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Donnerstag, 23. Februar 2012
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Bundesverfassungsgericht Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

04.05.2011 ·  Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter gekippt. Sie verletzen das Grundrecht auf Freiheit und sind verfassungswidrig, entschied das Gericht.

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Das Bundesverfassungsgericht hat alle bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Extrem gefährliche Straftäter dürfen aber zum Schutz der Bevölkerung bis zu einer Neuregelung, spätestens bis 31. Mai 2013, weiter eingesperrt bleiben, entschied das Gericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. In sogenannten Altfällen muss die besondere Gefährlichkeit der Betroffenen bis Jahresende geprüft werden.

Geklagt hatten vier Männer aus Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, weil sie auch nach Verbüßung ihrer Strafhaft zum Schutz der Allgemeinheit eingesperrt blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in bestimmten Fällen die Sicherungsverwahrung für menschenrechtswidrig erklärt. Seither ringen Politik und Justiz um eine klare Linie im Umgang mit Gewalttätern, die nach ihrer Haft weiterhin als gefährlich gelten.

Laut Urteil verstoßen die früheren Regelungen zur rückwirkenden Verlängerung der zuvor auf zehn Jahre befristeten Sicherungsverwahrung sowie zu ihrer nachträglichen Anordnung ebenso gegen das Freiheitsrecht der Betroffenen wie die Gesetzesreform vom Dezember 2010. Das Gericht begründete dies damit, dass sich die Sicherungsverwahrung, die nur dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tätern dient, nicht deutlich genug von einer Strafhaft unterscheidet. Dieses sogenannte Abstandsgebot hatte bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg im Dezember 2009 eingefordert.

Viele Straftäter bis Jahresende auf freiem Fuß?

Der Gesetzgeber wurde mit weitreichenden Vorgaben verpflichtet, die Sicherungsverwahrung bis Mai 2013 grundlegend zu reformieren und ein „freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept“ zu entwickeln. Die Betroffenen müssen demnach etwa durch qualifizierte Fachkräfte so intensiv therapeutisch betreut werden, dass sie „eine realistische Entlassungsperspektive“ haben. Ihr Leben in Verwahrung muss zudem so weit wie möglich „den allgemeinen Lebensverhältnissen angepasst“ und ihnen familiäre und soziale Außenkontakte ermöglicht werden.

Von den verbliebenen rund 70 Altfällen, die sich nach früheren Regelungen derzeit noch in Sicherungsverwahrung befinden, dürften nun viele bis Jahresende auf freien Fuß kommen. Laut Urteil können nur noch die Täter weiter festgehalten werden, von denen eine „hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten“ ausgeht und die zudem an einer „zuverlässig nachgewiesenen psychischen Störung“ leiden. Die Richter verwiesen in diesem Zusammenhang darauf, dass auch nach Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention eine nachträglich verlängerte oder angeordnete Sicherungsverwahrung nur unter der Voraussetzung einer psychischen Störung zulässig ist. Das seit Januar geltende Therapieunterbringungsgesetz greift diesen Gedanken den Richtern zufolge bereits auf. Auf dessen Grundlage könnten dann psychisch gestörte und weiterhin gefährliche Rückfalltäter in therapeutischen Einrichtungen verwahrt werden.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht die jüngste Reform der Sicherungsverwahrung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Die Karlsruher Richter hätten die am Jahresbeginn in Kraft getretenen Regelungen nicht infrage gestellt, erklärte sie am Mittwoch in Berlin. Jedoch seien Bund und Länder nun gefordert, dafür zu sorgen, dass sich Strafhaft und Sicherungsverwahrung stärker voneinander unterscheiden.

Auch Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Damit werde „endlich Klarheit geschaffen“, sagte er in Hannover. Er betonte, dass sein Land weiterhin an der Neuausrichtung der Sicherungsverwahrung arbeite. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, forderte eine Überarbeitung des Gesetzes zur Sicherungsverwahrung und die Schaffung separater Einrichtungen für Betroffene. Das Urteil sei „klug, weil es die Sicherheitsbedürfnisse der Gesellschaft durchaus angemessen berücksichtigt, gleichzeitig aber deutlich macht, dass es keine Straftat ist, gefährlich zu sein“, sagte Wiefelspütz der „Mitteldeutschen Zeitung“.

„Eine vernichtende Niederlage für die Regierungskoalition

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Jerzy Montag, sagte, die Bundesregierung stehe nach dem Urteil vor einem „rechtspolitischen Scherbenhaufen“. „Der Vollzug der Sicherungsverwahrung muss radikal verändert werden“, sagte Montag. Der Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, begrüßte das Urteil. Es stelle klar, „was wir Grüne schon immer fordern“. Halina Wawzyniak, stellvertretende Vorsitzende der Linken, nannte das Urteil „eine vernichtende Niederlage für die Regierungskoalition, die noch im vergangenen Jahr eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung durchgepeitscht hatte“. Sie forderte, eine unabhängige Expertenkommission einzusetzen, um zu einer Neuausgestaltung zu gelangen.

Die beiden großen Polizeigewerkschaften DPolG und GdP bedauerten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Aufgrund der Entscheidung könne es zu weiteren Freilassungen kommen, die die Polizei vor enorme Probleme stellten, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Hermann Benker. In letzter Konsequenz seien mit dem Urteil die Freiheitsrechte der Betroffenen über die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung gestellt worden. Es gehe hier immerhin um „extrem gefährliche Straftäter“ und „nicht um Eierdiebe“.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte ebenfalls, in Kürze sei „eine große Anzahl freigelassener gefährlicher Gewalttäter“ zu erwarten, die dann von der Polizei überwacht werden müssten. GdP-Chef Bernhard Witthaut sagte, das Urteil sei nicht überraschend. Die Rechtspolitiker hätten „alle rechtswissenschaftlichen Hinweise“ auf die Verfassungswidrigkeit der Sicherungsverwahrung „in den Wind geschlagen“.Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert die „die schnellstmögliche Schaffung dieser Therapie-Einrichtungen“. GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut sagte: „Um die Bevölkerung vor diesen Tätern zu schützen, wird die Polizei sehr viele Beamtinnen und Beamte einsetzen müssen. Das darf kein Dauerzustand werden. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass Therapie-Unterbringungseinrichtungen die einzige Alternative sind.“

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