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Bundesverfassungsgericht Kummerkasten der Nation

28.12.2006 ·  Das Bundesverfassungsgericht meldet einen neuen Verfahrens-Höchststand: Mehr als 6000 Anliegen sind in diesem Jahr eingegangen. „Hier tummeln sich die Querulanten der Nation“, berichtet ein Mitarbeiter.

Von Reinhard Müller, Karlsruhe
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„Sie sind meine letzte Hoffnung.“ - „Ich bin der Bruder von Jesus Christus.“ - „Frau Merkel muß abgesetzt werden.“ Mit solchen Anliegen wenden sich täglich Bürger an das Bundesverfassungsgericht. Das mit Abstand beliebteste Verfassungsorgan ist eine Art Kummerkasten der Nation. Gerade erst hat Gerichtspräsident Papier einen neuen Höchststand vermeldet: Deutlich mehr als 6000 Verfahren werden bis zum Ende des Jahres eingegangen sein.

Insgesamt sind es sogar mehr als 10.000 Eingaben aller Art, die das Gericht im Jahr erreichen. Doch nur ein Bruchteil davon erblickt das Licht der breiten Öffentlichkeit. Das sind die Verfahren, deren Ergebnis bekanntgemacht wird oder die gar vor einem der beiden Senate mündlich verhandelt werden.

Der Rechtsweg muß grundsätzlich erschöpft sein

Die populärste Verfahrensart ist die Verfassungsbeschwerde - obwohl im Durchschnitt nur zwei Prozent erfolgreich sind. Doch verdankt das Gericht seinen guten Ruf bei den Bürgern wohl vor allem diesem Instrument: Jedermann kann, so steht es im Grundgesetz, Verfassungsbeschwerde erheben, wenn er geltend macht, durch den Staat in seinen Grundrechten verletzt zu sein. Das ist einzigartig auf der Welt; der amerikanische Supreme Court etwa entscheidet selbst, welche Verfahren er annimmt. Zwar gibt es auch Hürden für eine Verfassungsbeschwerde: Vor allem muß der Rechtsweg grundsätzlich erschöpft sein, und der Bürger muß nach vom Gericht nicht immer vorhersehbar gehandhabten Regeln seinen Fall vortragen - doch ist sie kostenlos und kann auch ohne einen Rechtsanwalt eingelegt werden.

Zweimal am Vormittag kommt am Karlsruher Schloßplatz die Post. Zunächst werden die Briefe durchleuchtet, mittels eines Geräts, wie es sie auf Flughäfen gibt und mit dem auch das Gepäck der Besucher von mündlichen Verhandlungen überprüft wird. Diese Kontrolle hat jedoch nicht verhindert, daß die Pressesprecherin des Gerichts unlängst ein Päckchen mit einer verschmutzten Windel öffnete, eine Sendung ohne jeden Kommentar, aber mit vollem Absender.

Jedes Schreiben eine Nummer

Nach dem Durchleuchten geht es zur Poststelle. Dort werden die Briefe geöffnet und mit Stempeln versehen. Dann kommen die Schreiben zum Präsidialrat, einer Art Wasserscheide. Man spricht dort von einer „Triage“, wie man sie auch aus der Katastrophenmedizin kennt. Eine Dreiteilung, hier jedoch nicht in hoffungslose und weniger hoffnungslose Fälle, sondern in Zuständigkeitsbereiche: Erster Senat, Zweiter Senat oder „Allgemeines Register“.

Von den Verwaltungsjuristen wird geprüft, ob es sich überhaupt um eine Verfassungsbeschwerde handelt, ob sie vielleicht offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist. Doch jeder wird darauf hingewiesen, daß er eine richterliche Entscheidung beantragen kann. Auch deshalb bekommt jedes Schreiben, auch ein leer per Fax ankommendes Blatt Papier, eine Nummer: Wer sich erkundigt, der erfährt, wo seine Eingabe gelandet ist.

„Da gärt was“

Eine große Menge kommt ins Register. „Hier tummeln sich die Querulanten der Nation“, sagt ein Mitarbeiter. Rührend ist noch derjenige, der fast täglich ein Gedicht an das Gericht faxt. Früher wurden manche Petenten persönlich an der Pforte empfangen, doch ganz ungefährlich ist das nicht. Viele Bürger beschweren sich über Gerichtsentscheidungen; intern wird das „Nachmotzverfahren“ genannt.

Andere wollen in Karlsruhe ein Verfahren gegen einen Minister einleiten, und nicht wenige machen ihrem Unmut über aktuelle politische Entwicklungen Luft: Es gibt böse Briefe zu Hartz IV, man spürt den „Puls des Volkes“, wie ein Mitarbeiter in der Verwaltung sagt, der etwa 80 Akten am Tag auf den Tisch bekommt. „Da gärt was.“ Im Gericht bemüht man sich, alle ernstgemeinten Anfragen zu beantworten. Zwar ist den Mitarbeitern Rechtsberatung nicht gestattet, aber sie versuchen zu helfen. Doch sei es eine Illusion zu glauben, jeder habe einen Anspruch auf eine Sachentscheidung.

Und was war die Antwort auf die Forderung, Frau Merkel müsse abgesetzt werden? „Sie sind nicht antragsberechtigt.“

Quelle: F.A.Z., 28.12.2006, Nr. 301 / Seite 1 und 2
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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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