Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen über den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM den Bundestag nicht ausreichend informiert. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Die Regierung habe Informationsrechte des Parlaments verletzt. Die Entscheidung hat aber
keine direkten Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Beschlüsse zur
Euro-Rettung.
Geklagt hatte die Bundestagsfraktion der Grünen. Die Abgeordneten meinten, dass die Regierung das Parlament bei den Verhandlungen nicht rechtzeitig und ausreichend unterrichtet hat. Das sei auch der Fall bei den Plänen zur einer verstärkten wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit, dem sogenannten Euro-Plus-Pakt. Die Grünen sind nicht gegen diese Maßnahmen - sie wollen nur früher und genauer Bescheid wissen, worüber in Brüssel verhandelt wird.
In der mündlichen Verhandlung im vergangenen November hatten die Vertreter der Bundesregierung betont, dass ohne Vertraulichkeit keine Verhandlungen möglich seien - ein Gedanke, für den auch die Richter des Zweiten Senats Verständnis zeigten. Doch die Verfassungsrichter haben immer wieder auch die zentrale Rolle des Bundestags bei der europäischen Integration betont: Zuletzt bremsten sie Pläne, wichtige Entscheidungen über Maßnahmen zur Euro-Rettung auf ein Geheimgremium aus nur neun Abgeordneten zu übertragen.
„Keine Entscheidung über ESM im Blindflug“
Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Jürgen Trittin erwartete deshalb, dass Karlsruhe die Beteiligungsrechte des Bundestages stärken wird. Die Rechtstradition zeige, dass das Bundesverfassungsgericht „die Rechte des Deutschen Bundestages ernst nimmt und immer wieder gestärkt hat“, sagte Trittin im ARD-„Morgenmagazin“. „Wir entscheiden beim ESM über etwas, das ist größer als ein einjähriger Bundeshaushalt. Da kann es nicht sein, dass die Bundesregierung im Blindflug entscheidet“, sagte Trittin. Es gehe dabei um das Geld der Steuerzahler, um den Kernbereich der Rechte des Parlaments.
Der Parlamentsgeschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, sagte dem Sender hr-Info: Die Verfassungsrichter hätten schon mehrmals gesagt, das Parlament müsse aufpassen, wo sein Budgetrecht durch Verpflichtungen eingeschränkt werde, die die Regierung eingehe. Das Parlament müsse „vorher auch Einfluss nehmen können auf die Modalitäten, die die Bundesregierung im Euro-Raum vereinbart“.