09.02.2006 · 2000 Soldaten sollen bei der Fußball-WM helfen. Innenminister Schäuble beharrt so sehr darauf, sie auch für den Objektschutz und mehr einzusetzen, daß manche das schon „obsessiv“ nennen. Will er sich absichern für den Fall eines Anschlags?
Von Stephan Löwenstein und Reinhard MüllerSeltene Einigkeit zwischen Regierung und Opposition herrscht in der Beurteilung der Pläne von Verteidigungsminister Jung (CDU), welche Unterstützungsleistungen die Bundeswehr während der Fußball-Weltmeisterschaft leisten kann: Das ist völlig im Rahmen des Grundgesetzes.
Mehr als hundert Unterstützungsleistungen im Rahmen der technischen Amtshilfe seien beantragt worden, heißt es in dem Bericht des Ministeriums für den Verteidigungsausschuß. Das ganze soll schätzungsweise fünf Millionen Euro kosten, 1,4 Millionen Euro sollen den Bundesbehörden und Ländern als Kostenerstattung für beantragte Unterstützungsleistungen im Rahmen der Amtshilfe in Rechnung gestellt werden.
Sanitätsdienst und ABC-Abwehr
Vor allem der Sanitätsdienst ist gefragt, aber auch die Fähigkeiten der Bundeswehr zur ABC-Abwehr. Am Spielort Kaiserslautern soll ein Rettungszentrum mit notfallchirurgischem Schwerpunkt eingerichtet werden, zwei Transporthubschrauber, ausgestattet zum Retten von Verwundeten, werden in Laupheim in Bayern und im niedersächsischen Bückeburg bereitgehalten, so daß sie jeden Spielort zwischen Hamburg und München, Berlin und Köln erreichen können. Mehr als 5900 Unterkünfte sollen der Polizei zur Verfügung gestellt werden. Bis zu 2000 Soldaten sollen eingesetzt werden können.
Unabhängig davon stehen für die Luftraumüberwachung die Awacs-Flugzeuge der Nato zur Verfügung, mit denen (anders als mit stationären Radargeräten) auch tieffliegende Flugzeuge entdeckt werden können.
Schäuble will mehr
Damit ist Jung nach übereinstimmender Beurteilung in Regierung und Opposition im Rahmen dessen geblieben, was nach derzeitiger Verfassungslage möglich ist. Bundesinnenminister Schäuble (CDU) hingegen fordert seit seinem Amtsantritt mehr. Nach seinen Vorstellungen sollen Bundeswehrsoldaten die Polizei bei dem Großereignis Fußball-WM etwa beim Objektschutz unterstützen.
Damit stieß er freilich immer wieder auf Widerspruch, und zwar nicht nur bei FDP, Linkspartei und Grünen, sondern auch beim sozialdemokratischen Koalitionspartner. Mit der Zeit wurde der Ton der Entgegnungen immer gereizter, von „unfreundlichen Akten“ war schon in den hinteren Reihen die Rede, und davon, Schäuble handle allmählich „obsessiv“.
Ungeachtet dessen machte Schäuble am Mittwoch im Innenausschuß einen weiteren Vorstoß. Da ging es nicht mehr um klassischen Objektschutz, sondern darum, Soldaten an die Polizei „auszuleihen“, um etwa Plätze zu sichern, auf denen Spiele auf Großbildleinwänden übertragen werden.
Will sich Schäuble absichern?
So fragt man sich auch in den vorderen Reihen allmählich, was der Innenminister beabsichtigt, da die SPD doch hinreichend deutlich gemacht hat, daß sie bei einem bewaffneten Einsatz im Inneren nicht mitmachen würde (von der FDP ganz zu schweigen, deren Einverständnis für eine Grundgesetzänderung indirekt für eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat nötig ist). Ein Erklärungsmuster lautet: Schäuble will sich absichern. Wenn, was niemand wünscht, ein Anschlag passierte, könnte er darauf verweisen, er habe schon immer gewarnt, die SPD aber habe seine Vorschläge torpediert. Diese Strategie ginge auf Kosten des Koalitionspartners, was dessen Gereiztheit erklären würde.
In den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag hatte man diesen Streitpunkt umgangen, indem man sich einigte, erst einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Und so blickt der Gesetzgeber am kommenden Mittwoch auf den Ersatzgesetzgeber in Karlsruhe. Dann will das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Luftsicherheitsgesetz verkünden.
Das Gesetz ermächtigt die Bundeswehr zur Verhinderung eines besonders schweren Unglücksfalls notfalls ein Flugzeug abzuschießen. Der damalige Bundesinnenminister Schily (SPD) hatte in der mündlichen Verhandlung im November „Hinweise“ vom Ersten Senat des Verfassungsgerichts erbeten, ob für einen solchen Einsatz der Streitkräfte im Innern die Verfassung geändert werden müsse.
Zu große Bedenken
Die Hinweise, welche schon in der Verhandlung deutlich wurden, lassen nicht erwarten, daß das Gesetz Bestand haben wird. Zu groß erscheinen die verfassungsrechtlichen Bedenken - sowohl was die Kompetenzordnung angeht als auch zu der Frage, ob das Leben unschuldiger Flugzeugpassagiere zur Verhinderung einer vermeintlich noch größeren Katastrophe vom Staat geopfert werden darf.
Schon zum Zweck des Gesetzes war Widersprüchliches zu hören: Schily hatte früh gesagt, ein Flugzeug mit unbeteiligten Menschen an Bord werde nicht abgeschossen; es sei praktisch kein Fall vorstellbar, in dem das auf der Grundlage des Gesetzes möglich sei. Auch der Bundestagsabgeordnete Ströbele (Grüne) hob hervor, man habe den Fall Frankfurter Irrfliegers im Blick gehabt, der Anfang Januar 2005 in einem Kleinflugzeug über Frankfurt kreiste. Demgegenüber sagte der SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz, der Gesetzgeber habe sehr wohl an einen Anschlag vom Muster des 11. September 2001 gedacht. Mehrere Richter zeigten sich ratlos, was denn nun geregelt werden solle.
Unklares Szenario
Unklar blieb auch, ob dieses Gesetz als Rechtsgrundlage für die Kampfpiloten der Bundeswehr erforderlich war. Immerhin berichtete der Inspekteur der Luftwaffe, Stieglitz, davon, daß Flugzeuge der Bundeswehr in etwa zwei Dutzend Fällen pro Jahr aufgestiegen seien, um Sichtkontakt zu Flugzeugen aufzunehmen, mit denen kein Funkverkehr mehr bestand. Mit dem Luftsicherheitsgesetz gebe es „mehr Sicherheit und Transparenz“. Doch habe es auch vorher schon Rechtssicherheit für die Alarmrotten der Bundeswehr gegeben. Zudem blieb das mögliche Szenario eines Abschusses unklar.
Die vom Bundestag angehörten Sachverständigen hatten sich fast ausschließlich an der Kompetenzfrage gestoßen. Denn der Bund, so heißt es im Grundgesetz, stellt Streitkräfte „zur Verteidigung“ auf. Ansonsten ist deren Einsatz nur erlaubt, soweit ihn die Verfassung ausdrücklich zuläßt. Für die Gefahrenabwehr sind wiederum die Länder zuständig. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land die Bundeswehr anfordern. Ist es tatsächlich noch die vom Verfassungsgeber gemeinte Amtshilfe, wenn die Luftwaffe zur Terrorabwehr ein Flugzeug abschießt?
Hier wird es das Grundgesetz wohl ergänzt werden müssen. Fehlte dem Bund somit die Kompetenz, dieses Gesetz zu erlassen, so wäre es schon aus diesem Grund nichtig. Doch der Erste Senat hat sich schon in der mündlichen Verhandlung ausführlich mit der Menschenwürde und dem Recht auf Leben befaßt. Es erscheint fraglich, ob eine Regelung zulässig ist, welche es dem Staat erlaubt, im Rahmen einer Abwägung die Entführungsopfer zu töten, um Schlimmeres zu verhindern.
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- 09.02.2006, 23:26 Uhr
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- 13.02.2006, 15:41 Uhr
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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