FDP) auf seiner ersten Dienstreise bestand darin, Polen ein Vetorecht in dieser Angelegenheit zuzusprechen.

Gewiss: Die fünf Jahre nach dem Ende des von Deutschland begonnenen Krieges verfasste Charta ist kein umfassendes Eingeständnis deutscher Schuld. Auch unter den späteren Vertriebenenfunktionären gab es Nationalsozialisten - dieses Kapitel will der Bund der Vertriebenen noch aufarbeiten. Gerecht wird man der Charta aber nur, wenn man sich vor Augen führt, zu welcher Zeit und unter welchen Umständen sie entstanden ist.

Zwölf Millionen verloren ihre Heimat

Auf der Potsdamer Konferenz vom 17. Juli bis zum 2. August 1945 hatten die Hauptsiegermächte des Zweiten Weltkriegs ihre Absicht bekräftigt, Deutschland vorläufig aufzuteilen. Bis zu einer friedensvertraglichen Regelung sollten die deutschen Ostgebiete überwiegend unter polnische Verwaltung fallen. Ein Kapitel des Potsdamer Abkommens regelte den „ordnungsgemäßen Transfer der deutschen Bevölkerung“. Die Vertreibung der Deutschen aus dem Osten, die zu dieser Zeit in vollem Gange war, sollte in „humaner Weise“ vonstatten gehen.

Diese Vertreibung aus der seit Jahrhunderten angestammten und bis dahin unbestrittenen Heimat kostete etwa zwei Millionen Deutsche das Leben. Zwölf Millionen verloren ihre Heimat und mussten im Westen neu anfangen. Die Einheimischen, oft selbst vom Krieg geschädigt, betrachteten ihre Landsleute aus dem Osten nicht selten als weitere Last. Die Wohnungsnot war groß. Die Ostdeutschen, auch diejenigen, die große Güter in ihrer Heimat hatten, kamen mittellos in den Besatzungszonen an und erschienen vielen als Bettler. Hunderttausende lebten in Baracken und Verschlägen. Alle Deutschen litten unter Mangel, doch am schwersten hatten es die Entwurzelten.

Die Vertriebenen hofften auf eine baldige Rückkehr in die Heimat. Diese Erwartung hatten auch die in der Heimat gebliebenen Deutschen und auch nicht selten Polen, die ihrerseits ihre Heimat im Osten ihres Landes verloren hatten.

Verzicht auf Rache und Vergeltung

Der Wille zur Eingliederung, zur Gleichberechtigung, zum Wiederaufbau und zur Rückkehr in die Heimat wie auch der Wunsch nach Frieden und Freiheit leiteten die Vorsitzenden der ostdeutschen Landsmannschaften - zusammengeschlossen im „Zentralverband der vertriebenen Deutschen“ und in den „Vereinigten Ostdeutschen Landsmannschaften“ - bei der Verkündung der Charta der deutschen Heimatvertriebenen am 5. August 1950. In Stuttgart schrieben die Vertreter der Vertriebenen „als ihr Grundgesetz und als unumgängliche Voraussetzung für die Herbeiführung eines freien und geeinten Europas“ etwas fest, das durchaus nicht selbstverständlich war und ist: „Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung.“ Und: „Wir werden durch harte, unermüdliche Arbeit teilnehmen am Wiederaufbau Deutschlands und Europas.“ Die Vertriebenen forderten gleiches Recht als Staatsbürger, eine gerechte Verteilung der Lasten des Krieges, „sinnvollen Einbau“ aller Berufsgruppen der Vertriebenen in das Leben des deutschen Volkes und „tätige Einschaltung“ der deutschen Heimatvertriebenen in den Wiederaufbau Europas. Die Erklärung wurde von einem Unbekannten verlesen, der für das Massenschicksal der Vertriebenen stand.

Der Verzicht auf Rache und Vergeltung mag heute wie eine Selbstverständlichkeit anmuten. Doch wird dabei die spannungsreiche soziale Lage in der damaligen Bundesrepublik übersehen. Wenige Jahre nach der gewaltsamen Vertreibung aus der Heimat, als ein Großteil der Vertriebenen noch immer in Notunterkünften hauste, mittel- und arbeitslos war, legten die Vertriebenen ein Bekenntnis zu einem freien und geeinten Europa ab.

Die Charta nennt das Recht auf die Heimat eines der von Gott geschenkten Grundrechte der Menschheit. Damit war klar, dass auch die Polen, die - teilweise selbst vertrieben - nun in den alten deutschen Gebieten jenseits von Oder und Neiße wohnten, ein Heimatrecht an ihrem neuen Wohnort erwerben würden. Dass es kein Zurück mehr zum alten Zustand geben würde, wurde den meisten Vertriebenen bald klar.

Der Kalte Krieg verhinderte eine Lösung

Gleichwohl forderten sie unermüdlich ein Recht auf Rückkehr, und sie hatten das Recht auf ihrer Seite. Schon in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 heißt es, jeder Mensch habe das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren. Das Vertreibungsverbot fand Eingang in nationale Verfassungen und internationale Verträge. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen, die jetzt gerade den Zugang zu sauberem Wasser zum Menschenrecht erklärt hat, bekräftigte mehrfach und frühzeitig das Recht der vertriebenen Palästinenser, zu ihren Heimstätten zurückzukehren - obwohl diese nicht auf Gewalt verzichtet hatten.

Doch durchsetzen ließ sich das Heimatrecht in vielen Fällen nicht, erst recht nicht für die deutschen Vertriebenen. Der Kalte Krieg verhinderte eine Lösung dieser deutschen Frage. Man konnte freilich immer auf das Bundesverfassungsgericht hinweisen, das auch in seiner Rechtsprechung zu den Ostverträgen am Fortbestand des Deutschen Reiches festhielt.

Mit dem Fall der Mauer zeichnete sich ab, dass die Vereinigung der Bundesrepublik mit der DDR nur um den Preis der endgültigen Abtrennung der Ostgebiete möglich war, welche die maßgeblichen deutschen Politiker aller Parteien - trotz teilweise anderslautender Rhetorik - ohnehin längst abgeschrieben hatten. Je weiter die Eingliederung der Vertriebenen in die westdeutsche Gesellschaft voranschritt, desto mehr ging ihr öffentlicher Einfluss zurück.

„Beeindruckendes Zeugnis menschlicher Größe“

Dabei waren die Vertriebenen maßgeblich am Aufbau eines freien und geeinten Europas beteiligt, so wie sie es in der Charta feierlich versprochen hatten. So betonte aus Anlass des 50. Jahrestages der Charta vor zehn Jahren der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) die „weitreichende Bedeutung“ der Charta, „weil sie innenpolitisch radikalen Bestrebungen den Boden entzog und außenpolitisch einen Kurs der europäischen Einigung unter Einbeziehung unserer mittel- und osteuropäischen Nachbarn vorbereitete“. Wolfgang Schäuble nannte sie 2006 ein heute noch „beeindruckendes Zeugnis menschlicher Größe und Lernfähigkeit. Nicht Revanchismus, nicht Niedergeschlagenheit bestimmen diese Charta, sondern der Glaube an die Zukunft, Europäertum, christliche Humanität“.

Millionen von Reisen in die alte Heimat dienten und dienen der Aussöhnung mit den Nachbarn. Die Vertriebenen weckten Verständnis für deren Lage und halfen in vielen Fällen auch mit Geld. Sie söhnten sich häufig mit den neuen Besitzern in den Oder-Neiße-Gebieten oder im Sudetenland aus, jenseits der Rhetorik mancher Verbandsfunktionäre. Aber auch führende Vertriebene wie Herbert Hupka wurden in Polen ausgezeichnet. Die Hoffnung auf Rückkehr erfüllte sich jedoch nur selten.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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