19.12.2006 · Beinahe im Stillen endet die Totenschädelaffäre, deren Wellen hoch schlugen: Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen eingestellt, und die Bundeswehr kommt zu dem Schluß, grundsätzlich nichts zu verändern.
Von Stephan LöwensteinMit Hochdruck hat die Bundeswehr binnen weniger als zwei Monaten ihre Untersuchungen und Prüfaufträge in der sogenannten Totenschädelaffäre abgearbeitet. In der vergangenen Woche erhielten zunächst Verteidigungsminister Jung (CDU) und dann auch die Fraktionen des Bundestags den Bericht des Generalinspekteurs „zu Ausbildung und Dienstaufsicht im Zusammenhang mit den Vorkommnissen in Afghanistan“.
Die Untersuchung der Vorfälle, die dem Inspekteur des Heeres oblag, ist auch im wesentlichen abgeschlossen. Sie soll, wie berichtet, in ein gerichtliches Disziplinarverfahren gegen fünf Soldaten sowie zwei Reservisten münden. Die zeitweilige Suspendierung gegen sechs Soldaten wurde wieder aufgehoben. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Störung der Totenruhe wurden inzwischen eingestellt; der Tatort, an dem die Gebeine - wohl von russischen Soldaten - lagen, war auch von der afghanischen Bevölkerung nicht als Friedhof geehrt worden.
Sang- und klanglos beendet
Über die beiden Ende Oktober in der „Bild“-Zeitung publizierten Fotostrecken hinaus, deren Bilder aus den Jahren 2003 und 2004 Soldaten in Afghanistan beim makabren Umgang mit menschlichen Gebeinen zeigten, gab es keine Veröffentlichungen mehr - auch wenn die „Bild“-Zeitung das Verteidigungsministerium hatte wissen lassen, sie verfüge noch über weitere solcher Bilder. Auch die Behauptung eines Truppenpsychologen, im Kosovo habe sich ähnliches zugetragen, konnte nicht bestätigt werden.
So endet eine Affäre, deren Wellen hoch schlugen und dem Verteidigungsminister zunächst sein Weißbuch durchnäßten, recht sang- und klanglos. An jenem Oktobertag, an dem er eigentlich die sicherheitspolitische Grundsatzschrift der Regierung vorstellen wollte, hatte er verkündet: „Wer so etwas tut, hat in der Bundeswehr keinen Platz.“ Im Bundestag wurde ihm tags drauf allseits beigepflichtet. Durch seine schnelle und verbal harte Reaktion ist es Jung offenbar gelungen, die Krise einzudämmen und politisch gestärkt daraus hervorzugehen.
Dennoch enthält der Bericht Generalinspekteur Schneiderhans mancherlei Beherzigenswertes, was auch die Reaktion in einem anderen Licht erscheinen läßt. Da wäre der letzte Punkt in der Reihe seiner Empfehlungen: „Ebenso scheint es angeraten, die Reaktion auf solche Vorfälle grundsätzlich zu strukturieren. Die Reaktionsfolge, die auch aus den Grundsätzen der Inneren Führung abzuleiten ist, sollte wie folgt sein: Kenntnisnahme; Untersuchung; Bewertung; Reaktion.“ Ebenso rügt Schneiderhan Vorverurteilungen bei angeblichem Fehlverhalten und gemahnt an das Unschuldsprinzip. Sonst nehme das Vertrauen der Untergebenen in die Fürsorgepflicht der Vorgesetzten ab. „Hier ist das Vorbild aller Führungsebenen gefordert.“ Bezug auf die schnelle Bewertung des Ministers nimmt der Generalinspekteur selbstverständlich nicht.
Beratergruppe in Rufbereitschaft
Schneiderhan kommt zu dem Schluß, Inhalte und Aufbau der Ausbildung - sowohl vor als auch während des Einsatzes - müßten nicht grundsätzlich verändert werden. Bei der Dienstaufsicht warnt er davor, vom „bewährten Führungsprinzip des Führens mit Auftrag“ abzuweichen und statt dessen eine möglichst enge Kontrolle aller Aktivitäten zu suchen. Hier müsse man sich im Gegenteil auf Altbewährtes zurückbesinnen. „Es muß bei allen Vorgesetzten von oben nach unten die Akzeptanz dafür geweckt werden, daß bei aktiven und engagierten Untergebenen Fehler passieren können.“
Seine wichtigsten Folgerungen lauten: Entbürokratisierung und Entlastung von Aufgaben, die von Führung und Dienstaufsicht ablenken. Insbesondere mahnt er, den „Einsatztourismus“ durch Politiker und Medien einzudämmen und Besuche zusammenzufassen. Wichtig sei auch, daß Führer und Truppe einander gut kennen. Einsatzverbände sollten entsprechend rechtzeitig zusammengestellt werden, ehe sie ins Ausland geschickt werden. Außerdem schlägt Schneiderhan vor, eine Beratergruppe (Jurist, Arzt, Psychologe, Soldat, Pressesprecher) in Rufbereitschaft zu halten. Denn es werde auch künftig schwerwiegende Vorfälle geben, „die im Zusammenhang mit Alkohol, Drogen, Sex oder anderen Ursachen die Öffentlichkeit erreichen und dort zu tatsächlicher Empörung oder auch künstlicher Entrüstung führen, die zur Instrumentalisierung des Falles dienen“.