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Bundeswehr De Maizière stärkt Stellung des Generalinspekteurs weiter

 ·  Der Generalinspekteur ist künftig der truppendienstliche Vorgesetzte aller Bundeswehrsoldaten. Mit seinem „Dresdner Erlass“ hat Verteidigungsminister de Maizière den „GI“ auch zum Teil der ministeriellen Leitung gemacht.

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© dpa Verteidigungsminister de Maizière mit Generalinspekteur Volker Wieker

Der Generalinspekteur der Bundeswehr soll in seiner Verantwortung in der Führung der Streitkräfte gestärkt werden. Dazu hat Verteidigungsminister de Maizière (CDU) am Mittwoch in Dresden neue Grundsätze erlassen. Der Generalinspekteur ist demnach truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten in den Streitkräften und Teil der Leitung des Ministeriums.

Die Inspekteure der Teilstreitkräfte sollen außerhalb der Ministeriumsstrukturen für die Führung von Heer, Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis und Sanitätsdienst verantwortlich sein. Mit diesem „Dresdner Erlass“ tritt de Maizière die Tradition der früheren Minister Helmut Schmidt und Peter Struck (beide SPD) an, die mit dem „Blankeneser Erlass“ (1970) beziehungsweise dem „Berliner Erlass“ (2005) versucht hatten, die Zuständigkeiten des Generalinspekteurs vor allem gegenüber den Teilstreitkräften zu stärken. „Die neue Struktur stattet den Generalinspekteur mit Mitteln und Befugnissen aus, mit denen er als ranghöchster Soldat tatsächlich und erfolgreich führen kann, um die ihm bisher schon gestellten Aufgaben zu erfüllen“, sagte de Maizière.

Vier Grundsätze sollen nach den Worten de Maizières durch die neue Gliederung erreicht werden: „Wir machen das gemeinsame und übergreifende Denken möglich, indem wir es auch strukturell verankern. Wir führen fachliche und organisatorische Kompetenz in den neuen Strukturen konsequent zusammen. Wir schaffen klare Zuständigkeiten und bauen Schnittstellen ab. Das Ministerium konzentriert sich künftig auf ministerielle Aufgaben.“ Der Militärische Führungsrat, in dem bislang der Generalinspekteur und die Chefs der Teilstreitkräfte gemeinsam Entscheidungen für die Bundeswehr insgesamt getroffen hatten, wird zwar beibehalten. Doch ist er künftig nur noch ein Beratungs- und kein Entscheidungsgremium mehr. Im Dresdner Erlass sind außerdem - anders als in den früheren Erlassen - die Verantwortlichkeiten der zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr geregelt.

„Sorgen von früher gegenstandslos geworden“

De Maizière erinnerte in Dresden daran, dass die Bundesrepublik Deutschland und mit ihr die Bundeswehr nach dem Zweiten Weltkrieg als Folgerung aus dem Machtmissbrauch in der Zeit des Nationalsozialismus ein starker Fokus auf Dezentralisierung von Macht gesetzt worden sei. „Nie wieder sollte eine wie auch immer geartete militärische Führung aus Deutschland zum Nachteil anderer wirken - das war nach der moralischen Katastrophe des Nationalsozialismus und der menschlichen Tragödie des Zweiten Weltkrieges zunächst die Maßgabe der alliierten Siegermächte.“

Heute aber seien die Sorgen von früher gegenstandslos geworden. „Wir brauchen nicht mehr gegen Gespensterargumente antreten. Wir müssen nicht mehr Organisationsentscheidungen aus Sorge vor Missbräuchen treffen, sondern danach, was wir heute und für die Zukunft brauchen und richtig finden“, sagte der Verteidigungsminister. Der Primat der Politik manifestiere sich in der Ausrichtung der Bundeswehr auf das Gemeinwohl hin. Er verwirkliche sich in der politischen Leitung, in der politischen Führung der Streitkräfte und in der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte.

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Jahrgang 1968, politischer Korrespondent für Österreich und Ungarn mit Sitz in Wien.

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