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Bundesverfassungsgericht Die Normativität des Praktischen

 ·  Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit den Klagen gegen ESM und Fiskalpakt. Obwohl es ein Eilverfahren ist, will sich das Gericht Zeit nehmen. Die Folgen sind alles andere als klar.

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© dpa Links-rechts-Kombination: Gregor Gysi (Die Linke) und Peter Gauweiler (CSU) gehören zur Gruppe der Kläger gegen den Rettungsschirm

Es ist ein Eilverfahren, aber dieses Mal könnte sich das Bundesverfassungsgericht mehr Zeit nehmen als sonst. Es war ohnehin vieles anders als sonst im provisorischen Dienstsitz des Gerichts in Karlsruhe. Eine mündliche Verhandlung findet in der Regel nicht statt, und die am Dienstag war auch noch außergewöhnlich gut besucht. Zudem wurde noch vor dem Einzug der Richter ein Telefonier- und Twitterverbot ausgesprochen. Weil sonst die Märkte nervös werden könnten?

Jedenfalls ging es ums Ganze: Die zahlreichen Kläger gegen die deutschen Zustimmungsgesetze zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und zum Fiskalpakt wollen verhindern, dass der Bundespräsident völkerrechtlich vollendete Tatsachen schafft. Ist Deutschland erst einmal gebunden, ist es für ein Karlsruher Hauptsacheverfahren zu spät. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle kündigte eine „verfassungsrechtlich vernünftige Prüfung“ der Klagen an, die über ein normales Eilverfahren hinausgehen könne. Das Gesetz zum ESM hatte ursprünglich schon am 1. Juli in Kraft treten sollen. Voßkuhle erläuterte, zwar würden in einem Eilverfahren normalerweise nur die jeweiligen Nachteile abgewogen, die entstünden, wenn dem Eilantrag stattgegeben wird oder nicht.

„Die Politik strebt einen neuen Staat an“

Solch eine reine Folgenabwägung ohne Aussagen über den Gehalt der Klagen werde aber im konkreten Fall womöglich international nicht verstanden. Werde dem Eilantrag stattgegeben, heiße es in der internationalen Presse: „Euro-Rettung gestoppt“. Andererseits hätten die Kläger aber Anspruch auf ein ordentliches Verfahren mit einer gründlichen Prüfung im Hauptsacheverfahren. Zuvor hatte das Gericht an den Bevollmächtigten der Bundesregierung, Ulrich Häde, die Frage gerichtet, wie viel Zeit denn für eine solche gründlichere Prüfung bleibe, ohne dass es zu negativen Folgen auf den Märkten komme. Häde antwortete, das Gericht könne zu seinem Ergebnis auch in einer Prüfung kommen, die einige Wochen über die sonst übliche Drei-Wochen-Spanne hinausgehe.

Schon um den Maßstab der Prüfung im Eilverfahren wurde recht ausführlich gerungen - hatte doch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung zum deutsch-deutschen Grundlagenvertrag enge Grenzen für ein einstweiliges Aufhalten eines völkerrechtlichen Vertrages gesetzt. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hob freilich vor dem Zweiten Senat hervor, dass eine deutliche Verschiebung des ESM über den Juli hinaus „eine erhebliche Verunsicherung der Märkte bedeuten“ könnte. Die Krisensymptome würden verstärkt, „mit negativen ökonomischen Folgen“. Die Spekulationen über den Euro-Austritt einiger Länder würden angeheizt. Dies bringe nicht absehbare Gefahren auch für die deutsche Wirtschaft, wie etwa im Krisenjahr 2009. Der Klägervertreter Karl Albrecht Schachtschneider wies indes die Forderung nach einer mehr als summarischen Prüfung der Klagen schon im Eilverfahren scharf zurück. Die Prüfung des Sachverhalts „muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten werden“. Er ist der Ansicht, die politische Freiheit entfalte sich im Staat, und: „Die Politik strebt einen neuen Staat an.“ Die Währungsunion sei gescheitert und auch nicht in Form einer Schuldenunion zu retten.

Der Freiburger Staatsrechtslehrer Dietrich Murswiek, der wieder für den erprobten Euro-Kläger Peter Gauweiler auftrat, sieht die Währungsverfassung durch die Abschaffung des „Bail-out-Verbots“ grundlegend verändert. Das Gesamtpaket sei mit dem Demokratieprinzip nicht mehr vereinbar.

Haushaltsrisiken von 310 Milliarden Euro

In den Augen des Bundesfinanzministers stellt dagegen der ESM einen dauerhaften Mechanismus zur Bewältigung der Krise bereit. Im Falle eines Scheiterns des ESM, so die Argumentation, wäre die Stabilität in der Eurozone in Gefahr.

Der Europapolitiker und Bundestagsabgeordnete Gunther Krichbaum (CDU) trat dem Eindruck entgegen, die Gesetze seien im Eiltempo verabschiedet worden. „Der Deutsche Bundestag nimmt seine Rolle in der Europapolitik sehr, sehr ernst“, versicherte er. Auch der Finanzpolitiker Florian Toncar (FDP) sagte, das Verfahren sei ordnungsgemäß verlaufen: Wesentliche Entscheidungsgrundlagen hätten schon Monate vor der Verabschiedung der Zustimmungsgesetze vorgelegen. „Wir haben das sehr gründlich in Ausschüssen, Fraktionen und Anhörungen erörtert.“ Auch die „kritischen Kollegen“ seien sehr ausgiebig zu Wort gekommen.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), gestand zu: „Ob der Weg, den wir eingeschlagen haben, der Königsweg ist, wird die Geschichte zeigen - wir hatten eine solche Situation noch nie.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, warnte: „Wenn der Euro scheitert, stellt das das ganze Einigungsprojekt der EU in Frage.“ Die Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Petra Merkel (SPD), versicherte ebenfalls, die Meinung der Kritiker sei immer wieder in die Abwägungen eingeflossen. Derzeit betrügen die Haushaltsrisiken 310 Milliarden Euro. „Und wir haben viele Möglichkeiten einzugreifen, wenn sich etwas ändert.“

Ungewöhnliche Situationen erfordern ungewöhnliche Maßnahmen

Der CDU-Abgeordnete Manfred Kolbe bemängelte hingegen, bei den Abstimmungen habe es fast immer an bezifferten Alternativen zu den Rettungsmaßnahmen gefehlt: „Es gab nur allgemeine Horrorszenarien.“ Auch sei es kaum möglich gewesen, die Fülle der Unterlagen zu verarbeiten. Skeptisch zeigte er sich auch über die bevorstehende Abstimmung über die jetzt in Brüssel beschlossenen Hilfen in Höhe von 20 Milliarden Euro für spanische Banken: „Wenn wir uns damit befassen, ist das Geld doch schon ausgegeben.“ Der SPD-Abgeordnete Peter Danckert äußerte, die parlamentarische Beteiligung in europäischen Angelegenheiten stehe allenfalls auf dem Papier. „Wir sind nie vorher gefragt worden.“ Allerdings wolle er auch nicht behaupten, die Regierung habe in böser Absicht gegen die Verfassung verstoßen.

Jedenfalls sind die Folgen alles andere als klar: So hält Bundesbankpräsident Jens Weidmann die Konsequenzen eines einstweiligen Stopps des ESM für „höchst spekulativ“. Die Finanzmärkte hätten ein verspätetes Inkrafttreten schon „teilweise eingepreist“, sagte er vor dem Zweiten Senat. Für den absehbaren Finanzbedarf Spaniens und Zyperns würden die noch vorhandenen Mittel im vorläufigen Rettungsschirm EFSF ausreichen. Andererseits biete „auch eine rasche Ratifizierung keine Gewähr, dass sich die Krise nicht mehr zuspitzt“, sagte Weidmann. Garantien der Staaten seien immer nur so weit glaubwürdig, wie auch die Märkte glaubten, dass die Zahlungspflichten erfüllt werden können. Auch der Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin sei aus seiner Sicht „nicht ausreichend, um am Ende zu sichern, dass es ein tragfähiges Fundament der Währungsunion gibt“.

Die geschilderten Sachzwänge nahm Gerichtspräsident Voßkuhle zum Anlass für die Frage, ob sich nicht auch solche faktischen Zwänge „zu einem normativen Argument auswachsen“ könnten. Der Vorsitzende des Zweiten Senats gestand jedenfalls ein, dass das Verfahren in mehrfacher Hinsicht nicht einfach ist sei. „In der Politik erfordern ungewöhnliche Situationen und Krisen häufig ungewöhnliche Maßnahmen.“ Die Gesetze seien immerhin mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundestages und Bundesrates verabschiedet worden. Dennoch dürfe in solchen Krisenlagen die Verfassung nicht an den Rand gedrängt werden. „Europa fordert den demokratischen Verfassungsstaat ebenso wie der demokratische Verfassungsstaat Europa fordert. Wer dieses Verhältnis zu einer Seite auflöst, verliert die andere!“

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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Jahrgang 1968, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“ und für „Staat und Recht“.

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