11.05.2009 · Der Vorstoß von Bundeskanzlerin Merkel und Innenminister Schäuble, für den Einsatz der Bundeswehr beim Kampf gegen Piraterie das Grundgesetz zu ändern, ist beim sozialdemokratischen Koalitionspartner wie bei der Opposition auf Ablehnung gestoßen.
Von Stephan Löwenstein, BerlinDer Vorstoß von Bundeskanzlerin Merkel und Innenminister Schäuble für eine Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr ist beim sozialdemokratischen Koalitionspartner wie bei der Opposition auf Ablehnung gestoßen. Die beiden CDU-Politiker hatten den abgebrochenen Versuch, ein von Piraten am Horn von Afrika gekapertes Schiff mit Spezialkräften von Bundespolizei und Bundeswehr zu befreien, zum Anlass genommen, sich noch einmal für eine Grundgesetzänderung stark zu machen.
Der SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz sagte dazu, es sei ohnehin staats- und völkerrechtlich völlig unproblematisch, wenn die Bundeswehr Piraten bekämpfe und auch Geiseln befreie. Mit der SPD sei in dieser Wahlperiode keine Grundgesetzänderung zu machen.
Westerwelle: Piraterie-Mandat reicht aus
Auch der FDP-Vorsitzende Westerwelle wandte sich gegen eine Verfassungsänderung. Schon jetzt bestehe die Möglichkeit, Piraterie entschieden zu bekämpfen. Das Mandat des Bundestages sei „robust genug“, sagte der Vorsitzende der FDP, mit der die Union in der nächsten Legislaturperiode koalieren will. Wenn die Bekämpfung „nicht erfolgt, weil die Politik zögert“, sei das „die Verantwortung der Regierung - aber nicht eine Frage der Verfassung“.
Der FDP-Verteidigungspolitiker Stinner sagte: „Schon im Jahr 2006 hat die Bundesregierung, mit Zustimmung der Bundeskanzlerin und des Innenministers, ein Weißbuch zur deutschen Sicherheitspolitik beschlossen, in dem Geiselbefreiungen ausdrücklich als Aufgabe der Bundeswehr festgeschrieben sind.“
Der Bundestagsabgeordnete Schäfer (Die Linke) befand, die Pirateriebekämpfung diene „als Durchlauferhitzer für alte und schon oft vom Verfassungsgericht gestörte Träume“. Schäuble nutze die allgemeine Ratlosigkeit, wie mit Piraten umzugehen sei, um „Polizeiarbeit zu militarisieren und die Grenze zwischen innerer und äußerer Sicherheit zu verschieben.“
Die Gewerkschaft der Polizei wies den Vorschlag Schäubles zurück und begründete dies mit dem „Jahrzehnte lang bewährten grundgesetzlichen Trennungsgebot zwischen den Einsätzen von Polizei und Bundeswehr“. Die Debatte über die Piraterie dürfe nicht als Wahlkampfthema missbraucht werden.
Merkel und Schäuble erklären sich
Zwar haben Kanzlerin Merkel und Schäuble ihre Vorstöße am Wochenende für eine Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr mit dem fehlgeschlagenen Befreiungsversuch am Horn von Afrika begründet. Doch wurde in den Aussagen ihrer Sprecher am Montag in der Bundespressekonferenz deutlich, dass in der Regierung Einigkeit darüber herrscht, dass der Fehlschlag gegen die Piraten nicht unmittelbar auf die Rechtslage zurückzuführen ist. Am deutlichsten machte das der Sprecher Außenminister Steinmeiers (SPD): „Nichts ist unterblieben, nichts ist nicht veranlasst worden, weil das Grundgesetz das nicht zugelassen hätte.“
Dem widersprachen auch Regierungssprecher Wilhelm und der Sprecher des Innenministeriums nicht. Die beiden erinnerten vielmehr daran, dass dies ein alter Streit zwischen den Union und SPD ist, der schon im Koalitionsvertrag angelegt ist. Dort heißt es, man werde im Lichte des Verfassungsgerichtsurteils über das Luftsicherheitsgesetz „prüfen“, ob eine Verfassungsänderung nötig sei. „Dieses Thema ist kontrovers geblieben bis auf den heutigen Tag“, sagte Wilhelm. Die jüngsten Einlassungen aus der SPD ließen auch nicht erwarten, dass sich daran vor der Bundestagswahl im September etwas ändert. Es wurde mithin deutlich, dass sich die Äußerungen Schäubles und Frau Merkels auf die Zeit nach der Wahl beziehen, mithin Wahlkampfaussagen waren.
Die Bundeskanzlerin hatte im ARD-Fernsehen in Bezug auf die Bundeswehr-Spezialtruppe KSK und die Elite-Polizeieinheit GSG 9 gesagt: „Wir erleben, dass es bei solchen Missionen immer wieder enge Berührungspunkte gibt, mal macht der eine was, mal der andere. Darüber wollten wir eine Grundgesetzregelung haben.“ Schäuble war in der Zeitung „Bild am Sonntag“ zitiert worden, die GSG 9 sei „laut Gesetz für solche Einsätze“ wie die Befreiung von Geiseln auf einem Schiff zuständig. „Aber eigentlich ist das eine Aufgabe für die Bundeswehr. Dafür müssen wir ihr aber auch die rechtlichen Grundlagen durch eine Grundgesetzänderung geben.“
Der Sprecher Schäubles las am Montag vor, wie die Verfassungsänderung nach Schäubles Willen lauten solle. Artikel 87a solle folgenden neuen Absatz 5 erhalten: „Außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland dürfen die Streitkräfte nach den Regeln des Völkerrechts, auch zur Unterstützung der zuständigen Bundesbehörden, eingesetzt werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ Er wies darauf hin, dass das Mandat für den EU-Einsatz Atalanta zwar einen Bundeswehreinsatz im konkreten Fall des gekaperten deutschen Schiffes gedeckt hätte. Doch operierten Piraten zunehmend außerhalb des mandatierten Seegebietes.