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Bundesverfassungsgericht Die Karte Dreier sticht nicht

01.02.2008 ·  Dass die Union Horst Dreier als Verfassungsrichter ablehnt, liegt in dessen umstrittenen Ansichten zur Folter begründet. Seine relativierenden Aussagen über die Menschenwürde werden als als „Bruch mit der bisherigen Verfassungstradition“ gewertet.

Von Reinhard Müller
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Am Donnerstagnachmittag war die Welt noch in Ordnung. Im Karlsruher Konzerthaus traf sich alles fast alles, was in der deutschen Justiz und Rechtspolitik Rang und Namen hat, um den Wechsel an der Spitze des Bundesgerichtshofs feierlich zu begehen. Nach der zweistündigen Zeremonie, bei Brezeln und einem Glas Wasser, war sich Bundesjustizministerin Zypries (SPD) noch sicher, dass der von ihrer Partei vorgeschlagene Kandidat Horst Dreier demnächst zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts gewählt wird. Sie wusste freilich, dass die Union dem nie zugestimmt hatte, wie es schon gemeldet worden war. Es war allenfalls von einer „Zustimmung durch Schweigen“ die Rede gewesen. Doch dass dies in einer solchen Frage noch kein „Ja“ bedeutet, musste der SPD klar sein.

Klar war allerdings auch, dass der nach einem langen Auswahlverfahren vorgeschlagene Nachfolger von Winfried Hassemer von großer Bedeutung ist. Es ging letztlich auch um den Posten des Präsidenten des Verfassungsgerichts, der 2010 zu besetzen ist. Und da zog die SPD die Karte Dreier. Die SPD, das heißt in diesem Fall: Der Bremer Bürgermeister Böhrnsen, der SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Struck, und Frau Zypries.

Eigentlich wollte Zypries eine Frau ins Amt setzen

Über die Hassemer-Nachfolge entscheidet der Bundesrat, deshalb ist eigentlich Böhrnsen federführend, doch ohne die Bundespolitiker wird eine solche Frage nicht entschieden. An den Gesprächen der Ministerpräsidenten der Union, die von Günther Oettinger geleitet wurden, war der Justitiar der Bundestagsfraktion, Gröhe, beteiligt. Die beiden großen Parteien teilen traditionell die Verfassungsrichterstellen auf; gelegentlich werden auch die kleineren Koalitionspartner beteiligt. Am Donnerstagabend informierte Oettinger dann Börnsen darüber, dass die Union Dreier ablehne. (Siehe auch: Wahl Dreiers ins Verfassungsgericht scheitert an der Union)

Horst Dreier war schon früher im Gespräch gewesen, wenn es um SPD-Vorschläge für ein Amt in Karlsruhe ging. Doch jetzt sollte der Würzburger Staatsrechtslehrer, der in Hamburg lebt, eher überraschend zum Zuge kommen. Denn es war erwartet worden, dass die Sozialdemokraten eine Frau für das Gericht und dann auch die Präsidentschaft nominieren würden. Frau Zypries selbst hatte den Posten abgelehnt; doch eine Frau sollte es nach ihrem Willen weiterhin sein.

Anders als im Fall Dreier verlief die Suche nach einem Nachfolger für den scheidenden Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem aus dem Ersten Senat reibungslos. Die SPD ging auf die Suche, lud Kandidaten zum Vorsprechen und entschied sich dann für den Staatsrechtslehrer Johannes Masing. Masing, der die Bundesregierung im Verfahren zum Europäischen Haftbefehl (erfolglos) vertrat, war von Hoffmann-Riem selbst vorgeschlagen worden. An Masing hat die Union auch nichts auszusetzen.

Dreiers Haltung zur Folter gab wohl den Ausschlag

Dass es sich mit Dreier anders verhält, ist auf den ersten Blick überraschend. Denn der Rechtsphilosoph kann zu den führenden deutschen Staatsrechtslehrern gerechnet werden. Dreier gibt einen wichtigen Grundgesetz-Kommentar heraus. Er war Vorsitzender der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer - und stand auch dafür, dass die deutschen Staatsrechtslehrer mittlerweile in ihrer Mehrheit durchaus nicht mehr besonders konservativ sind.

Doch darum geht es der Union nicht. In zwei Schaltkonferenzen unterhielten sich die Unions-Ministerpräsidenten über Dreiers Haltungen in ihnen wichtigen Fragen; auch Gröhe nahm daran teil. Im Vordergrund stand dafür aber nicht unbedingt die liberale Haltung des Staatsrechtslehrers zum Schutz ungeborenen Lebens, zu Stammzellgesetz und Embryonenforschung, sondern seine Haltung zur Menschenwürde im allgemeinen, also etwa zur Folter.

Freilich ist auch für Dreier Folter eine Verletzung der Menschenwürde. Er hatte jedoch darauf hingewiesen, dass es auch eine „Würdekollision“ geben könne - etwa im Falle einer Entführung, bei der der Täter gefasst ist, sich aber weigert preiszugeben, wo er das Opfer gefangen hält. Hier darf nach Ansicht Dreiers der Gedanke einer „rechtfertigenden Pflichtenkollision“ nicht von vornherein ausgeschlossen werden.

„Bruch mit der Verfassungstradition“

In der Union werden Dreiers Ansichten zur Menschenwürde als „Bruch mit der bisherigen Verfassungstradition“ gewertet. Man erwarte zwar nicht, dass die SPD CDU-Leute vorschlage, aber hier gehe es um einen „Anker unserer Werteordnung“. Von den Kirchen bis zu Amnesty International seien Bedenken gegen die Ernennung Dreiers vorgetragen worden. Die deutsche Sektion von Amnesty wandte sich am Freitag in einem offenen Brief an Böhrnsen und Oettinger und forderte sie dazu auf, von der Wahl Dreiers abzusehen: „Ein Richter, der den Schutz der Menschenwürde nicht eindeutig verteidigt und damit in der Konsequenz auch das absolute Folterverbot relativiert, ist für die Aufgabe eines Verfassungsrichters, oder gar eines Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, der den Kern der Verfassung zu verteidigen hat, nicht geeignet.“

In der SPD ist man verärgert - zum einen darüber, dass der eigene Vorschlag vorzeitig bekanntgemacht worden war, zum anderen darüber, wie die Ablehnung Dreiers durch die Union kommuniziert wurde. In der nächsten Woche wird es Gespräche mit der Union geben. Bis dahin heißt der SPD-Kandidat Dreier.

Quelle: F.A.Z., 02.02.2008, Nr. 28 / Seite 2
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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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