Bundesverwaltungsgericht
Steuerpflicht für Kirchenmitglieder
26.09.2012 ·
Wer seinen Austritt aus der katholischen Kirche erklärt und keine Steuern mehr zahlt, scheidet aus der Glaubensgemeinschaft aus. Das Erzbistum Freiburg hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg mit seiner Klage gegen den Kirchenrechtler Hartmut Zapp.
Von
Peter Schilder
© dpa
Der frühere Freiburger Professor Hartmut Zapp hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche erklärt und zahlt seitdem keine Kirchensteuern mehr. Der Kirchenrechtler betrachtet sich aber weiter als Mitglied der Glaubensgemeinschaft. Dagegen hatte das Erzbistum Freiburg geklagt.
© dpa
Der frühere Freiburger Professor Hartmut Zapp hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche erklärt und zahlt seitdem keine Kirchensteuern mehr. Der Kirchenrechtler betrachtet sich aber weiter als Mitglied der Glaubensgemeinschaft. Dagegen hatte das Erzbistum Freiburg geklagt.
Weitersagen
Facebook
Beitrag per E-Mail versenden
Vielen Dank
Der Beitrag wurde erfolgreich versandt.