30.07.2009 · Abermals hat das Bundesverfassungsgericht die Kontrollrechte von Abgeordneten gestärkt: Eine „Kleine Anfrage“ der Grünen zur möglichen Bespitzelung von Parlamentariern habe die Bundesregierung zu Unrecht abgelehnt, urteilten die Richter.
Abgeordnete dürfen von der Bundesregierung grundsätzlich Auskunft über eine mögliche Bespitzelung durch die Geheimdienste verlangen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Ablehnung einer entsprechenden „Kleinen Anfrage“ der Grünen habe das Frage- und Informationsrecht des Bundestags gegenüber der Bundesregierung verletzt, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die pauschale Behauptung der Regierung, die Informationen seien geheim, sei „nicht plausibel“, entschied der Zweite Senat. Bereits vergangene Woche hatte Karlsruhe die parlamentarischen Kontrollrechte in Untersuchungsausschüssen gestärkt. (Az: 2 BvE 5/06 - Beschluss vom 1. Juli 2009)
Die Bundestagsfraktion der Grünen sowie vier ihrer Abgeordneten hatten im Jahr 2006 Auskunft darüber verlangt, inwieweit die Geheimdienste von Bund oder Ländern Informationen über Abgeordnete des Bundestags sammeln. Auslöser waren Berichte über eine Bespitzelung schwedischer Abgeordneter durch die dortigen Dienste. Die Bundesregierung verweigerte den Grünen eine detaillierte Antwort, weil damit Arbeitsweisen, Strategien und Methoden der Nachrichtendienste offengelegt würden. Außerdem seien das Parlamentarische Kontrollgremium sowie der Ältestenrat informiert worden.
„Erhebliche Gefahr für die Unabhängigkeit“
Das Karlsruher Gericht sieht dagegen wenig Raum für einen Geheimnisschutz. „Auf den ersten Blick spricht mehr dafür, dass der Gegenstand der Fragen allein noch keine Geheimhaltungsbedürftigkeit begründet“, heißt es in der Begründung. Die Informationsrechte der Parlamentarier hätten in diesem Fall schon deshalb großes Gewicht, weil eine nachrichtendienstliche Beobachtung von Abgeordneten „erhebliche Gefahren im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit“ berge. Ein angeblicher Geheimnisschutz müsse deshalb besonders begründet werden.
Das Gericht verwies auf eine Antwort der Regierung zu einer Anfrage der Linkspartei von 2006, wonach deren Abgeordnete lediglich anhand öffentlich zugänglichen Quellen beobachtet würden. In diesem Fall wären Einblicke in nachrichtendienstliche Strukturen wohl nicht zu befürchten, so das Gericht.
Dass das für die Aufsicht über die Geheimdienste zuständige Parlamentarische Kontrollgremium informiert wurde, genügt aus Sicht des Gerichts ebenfalls nicht. Dessen Befugnisse verdrängten nicht das allgemeine Informationsrecht der Abgeordneten. Dürfte die Regierung sich bei Angelegenheiten, die aus ihrer Sicht geheimhaltungsbedürftig sind, auf die Unterrichtung des Gremiums beschränken und den Rest des Parlaments außen vor lassen, wäre die Kontrolle der Nachrichtendienste durch den Bundestag nicht verbessert, sondern verschlechtert, heißt es in der Begründung.
„Der Entdemokratisierung Einhalt geboten“
Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sagte, das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung „der Entdemokratisierung Einhalt geboten“. Die große Koalition müsse die Rechte der Abgeordneten achten, „statt das Land in Hinterzimmern und unter Ausschluss des Parlaments zu regieren“. Mit der Fraktion hatten die vier Abgeordneten Volker Beck, Irmingard Schewe-Gerigk, Jerzy Montag, und Josef Winkler das Gericht angerufen.
Vor einer Woche hatte das Gericht einer Klage von FDP, Grünen und Linksfraktion gegen die Behinderung des BND-Untersuchungsausschusses weitgehend stattgegeben. Die Regierung dürfe die Aufklärungsarbeit nicht pauschal mit dem Hinweis auf regierungsinterne Vorgänge blockieren, hieß es.
Noch anhängig ist in Karlsruhe eine Klage der Linksfraktion gegen die Beobachtung einiger ihrer Abgeordneter durch den Verfassungsschutz. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin ist noch nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.
Recht und Gesetz sind grundlage des Staates
joachim bovier (jbovier)
- 30.07.2009, 19:38 Uhr
Wie gehabt
heinz peter (pitiplatsch)
- 31.07.2009, 08:15 Uhr
Geheimdienstkontrolle - ein Märchen !
Reinhard Ettel (FredIV)
- 01.08.2009, 19:15 Uhr