26.09.2012 · Wer seinen Austritt aus der katholischen Kirche erklärt und keine Steuern mehr zahlt, scheidet aus der Glaubensgemeinschaft aus. Das Erzbistum Freiburg hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg mit seiner Klage gegen den Kirchenrechtler Hartmut Zapp.
Von Peter SchilderRichtlinien für Lesermeinungen
Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Leser-Kommentare zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung des Leser-Kommentars weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.
Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Leser-Kommentaren von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Leser-Kommentare zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für FAZ.NET-Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.
Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.
"Die Kirche sind alle" sagen sie. Die Kirche ist "Volk
Gottes".
Wenn nun ein Christ Probleme mit der Kirchensteuer hat, darf er laut DBK
und ihres Vorsitzenden Erzbischof Zollitsch nicht mehr zur Kommunion
gehen, ist faktisch exkommuniziert.
Wer zahlt schafft an heißt es. Wo bleibt das Mitspracherecht des
"Gottesvolkes" bezüglich der Steuereinnahmen?
Plötzlich hat das "Volk Gottes" den Mund zu halten.
Ein Verein mit Mitgliedsbeitrag
Drei Dinge sind anzumerken:
A) Wenn der Staat nicht eingreifen will, darf er auch nicht die
Kirchensteuer automatisch abziehen, sondern erst dann, wenn eine Person
freiwillig in die Kirche eintritt (bei Volljährigkeit).
B) Wie passt dieses Gesetz zu allen anderen Katholiken weltweit, denen
Kirchensteuer nicht automatisch abgezogen wird? Sollten diese nicht
ebenfalls einen monatlichen Beitrag leisten? Müssen diese jetzt
fürchten, Katholiken zweiter Klasse zu sein? Werden diesen
Katholiken nun die Sakramente verweigert?
C) Durch die Akzeptierung dieses Urteils stuft sich die Katholische
Kirche selbst von einer Glaubensgemeinschaft zu einem Glaubensverein mit
Mitgliederbeitrag herab. Das sollte sie bedenken.
Nach diesem Rechtsstreit steht die offizielle sog. Amtskirche vor einem
kleinen Scherbenhaufen: sie ist ein Anhängsel des Staates. Das ist
jetzt erwiesen. Die Trennung von Kirche und Staat ist faktisch
aufgehoben- von der Kirche in D selbst. Ob das dem Staat recht sein kann?
Es bleibt die ungeklärte Frage, ob jemand aus nachvollziehbaren,
vernünftigen Gründen betreffs der Kirchensteuer aus der Kirche
austreten kann, dennoch aber der Weltgemeinschaft der Getauften
angehören kann und somit auch die Sakramente empfangen darf. Das
wird Rom sicher anders beurteilen als der Vorsitzende der DBK,
Erzbischof Zollitsch.
Mit dem Urteil zu Zapp zeigt sich,dass die katholische Kirche einen Vereinscharakter hat.
Wer die Mitgliedsbeträge nicht bezahlt,kann kein Mitglied sein.
Kirchensteuer als Zwang / Gekoppelt mit Mitgliedschaft in der Glaubensgemeinschaft
Bei der ganzen Diskussion stellt doch kaum jemand die Frage, wie das
denn ist, wenn man Arbeitslos wird oder unterhalb der Steuergrenze Geld verdient.
Diese Gruppe von Menschen zahlt kaum oder gar keine Kirchensteuer. Diese
Menschen werden demnach von der katholischen Kirche als volle Mitglieder
akzeptiert obwohl kein Geld zu erwarten ist.
Auf der anderen Seite wenn jemand am kirchensteuerlichen Höchstsatz
verdient, der hat gar keine andere Möglichkeit, wenn er sagt, also
das ist doch jetzt ziemlich heftig was ich da bezahle.
Eine freiwillige Kirchensteuer wäre doch die bessere Lösung -
oder? Ich glaube schon, dass viele Menschen noch in der
Glaubensgemeinschaft wären, wenn sie bei dem Motiv
"Steuer" eine Wahlmöglichkeit hätten. Wie gesagt,
Steuern sparen bedeutet doch nicht, der Glaubensgemeinschaft den
Rücken zu kehren. Das passiert doch nur dann, wenn man auch eine
mögliche Wahlmöglichkeit ausschlägt.
Es geht darum, die deutsche Staatskirche zu errichten
Erzbischof Zollitsch und Kardinal Lehmann wollen eine Staatskirche und
am liebsten einen Kirchenstaat. Es geht ihnen letztlich um die Aufhebung
der Trennung von Kirche und Staat.
Damit widersprechen sie aber direkt dem Haupt der Kirche, dem Herrn
Jesus Christus.
Schöner hätte sich die Katholische Kirche doch nicht demaskieren können! Als eine Glaubensbürokratie, die ihre Pfründe schützt. Es ist immer noch derselbe Ablassverein wie zu Zeiten Luthers: Keine Bezahlung - keine Sakramente - ab in die Hölle. Solange es jedoch genügend Schafe gibt, werden die Hirten weiter fürstlich leben können.
Kein Teilaustritt möglich - warum auch!
Warum sollte das auch möglich sein. Aber das ist der Zeitgeist -
die Beliebigkeit! Nein, wer aus der kath. Kirche austritt und mit seiner
Unterschrift den Austritt auch noch dokumentiert, nun, der wird ja seine
Gründe dafür haben und sich selbst mit seinem Schritt
kritisch auseinandergesetzt haben. Also setze ich voraus, dass er gar
nicht das Bedürfnis mehr hat, die Sakramente zu empfangen usw. Wenn
jemand austritt, nur um die Kirchensteuer zu sparen, da hat er halt
Pech. Es ist schon richtig, dass die kath. Kirche nicht jedem Zeitgeist
hinterher hechelt. Konsequent sein und zu einer Meinung stehen und sie
durchzuhalten ist halt heutzutage schwer.
Frau Guenther hat...
...doch voellig Recht! Die Entscheidung ist konsequent. Jesus hat
durchaus verlangt, dass der Glaeubige sein Scherflein beitragen soll
ohne viel Aufhebens zu machen.
Wer der Meinung ist, er koenne an Jesus glauben, ohne einer Amtskirche
anzugehoeren und entsprechende Steuern zu bezahlen, wieso sollte der
Wert legen auf die von dieser Kirche ausgeteilten Sakramente?
Das ganze Vorhaben ist schizophren und zutiefst verlogen: Einerseits die
Aussage, man beduerfe der Kirche nicht um zu glauben, andererseits das
Beduerfnis, ihrer Sakramente teilhaftig zu werden.
Der Unterschied zum Ablass zur Kirchensteuer ist (u.a.), dass damit
keine falschern Versprechungen verbunden werden und die Armen nicht
geschoren werden, denn wer kein Geld/Einkommen hat, der muss auch nicht
bezahlen. Ein emeritierter Professor, der natuerlich am Rande des
Existenzminimums dahinvegetiert, kann sich die Kirchensteuer nicht leisten...
Soweit ich weiss, ist es nicht überliefert...
...dass Jesus Christus zum Abendmahl mit seinen Jüngern Eintritt verlangt hat. Oder etwa doch, liebe Frau Günther?
Bundesverwaltungsgerichtes hat FÜR Zapp und GEGEN Erzbistum entschieden.
Zapp hat doch gesiegt: Seiner Klage wurde stattgegeben.
"Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Revision des Beigeladenen
das die Klage abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts wiederhergestellt."
Der 'Beigeladene' ist Zapp, die Klage ist die des Erzbistums, die
wiederhergestellte Abweisung richtet sich gegen das Erzbistum.
Die Klagen und Gegenklagen gingen durch drei Instanzen:
1. Instanz: Verwaltungsgericht Freiburg: Dieses entschied, dass ein
Austritt beim Standesbeamten durch Zapp auch mit der Ergänzung
"Körperschaft des öffentlichen Rechts.' rechtsgültig
ist. Das deckte sich mit Zapps Intention. Erzbistum klagte dagegen,
wurde abgewiesen.
2. Instanz: Verwaltungsgerichtshof Mannheim: Das Erzbistum legte hier
Einspruch gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Freiburg ein.
Diesem Einspruch wurde stattgegeben.
3. Instanz: Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Zapp legt Revision ein.
Das Urteil 1. Instanz wird wiederhergestellt. Austritt mit Klausel ist rechtsgültig.
Zapp hat das Verfahren gegen die Erzdiözese Freiburg i. Br. gewonnen
Vielen Dank für die Klarstellung, Graf Henckel. Ich hatte hier
gestern kurz nach Erscheinen des irrefühenden Berichts ebenso
daraufhingewiesen, daß es sich um eine blanke Falschmeldung
handelt, samt Zitat aus der Pressemeldung des BVerwGs.
Befremdlicherweise ist mein Kommentar bis jetzt nicht von der Moderation
freigegeben worden.
Der Artikel – auch wenn er inzwischen wohl umgeschrieben und
erweitert wurde – enthält weitere falsche
Tatsachenbehauptungen. So liest man da: »Die Deutsche
Bischofskonferenz hatte mit Blick auf Zapps Klage kürzlich ein
päpstliches Dekret erwirkt, wonach Katholiken in Deutschland ihre
Rechte auf Sakramente verlieren, wenn sie … aus der Kirche austreten.«
Falsch. Es handelt sich nicht um ein päpstliches Dekret, sondern um
eines der Dt. Bischofskonferenz. Ist es denn so schwer, die Quellen zu
verstehen und korrekt wiederzugeben? – Von Welt, Süddeutscher
oder Spiegel erwarte ich ja nichts anderes, aber ist die Frankfurter
Allgemeine sich nicht Beßres schuldig?
OMG
Es ist unbeschreiblich, wie man immer wieder auf die interessengeleitete Darstellung der Medien hereinfällt, wenn man nicht selbst die Quellen liest.
An einige Foristen zur Information
Die römisch-katholische Kirche hat sich bereits im Laufe des 19.
Jahrhunderts zumindest in D. von Begriffen wie "Hölle",
"Satan" usw. gelöst.
Wenn ich hier so manche Beiträge lese, kommt es mir vor, als ob
einige der Foristen hier noch nie einen katholischen Gottesdienst
besucht oder sich mit einem katholischen Pfarrer unterhalten haben.
Und denken wir mal ganz pragmatisch-praktisch: Ich bin aus der kath.
Kirche ausgetreten, will aber weiterhin die Eucharistiefeier besuchen
sowie die Hl. Kommunion empfangen. Glauben sie wirklich, dass die
betreffenden kath. Priester beim Eintritt in die Kirche oder beim
Empfang der Hl. Kommunion sich erst ihren Steuerbescheid zeigen lassen,
um zusehen, ob sie auch wirklich Kirchensteuer gezahlt haben und
wirklich nicht ausgetreten sind?
einzig ein seltsamer Geschmack bleibt beim Gedanken daran, daß die
krichensteuer NUR in Deutschland existiert.
Wie konsistent ist das sogenannte Kirchenrecht, wenn man als Nullzahler,
der imho gleichgestellt ist einem Nullzahler in einem anderen Land,
automatisch ausgeschlossen wird, aber dies nur in Deutschland ?
Das ist inkonsequent, die Kriche müsste allen Katholiken weltweit
androhen sie rauszuwerfen wenn sie nicht alle relativ ähnliche
Abgaben leisten wie ein deutscher Katholik.
Logik ? Naja.. Logik hat die Kirche ja noch nie benötigt ;-)
Für einen Freiburger Professor sollte es doch ein Leichtes sein, seinen Wohnsitz wenige Kilometer über den Rhein ins Elsass zu verlegen. Dann bleibt er Mitglied der katholischen Kirche und muss keine Kirchensteuer zahlen.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 26.09.2012 18:13 UhrSoweit ich weiss,
wurden in Elsass-Lothringen auch nach der Wiederangliederung an
Frankreich die deutschen Regelungen in bezug auf staatlichen
Kirchsteuereinzug und die Feiertage beibehalten. Das dafür
gültige Konkordat wurde nicht aufgekündigt.
Elsass-Lothringen hat auch immer noch das deutsche Sozialversicherungssystem.
Kommentare gehen sämtlich am Thema vorbei: systematische VERUNTREUUNG.
Das ganz praktische Problem in Deutschland ist, dass die Bischöfe
einen wesentlichen Teil der Kirchensteuereinnahmen für Dinge
verwenden, die zur Zerstörung des Glaubens und der Kirche beitragen.
Diese VERUNTREUUNG der Kirchensteuer ist der Hintergrund für den
Versuch, hier Abhilfe zu schaffen. Dieser Versuch ist vorerst gescheitert.
War da nicht was?
"Und als er in den Tempel eingetreten war, fing er an auszutreiben,
die darin verkauften und kauften, indem er zu ihnen sprach: Es steht
geschrieben: "Mein Haus ist ein Bethaus"; "ihr aber habt
es zu einer Räuberhöhle gemacht". Und er lehrte
täglich im Tempel; die Hohenpriester aber und die Schriftgelehrten
und die Ersten des Volke suchten ihn umzubringen. Und sie fanden nicht,
was sie tun sollten, denn das ganze Volk hing an seinem Munde."
Lukas 19,45 (auch bei Matthäus, Johannes, Markus)
Wie hätte der gute Mann heute geurteilt? Wenn Gläubige nur
durch Zahlung schnöden Mammons (und dem Tanz um das goldene Kalb)
überhaupt Gläubige sein dürfen? Hätte er sich mit
dem Papst an einen reichlich gedeckten Tisch gesetzt und sich von den
Gläubigen huldvoll den Siegelring küssen lassen?
Oder hätte er gesagt: es ist nicht das Geld, Dummerchen.
Denkt an das Nadelöhr!
Das Kamel...
...das vergeblich durch's Nadeloehr zu kommen versucht hat, ist in
diesem Fall wohl eher der Professor, der nicht bereit ist von seinem
Wohlstand abzugeben. Hat er als katholischer Theologieprofessor nicht
auch ganz gut gelebt von seinem durch Kirchensteuern mitfinanzierten
Gehalt bzw. seiner Pension?
Man muss kein Fan der katholischen Kirche sein um zu erkennen, dass hier
etwas nicht stimmt.
Es ist doch logisch, wenn man einem Verein angehört, der nach
Satzungen existiert u. viel Kapital benötigt, den Rücken
kehrt, also austritt u. keine Mitgliedszahlungen mehr entrichtet, jeden Anspruch
auf Zugehörigkeit verliert. Unverständlich erscheint,
daß man dann ein Gericht zur Entscheidung bemüht, trotzdem an
Veranstaltungen u. deren Gehabe teilnehmen zu dürfen?
,
"......wonach Katholiken in Deutschland ihre Rechte auf Sakramente verlieren,
wenn sie aus Gründen der Steuerersparnis aus der Kirche austreten."
Es sollte jedem klar sein, daß Rechten Pflichten
gegenübestehen. Um Katholik in der BRD zu sein muß man einen
"Vereinsbeitrag" zahlen. Sakramente sind eine Erfindung des
Klerus, also eine Dienstleistung, die kostet nun mal. Aber es steht
jedem frei, sich seine Oblaten selbst zu backen und zu essen, wenn ihm
der Sinn nach Heiligkeit steht. Glaube ist nicht abhängig von einer Vereinsmitgliedschaft.
Wahre Worte
Wer sich jetzt darüber beschwert, dass die Kirche sagt ich komme in
die Hölle, weil ich kein Mitglied bin. Der Beschwert sich
hoffentlich auch bei den Moslems. Denn selbst wenn ich in der Kirche
bin, komme ich nach deren Überzeugung in die Hölle, weil ich
den Falschen Gott anbete.
Jeden ist frei zu glauben, wer aber sagt ich will Verein X glauben und
Mitglied sein, der kann sich auch um die Beiträge nicht drücken.
Die Kirchen sind wie Alles in dieser Welt einfach ein weiterer kapitalistisch agierender Verein.
Es geht nur um das Geld und die Unterwerfung der Beteiligten. Das Seelenheil ihrer Schäfchen ist sowohl der katholischen als auch der evangelischen Kirche völlig egal. Gott sei Dank ist aber dem Lieben Gott wiederum völlig egal, ob der Mensch, welcher sich von ihm Erlösung verspricht, Mitglied in einer dieser veralteten Institutionen ist. Wahrscheinlich ist ihm ein "(hin)ausgetretener" Mensch sogar lieber, denn er beweist immerhin Verstand und eigenen Willen.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 27.09.2012 08:57 UhrBeneidenswert
Herr Wurtz,
Ihr kindlich-kindisches und sehr plattes Weltbild macht Sie zu einem
gluecklichen Mann:
In Matthaeus 18, 3 verheisst Jesus: "Ich versichere euch: Wenn ihr
nicht umkehrt und wie die Kinder werdet, könnt ihr nicht in dieses
Reich kommen."
Nun, an der Umkehr scheint es noch zu fehlen, aber die andere Haelfte
haben Sie offensichtlich schon bewaeltigt. Fast koennte ich Sie beneiden.
Wie viele Glaeubige, Kirchgaenger, ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter
einer der Kirchen kennen Sie denn persoenlich? Denen geht es allen nur
um fette Kohle bzw. sind alle nur dem Willen der Kirche sklavisch
Unterworfene?
Noch beneidenswerter ercheint mir allerdings das Leben mit Jesus
gemeinsam mit anderen Glaeubigen, die diese Freude mit mir teilen -
diese Gemeinschaft nennt sich Kirche. Und da sie aus Menschen besteht,
wird es immer menschliche Schwaechen und Versagen geben. Diese Symptome
aendern aber nichts an der grundsaetzlichen Richtigkeit.
sind gelegentlich seltsame Menschen. Man kan doch Fan einer Gemeinschaft sein ohne ihr anzugehören.
Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 26.09.2012 16:48 Uhr@ Alex McLee "... kann man keine Mitgliederrechte haben...."
Nichts anderes habe ich mit meinem Beitrag zum Ausdruck gebracht.
Man kann aber kein Mitglied im Verein sein ohne gegenleistung
Und vor allem kann man keine Mitgliederrechte haben, wenn man die Beiträge nicht bezahlt. Das ist im jedem Sportclub, Partei und sonstigen Verein. Warum also nicht für die Kirche? Das Glauben verbietet ein ja niemand.
Eine erlösendes und bestätigendes Urteil
Erlösend, weil Unsicherheiten beseitigt wurden und bestätigend, weil Mißtrauen nun Gewißheit wich: Recht ist nicht per se richtig! Eine Gerechtigkeit, die Kirche wie Staat auf ihre Fahnen geschrieben haben, verlangt nach Reziprozität. Wie verhalten sich [(Keine Kirchensteuer zahlen/ Rauswurf) : (Kirchensteuer kassieren/Rauswurf)]? Seit den frühen 70igern hat mich meine Mutter Kirche vor die Tür gesetzt, vom Sakramentenempfang ausgeschlossen. Mir, wie anderen, einen möglicherweise angestrebten Beruf in in ihren Gliederungen versagt. Dennoch hat jede Mark und später jeden Euro der Kirchensteuer vereinnahmt. Milde waltet in der eigenen Führungs ..., Härte, Null Barmherzigkeit allerdings gegen die "ungeweihten" Mitglieder. Ich unterstütze Mutter Kirche, zähle mich zur Famile. Sie stößt mich ab, aus , läßt sich aber aushalten.
Kein Verbleib in Kirche bei Austritt aus Kirchensteuer
Das ist wie zur Zeiten der Reformation - moderner Ablassnhandel - wer
keine Kirchensteuer bezahlt ist kein Kirchenmitglied und kann nicht
Gläubig sein. Wann wird es endlich wieder einen neuen Martin Luther
geben der sich dagegen auflehnt ? Wir müssen wieder zurück zu
den ursprünglichen Werten des Christentums - Jesus hatte seine
Jünger nicht nach deren Steuer ausgewählt - es zählt nur
der Glaube allein.
In Deutschland sollten ALLE aus der Kirche austreten - nur dann
würde sich diese Besinnen - welches Recht gibt es für die
Kirchen Steuern einzutreiben wie der Staat ?
Warum lassen wir uns als Bürger so etwas gefallen ? Ich habe meine
Konsequenzen gezogen - Austritt aus der Kirche und trotzdem Gläubig
- es geht.
Leistung muss auch bezahlt werde
Ihre Anmerkung ist absolut korrekt - Für die Leistungen muss auch bezahlt werden. Wenn ich die Kirche nutze zahle ich auch - egal ob für den Sonntäglichen Service oder für eine Taufe etc. Aber nicht als Steuer - das macht keinen Sinn und entspricht auch nicht den biblischen Beschreibungen. Niemand behauptet, dass die Kirche kostenlos arbeiten muss - aber eine Steuer zu erheben ist ein Privileg des Staates und sollte keinen anderen Institutionen vorbehalten sein. Sonst könnte ja jede Institution auf Idee kommen eine Steuer zu erheben - bei den Rundfunkgebühren haben wir schon eine Quasi-Steuer.
Niemand verbiete ihnen nicht weiter zu glauben.
Aber ich will ihnen eine Frage stellen, wer soll die Kirche und die
Pfarrer bezahlen? Das muss bezahlt werden in anderen Ländern
sammelt die Kirche das Geld selber ein. In Deutschland gibt es die
Vereinbarung, es gegen eine Gebührt vom Staat machen zu lassen.
Das ist bei den Jüngern Luthers übrings nicht anders.
Jeder der Fordert ich will die Räume der Kirche und ihrer
Dienstleistungen, aber nicht zahlen, der soll bitte erklären wer es
dann bezahlen soll.
Und Jesus hat auch erwartet, das diejenigen die Glauben ihn nachfolgen
und unterstützen. ihr Hab und Gut für ihm zurück lassen.
Glauben sie Jesus hätte jemand mit genommen, der sagte: "Toll
was du da machst, ich glaube auch daran, aber irgendwelche Konzequensen
für mein Leben, nein Danke."
Also ich kenne keinen Verein, bei dem man nach dem Austritt noch Mitglied ist.
Antworten (4) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 26.09.2012 15:25 Uhr@Axel Julius
Es währe aber auch neu, wenn Fans die nicht Mitglieder im Verein
sind, an Vereinswahlen Teilnehmen dürfen nur weil sie die Farben
des Vereins tragen. Und genau das forderte Herr Zapp. Das er den vollen
Genuss der Mitgliedschaft bekommt ohne einen Cent zu bezahlen. Das er
von Leuten die Kommunion bekommt, die von der Steuer bezahlt wurden, die
er verweigert in Räumen die von dem Geld bezahlt werden, was er
nicht hergeben will.
Niemand spricht ihm ab, das er nicht nach katholischen lehren leben
darf, aber wer kein Mitglied ist, kann auch keine Ansprüche an den
Verein stellen.
@Julius
Folgt man ihrer Logik, müßte man Eintritt bezahlen, um am
Gottesdienst teilnehmen zu dürfen.
Ich stimme ihnen zu, dass man auch ohne Mitgliedschaft einer Idee
verhaftet sein kann.
Nur: Nennen sie mir bitte einen plausiblen Grund, warum eine
Organisation einem Nicht-Mitglied/ausgetretenem Mitglied die gleichen
Rechte einräumen soll wie einem Mitglied?
Oder haben sie schon mal erlebt, dass die Fans eines
Fußballvereins die Aufstellung mitbestimmen oder mitbestimmen,
wann der Trainer entlassen wird und wer dann der neue Trainer werden soll???
Kleine Horizonterweiterung
Vereine in den Bundesligen haben zig Tausende von Fans, die vorzugsweise
jeden Samstag ihrem Verein huldigen, seine Farben tragen oder einfach
nur die Daumen drücken.
Davon ist der geringste Teil gleichzeitig auch Vereinsmitglied. Das
sollte ihnen aufzeigen, dass man auch ohne eine Mitgliedschaft einer
Idee verhaftet sein kann. :-)
Notiz
ich kenne auch keinen Verein, dessen Aufsichtsrat nicht von dieser Welt ist. ;-)