28.10.2009 · Drei frühere Bundeswehrausbilder müssen sich wegen Misshandlung von Rekruten in einer Kaserne in Coesfeld abermals vor dem Landgericht Münster verantworten. Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche der Unteroffiziere vom März 2008 auf und ordnete eine teilweise Neuauflage des Prozesses an.
Drei frühere Bundeswehrausbilder müssen sich wegen des Vorwurfs der Misshandlung von Rekruten in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne abermals vor dem Landgericht Münster verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Mittwoch in Karlsruhe auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Freisprüche der ehemaligen Unteroffiziere vom März 2008 auf und ordnete eine teilweise Neuauflage des Prozesses an. Dagegen sind die Urteile gegen fünf weitere Angeklagte - unter ihnen der Kompaniechef der betroffenen Ausbildungskompanie - rechtskräftig, nachdem der BGH ihre Revisionen verworfen hat. Gegen sie hatte das Landgericht Geldstrafen beziehungsweise Bewährungsstrafen verhängt.
Im Jahr 2004 hatten die drei Angeklagten, die nun einer Neuauflage ihres Prozesses entgegensehen, während der „Geiselnahmeübung“ einer Ausbildungskompanie der Bundeswehr dem „Überfallkommando“ angehört. Dieses überwältigte die Rekruten, entwaffnete und fesselte sie, verband ihre Augen. Einige Rekruten wurden geschlagen und getreten. Später, bei einem „Verhör“ durch andere Ausbilder, kam es zu weiteren Misshandlungen; so wurde einigen Rekruten Wasser in die zuvor geöffnete Hose gepumpt, ehe sie dann als „Bettnässer“ verhöhnt wurden.
Das Landgericht Münster hatte die drei ehemaligen Unteroffiziere freigesprochen: Ihnen könnten die Körperverletzungen, Misshandlungen und entwürdigenden Behandlungen nur insofern zugerechnet werden, als sie daran selbst aktiv beteiligt waren. Diese Argumentation widerspreche den Grundsätzen der mittäterschaftlichen Zurechnung und sei damit rechtsfehlerhaft, befand nun der 1. Strafsenat und verwies die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.
Auch könnten sich die Männer nicht darauf berufen, dass sie von der Rechtmäßigkeit der Übung ausgehen durften. Deren Rechtswidrigkeit sei vielmehr durch die Umstände offensichtlich gewesen
Schon im Januar hatte derselbe Senat des BGH ein neues Verfahren gegen vier weitere an der „Übung“ beteiligte ehemalige Bundeswehrausbilder angeordnet. Damals schloss der BGH aus dem Umstand, dass die Übung vor- und nachbesprochen wurde, dass eine Mittäterschaft aller Angeklagten an der Körperverletzungen naheliege.