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Bundesverwaltungsgericht Steuerpflicht für Kirchenmitglieder

 ·  Wer seinen Austritt aus der katholischen Kirche erklärt und keine Steuern mehr zahlt, scheidet aus der Glaubensgemeinschaft aus. Das Erzbistum Freiburg hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg mit seiner Klage gegen den Kirchenrechtler Hartmut Zapp.

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Der frühere Freiburger Professor Hartmut Zapp hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche erklärt und zahlt seitdem keine Kirchensteuern mehr. Der Kirchenrechtler betrachtet sich aber weiter als Mitglied der Glaubensgemeinschaft. Dagegen hatte das Erzbistum Freiburg geklagt.
© dpa
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Der frühere Freiburger Professor Hartmut Zapp hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche erklärt und zahlt seitdem keine Kirchensteuern mehr. Der Kirchenrechtler betrachtet sich aber weiter als Mitglied der Glaubensgemeinschaft. Dagegen hatte das Erzbistum Freiburg geklagt.
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