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Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchung unter Auflagen erlaubt

27.02.2008 ·  Das Bundesverfassungsgericht hat Online-Durchsuchungen unter strengen Auflagen gebilligt - wenn „überragend wichtige Rechtsgüter“ konkret gefährdet sind. Befugnisse zur Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen wurden aber für nichtig erklärt.

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften zur Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz für nichtig erklärt. Zugleich hob der Erste Senat ein neues Grundrecht aus der Taufe: Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht leiten die Karlsruher Richter ein Grundrecht „auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ her. Eingriffe in dieses Recht sind sowohl zu präventiven Zwecken als auch zur Strafverfolgung möglich - aber nur in engen Grenzen. Damit werden Online-Durchsuchungen unter Auflagen ermöglicht.

Ein Eingriff mit präventivem Ziel ist laut dem Urteil nur zulässig, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein „überragend wichtiges Rechtsgut“ gibt. Als derartige Rechtsgüter bezeichnet das Gericht „Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt“. Zum Schutz anderer Rechtsgüter muss sich der Staat auf andere Methoden beschränken.

Nur mit richterlicher Genehmigung

Zudem muss der Gesetzgeber sicherstellen, dass der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt wird. Dazu zählen etwa Tagebücher. Zwar gestand das Gericht ein, dass die versehentliche Erhebung solcher sensiblen Informationen bei einer Online-Durchsuchung „praktisch unvermeidbar“ sei. Allerdings müssten solche Daten unverzüglich wieder gelöscht werden. Online-Durchsuchungen dürfen zudem nur mit richterlicher Anordnung eingesetzt werden.

All diesen Anforderungen genügt die Regelung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz nicht. Schon wegen ihrer Unbestimmtheit verstößt sie nach Ansicht der Karlsruher Richter gegen das Grundgesetz. Zudem verletze sie das Gebot der Verhältnismäßigkeit.

Mit seiner Entscheidung gab der Erste Senat den Verfassungsbeschwerden einer Online-Journalistin, eines Mitglieds der Linkspartei und dreier Rechtsanwälte weitgehend statt, unter ihnen der FDP-Politiker und frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum. Das Gesetz war die bundesweit bislang einzige ausdrückliche gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen.

„Grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis“

Die Richter hatten schon in der mündlichen Verhandlung im vergangenen Herbst deutlich gemacht, dass sie sich umfassend über Online-Durchsuchungen äußern würden. Es gebe ein „grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis“, stellte das Gericht am Mittwoch fest. Die Nutzung informationstechnischer Systeme sei „für die Persönlichkeitsentfaltung vieler Bürger von zentraler Bedeutung, begründet gleichzeitig aber auch neuartige Gefährdungen der Persönlichkeit“.

Deutlich mehr Spielraum lässt das Gericht den Sicherheitsbehörden bei der Überwachung der Internet-Telefonie. Die sogenannte „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ („Quellen-TKÜ“) - bei der Telefonate nicht in der Leitung, sondern vor ihrer Verschlüsselung an der „Quelle“ im Computer abgehört werden - unterliegt damit nicht den hohen Hürden des neuen Grundrechts. Wenn technisch und rechtlich sichergestellt ist, dass ausschließlich laufende Telefonate abgehört werden, dann gilt dafür das niedrigere Schutzniveau des Fernmeldegeheimnisses. Sofern der Staat im Internet „an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen“ teilnimmt, etwa in Diskussionsforen und Blogs, greift er laut dem Urteil nicht in das Fernmeldegeheimnis ein.

Nun wird erwartet, dass sich die große Koalition im Bund schnell auf ein neues BKA-Gesetz einigt und dem Bundeskriminalamt darin Online-Durchsuchungen nach Maßgabe des Urteils gestattet. „Wir werden uns unverzüglich einigen“, kündigte der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck auf einer Koalitionsklausur in Bonn an. Dort beraten seit Dienstag etwa 30 Politiker von Union und SPD über anstehende Vorhaben der Regierung.

Az: 1 BvR 370/07, 595/07 vom 27. Februar 2008

Quelle: Mü./nto./FAZ.NET
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