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Bundesverfassungsgericht Im Namen des Volkes: Ja, aber

 ·  In ihrem Dienstsitz „Waldstadt“ trotzen die Karlsruher Richter dem Druck durch Bürger, Politik, Märkte, Zahlen und Zeit. Sie ziehen sich auf den Schutz der Verfassung zurück.

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© dapd Karlsruhe nach dem Urteil

Für einen Ort, an dem gleich die Welt oder zumindest der europäische Teil davon gerettet werden soll, ist der Dienstsitz „Waldstadt“ des Bundesverfassungsgerichts reichlich unspektakulär: Hellgrüner Teppichboden, braune Tische, die einer Schule würdig wären. Polizisten und Saaldiener, deren weicher, badischer Singsang eine Gemütlichkeit vermittelt, die so gar nicht zu dem hektischen Pressetross passen will, der sich schon am frühen Morgen auf alles stürzt, was nach Kläger aussieht. Auf halber Höhe im Saal, vor hellen Holzpaneelen, hängt ein eher magerer Bundesadler über den Ledersesseln, auf denen gleich die acht Richter des Zweiten Senats Platz nehmen werden.

Im Dienstsitz „Waldstadt“, der weitab vom Stadtzentrum in der Karlsruher Oststadt liegt, verhandelt das Bundesverfassungsgericht und verkündet seine Entscheidungen, solange sein eigentliches Gebäude im Schlossbezirk saniert wird. In dem Saal, der sich nun nach und nach mit Beschwerdeführern, Bundestagsabgeordneten und Prozessvertretern füllt, wurden einst, als hier noch eine Kaserne war, Kinofilme gezeigt. Das war zu einer Zeit, als der Verteidigungsfall noch darin bestand, dass Truppen des Warschauer Pakts über die Elbe vorrücken - und nicht darin, dass Finanzinvestoren bei Schuldentiteln bestimmter Staaten der europäischen Währungsunion zurückzucken. Womöglich ist jedoch gerade das Provisorium „Waldstadt“ der passende Ort, um eine Entscheidung über die Instrumente zu verkünden, die im Kampf gegen die Staatsschuldenkrise unter dem Druck der Märkte eilig vereinbart wurden - jener Märkte, von denen man schon vor Beginn der Urteilsverkündung weiß, dass auf ihnen nach den Sätzen, die hier gleich gesprochen werden, Milliarden und Abermilliarden per Mausklick bewegt werden. Wohin, hängt davon ab, ob das Bundesverfassungsgericht den Rettungsinstrumenten seinen Segen gibt oder nicht.

Da hat die Gelassenheit, mit der Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Zweiten Senats an der Spitze der Richter im roten Umhang in den Saal tritt, schon eine Spur von Nonchalance: ein großer Mann mit jungenhafter, freundlicher Miene im Kreise seiner Kollegen, vor denen all die Herren in dunklen Anzügen aufstehen müssen. Auch der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, der Beschwerdeführer aus der ersten Reihe. Der Kämpfer gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus trägt weißes Hemd und weiße Krawatte zum grauen Anzug und hat gerade mit zufriedenem Lächeln etliche Hände geschüttelt. Eine der wenigen Frauen im Saal ist die frühere SPD-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, die zahlreiche weitere Beschwerdeführer vertritt. Die Bundestagsfraktion der Linkspartei, für die Dietmar Bartsch nach Karlsruhe gekommen ist, hat sich zusätzlich gegen den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin gewandt.

Völkerrechtlicher Vorbehalt

Mit wenigen Sätzen enttäuscht Voßkuhle dann all diejenigen, die hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht an diesem Tag die Rettung des Euro stoppen und es dem Bundespräsidenten untersagen werde, die entsprechenden Gesetze auszufertigen. Als der Vorsitzende „im Namen des Volkes“ die Leitsätze des Urteils seines Senats verliest, wird sofort klar, dass es das vielfach erwartete „Ja, aber“ geworden ist.

Sein „Aber“ kleidet sich in die Formel, die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung würden „mit der Maßgabe“ abgelehnt, dass völkerrechtlich sichergestellt werde, dass, erstens, Deutschland im ESM nur im Rahmen vom Parlament gebilligter Zahlungsverpflichtungen hafte (Voßkuhle verhaspelt sich ein wenig im Millionenbereich, als er die gegenwärtige Summe vorliest: 190024800000 Euro); und dass, zweitens, gewährleistet sein müsse, dass Bundestag und Bundesrat umfassend über die Arbeit des ESM unterrichtet werden.

Voßkuhle spricht davon, dass das Verfahren „besondere Herausforderungen“ geborgen habe. Das liege nicht nur an der „eminenten politischen Bedeutung des ESM-Vertrages und des Fiskalpakts für Deutschland und Europa“ und der „fast beispiellosen Intensität der öffentlichen Diskussion“. Sondern auch daran, dass es zunächst ja nur darum gegangen sei, eine einstweilige Anordnung zu erlassen und nicht die Sache endgültig (im Hauptsacheverfahren nämlich) zu entscheiden. Ein Dilemma also. Denn einerseits, so Voßkuhle, sei Deutschland nach der Ratifizierung völkerrechtlich gebunden - andererseits seien die wirtschaftlichen und politischen Folgen einer Verzögerung durch eine einstweilige Anordnung „kaum verlässlich abschätzbar“. Es klingt wie eine Rechtfertigung für die nach der mündlichen Verhandlung im Juli verstrichenen gut zwei Monate, wenn Voßkuhle sagt, der Senat habe sich „gezwungen“ gesehen, eine „intensive summarische Prüfung der äußerst komplexen Rechtslage“ vorzunehmen - mit dem bekannten Ergebnis.

Doch nicht nur der Politik halten die Verfassungsrichter ein „Aber“ entgegen, sondern auch denjenigen, die in ihnen die Bewahrer alles Nationalen und vor allem deutschen Geldes gegen angeblich verantwortungslose „Euro-Retter“ sehen wollen. Voßkuhle sagt, „über die Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit des vom Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit verabschiedeten Rettungspakets“ habe das Gericht nicht zu entscheiden: „Das ist und bleibt Aufgabe der Politik.“ Niemand könne sicher sagen, welche Maßnahmen für Deutschland „und die Zukunft unseres vereinten Europas in der derzeitigen Krise tatsächlich am besten sind“. Darüber, so der Vorsitzende, hätten in erster Linie die gewählten Volksvertreter zu entscheiden - nicht die Verfassungsrichter. Die Aufgabe des Gerichts beschränke sich auf den Schutz der Verfassung, auf dass die Politik die „Spielregeln“ einhalte. Der Senat sehe „jenseits der finanzpolitischen Bewertung des ESM und des Fiskalpakts“ durchaus das Bestreben, „Maßnahmen zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise auf europäischer Ebene zu verrechtlichen und demokratisch rückanzubinden“ - es gebe aber auch „gegenläufige“ Tendenzen. Eines sei klar: Nur als „demokratisch legitimierte Rechtsgemeinschaft“ habe Europa eine Zukunft, schließt Voßkuhle, ehe sich er selbst und dann der neben ihm sitzende Berichterstatter im Verfahren, Richter Peter Huber, daran machen, wesentliche Passagen des 82 Seiten langen Urteils zu verlesen.

Danach schlägt wieder die Stunde der Kläger, vor denen sich rasch eine Wand von Kameras und Mikrofonen aufbaut. Peter Gauweiler deutet das Urteil in seinem Sinne, spricht von einem Erfolg: „Das Gericht hat im Eilverfahren völkerrechtliche Vorbehalte angeordnet - zum ersten Mal in seiner Geschichte.“ Doch beklagt er, dass die Richter seinen Antrag, den ESM bis zur Rücknahme der Entscheidung der Europäischen Zentralbank, Staatsanleihen zu kaufen, zu stoppen, abgewiesen haben. Diese Frage soll allerdings, hatte Voßkuhle angekündigt, ein Thema der Hauptverhandlung werden, die noch im Herbst stattfinden soll. Wieder einmal gilt: Nach dem Urteil ist vor der Verhandlung.

Ratifizierung des Euro-Rettungspakets

Das Paket, das nicht zuletzt auf Betreiben von Bundeskanzlerin Angela Merkel in Brüssel geschnürt wurde und dessen Verfassungsmäßigkeit die Karlsruher Richter am Mittwoch mit Einschränkungen bestätigten, besteht aus drei Teilen, die in den Mitgliedstaaten der Ratifizierung bedürfen. Am 2. Februar unterzeichneten die 17 Staaten der europäischen Währungsunion die gegenwärtige Fassung des Vertrags über die Einführung des dauerhaften Krisenmechanismus ESM. Einen Monat später unterzeichneten alle EU-Staaten außer Großbritannien und der Tschechischen Republik den Fiskalpakt („Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion“). Bereits im Dezember 2010 hatte der Europäische Rat im Rahmen des vereinfachten Vertragsänderungsverfahrens (das ohne Regierungskonferenz auskommt) die rechtliche Grundlage für den ESM gelegt, indem er beschloss, dem Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zwei Sätze hinzuzufügen. Demnach dürfen die Eurostaaten einen „Stabilitätsmechanismus“ einführen, um die Stabilität der Eurozone zu garantieren, wobei jede Finanzhilfe strikten Bedingungen unterworfen sein muss.

Bundestag und Bundesrat haben allen drei Gesetzen zugestimmt, doch Bundespräsident Joachim Gauck hatte die Urkunden wegen der in Karlsruhe eingegangenen Beschwerden noch nicht ausgefertigt. Im Falle des ESM-Vertrags hat ansonsten lediglich Italien die Ratifizierungsurkunde noch nicht bei der EU hinterlegt, wobei das in Brüssel am Mittwoch als Formsache galt. Der ESM kann seine Arbeit aufnehmen, sobald die Staaten, die den Vertrag ratifiziert haben, zusammen für 90 Prozent des Startkapitals aufkommen. Dafür müssen Berlin wie Rom zustimmen: Deutschland trägt mehr als 27 Prozent zum Kapitalstock bei, Italien knapp 18 Prozent.

Die Änderung des EU-Vertrags, ohne die der ESM nach Auffassung der Bundesregierung wegen der sogenannten No-Bailout-Klausel im Vertrag juristisch anfechtbar wäre, haben außer Deutschland sechs EU-Staaten noch nicht ratifiziert: Großbritannien, Italien, Malta, die Niederlande, Polen und die Tschechische Republik. Dabei steht jedoch nur in Großbritannien die parlamentarische Billigung noch aus.

Die größte Unsicherheit besteht beim Fiskalpakt. 13 der 25 Unterzeichnerstaaten haben die Ratifizierungsurkunden hinterlegt; nur in Irland war zuvor ein Referendum über die Frage abgehalten worden. In Belgien, Bulgarien, Estland, Luxemburg, Malta, Polen, der Slowakei und Spanien gilt die Zustimmung der Parlamente als sicher. In Frankreich hat Staatspräsident Franois Hollande mit Ablehnung aus dem eigenen Lager zu kämpfen, weil er die rasche Billigung des Fiskalpakts fordert. In Finnland ist noch umstritten, ob im Parlament eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, die womöglich nicht zustande käme; vor Oktober werden die Abgeordneten nicht abstimmen. In den Niederlanden muss er dem am Mittwoch gewählten neuen Parlament vorgelegt werden; eine Mehrheit gilt als wahrscheinlich.

(Andreas Ross)

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Jahrgang 1980, Redakteur in der Politik.

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