13.09.2004 · Im CDU-Schwarzgeldprozeß haben am Montag die Zeugenvernehmungen begonnen. Das Wiesbadener Landgericht hat dazu den früheren Ministerpräsidenten Wallmann geladen. Der Angeklagte Kanther ist sich keiner Schuld bewußt.
Von Helmut SchwanSein Blick geht meist, knapp über die Köpfe der Staatsanwälte hinweg, zu den hohen Fenstern gegenüber. Vielleicht verschwendet er gelegentlich einen Gedanken daran, daß es doch eigentlich schade sei, jetzt hier sitzen zu müssen, während draußen der Spätsommer sich alle Mühe gibt. Abschweifen wird Kanther im Zwielicht des eichegetäfelten Gerichtssaals freilich nicht. Das merkt man, wenn das Gericht unvermittelt eine Frage an ihn richtet. Im Prozeß vor dem Wiesbadener Landgericht um das Ende 1983 angelegte Geheimvermögen der hessischen CDU ist an den bisherigen drei Verhandlungstagen der ehemalige Innenminister stets auf der Höhe des Geschehens gewesen.
"Ein politischer Fehler, den ich bedauere." Manfred Kanther hat seit dem 14. Januar 2000, als er mit seinem öffentlichen Geständnis die CDU im Mark erschütterte, an dieser Formel festgehalten über all die Zeit, in der er sich von vielen seiner Weggefährten verlassen und dann von Kameras und Reportern hinter der Hecke seines Hauses verfolgt fühlte. Strafrechtliches Unrechtsbewußtsein hat er in dieser Zeit wahrlich nicht entwickelt. Noch immer hebt er darauf ab, daß das Parteienrecht keine Sanktionen für das Verschweigen von Spenden und anderweitig erworbenem Vermögen vorgesehen hatte. Der Verstoß gegen das Transparenzgebot des Grundgesetzes ist dem ehemaligen Verfassungsminister nur eine Nebenbemerkung wert.
„Politischer Fehler“ war ein kapitaler Akt - Perfide Spekulation
Der "politische Fehler" freilich war, für sich betrachtet, ein kapitaler Akt: 22,2 Millionen Mark wies ein schon damals jenseits der offiziellen CDU-Bücher geführtes Konto der hessischen CDU auf. Davon ließen Kanther und der mitangeklagte, jetzt 87 Jahre alte einstige Schatzmeister der hessischen Union, Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein, 20,8 Millionen von ihrem, nun der Beihilfe beschuldigten Finanzberater Horst Weyrauch in den letzten Tagen jenes Jahres in die Schweiz transferieren; kurz bevor eben das novellierte Parteiengesetz in Kraft trat, das Rechenschaft über die Finanzen verlangte. Bis Ende 1999 flossen ebenso konspirativ Teilbeträge zurück in die Kassen der hessischen Union, teils von der perfiden Spekulation umwoben, vielleicht handele es sich dabei um "jüdische Vermächtnisse". Im Saldo, darauf fußt zum einen die Verteidigung, hat sich das Vermögen verdoppelt. "Keinen Pfennig" habe man für sich abgezweigt, alles sei für die Partei gedacht und verwendet worden, wenn auch deren Gremien nichts von dem "Honigtopf im Süden" gewußt hätten.
Wirtschaftlich betrachtet, hat sich die Partei, zu deren Lasten das Triumvirat laut Anklage gehandelt hat, tatsächlich nicht beschweren können - wenn man das weiterhin umstrittene Strafgeld des Bundestagspräsidenten unberücksichtigt läßt. Kanther erwähnt die gute Anlage gerne. Nach viereinhalb Jahren, in denen er sich fast völlig aus dem öffentlichen und politischen Leben zurückgezogen hatte, will Kanther nun vor Gericht nicht nur seine Unschuld beweisen. In dieser Zeit rangen Staatsanwaltschaft und Gerichte darum, ob der Millionentransfer wenn schon nicht nach dem alten Parteiengesetz, dann wenigstens als "juristisches Neuland" nach allgemeinem Strafrecht als Untreue zu verhandeln sei.
Kanther, der gelernte Rechtsanwalt, hat sich in eigener Sache keine Verteidigungsstrategie zurechtgelegt, er geht vielmehr in die Offensive. Sie richtet sich zum einen gegen die Medien, die ihn - den über seine Vergangenheit gestrauchelten "schwarzen Sheriff" der neunziger Jahre - gnadenlos vorverurteilt hätten. Aber auch gegen die Staatsanwaltschaft, die einen "politisch zu bewertenden Sachverhalt in ein strafrechtliches Prokrustesbett" zu zwingen versuche.
Vor Gericht wie der scharfzüngige Debattenredner
Da ist er wieder, der scharfzüngige Debattenredner. Er spricht vor Gericht von einem "linkswütigen Zeitgeist", dem sich gerade die CDU in Hessen damals, als er ebenso machtvoller wie antreibender Generalsekretär war, habe entgegenstemmen müssen. Die Entscheidung, das Geld (von dem er nach seinen Worten bis heute nicht weiß, ob es nicht teilweise aus der ominösen Staatsbürgerlichen Vereinigung stammte) vor einer "bösartigen Spendendiskussion" nach der Flick-Affäre, aber auch vor den Begehrlichkeiten der Bundespartei wie der Mitglieder in Hessen in Sicherheit zu bringen, sei aus einer "anständigen politischen Motivation" erfolgt. Prozeßbeobachter, die Kanther seit vielen Jahren kennen, seufzen bei solchen Rückfällen in die Diktion der Achtziger. Der Vorsitzende Richter Rolf Vogel reagiert erstaunt auf diese "atypische Einlassung".
Für Kanthers Partei, zu großen Teilen sogar für die Opposition im Hessischen Landtag, die sich lange mühte, nach Mitwissern zu suchen, mag die Spenden-Affäre der Union inzwischen ein düsteres, lästiges Relikt einer überholten Epoche sein - für Kanther geht es um seine Biographie. Nach drei Verhandlungstagen ist klar: Dieser Prozeß, in dessen Zeugenlisten der frühere und der derzeitige Ministerpräsident, Walter Wallmann (der für morgen als Zeuge geladen ist) und Roland Koch, stehen, wird zu keinem "Deal" führen, keinen Nebenausgang finden.
Helmut Schwan Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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