29.07.2005 · Das Bundesverfassungsgericht wird am 9. August über die Klage der SPD-Abgeordneten Jelena Hoffmann gegen die Auflösung des Bundestags mündlich verhandeln. Eine Urteilsverkündung wird gegen Ende des Monats erwartet.
Das Bundesverfassungsgericht wird am 9. August über die Klage der Bundestagsabgeordneten Jelena Hoffmann (SPD) gegen die Auflösung des Bundestags mündlich verhandeln.
Eine Gerichtssprecherin bestätigte diesen Termin am Freitag nachmittag. Eine Urteilsverkündung wird gegen Ende des Monats erwartet.
Hoffmanns Klage heute angekommen
Die angekündigte Organklage Frau Hoffmanns gegen das Verfahren nach Artikel 68 des Grundgesetzes war am Freitag morgen beim Gericht eingegangen. Die Klage des Abgeordneten Werner Schulz (Grüne) werde voraussichtlich am Montag eingereicht, hieß es in dessen Bundestagsbüro.
Bundeskanzler Schröder hatte am 1. Juli verabredungsgemäß keine Mehrheit für die Vertrauensfrage erhalten. Bundespräsident Köhler ist daraufhin dessen Antrag auf Auflösung des Bundestages am 21. Juli nachgekommen und hat die Neuwahl für den 18. September angesetzt, wie Schröder dies in einem Gespräch mit den Partei- und Fraktionsspitzen verabredet hatte.
(Siehe auch FAZ.NET-Sonderseite: Bundestagswahl)