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Donnerstag, 20. Juni 2013
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Bundesverfassungsgericht Deutliche Zweifel an Asylbewerberleistungsgesetz

 ·  Die Richter des Bundesverfassungsgerichts bezweifeln, dass die Leistungen für Asylbewerber ausreichend sind. Die Geldleistungen seien deutlich niedriger als die Hartz-IV-Sätze, die das Existenzminimum sichern sollen.

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© dapd Während der Verhandlung am Bundesverfassungsgericht demonstrieren Kritiker der bestehenden Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz vor dem Gebäude in Karlsruhe

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben deutliche Zweifel daran geäußert, ob die Leistungen für Asylbewerber ausreichend sind. Es bestehe eine „ins Auge stechende Differenz“ zwischen den Hartz-IV-Sätzen und den deutlich niedrigeren Geldleistungen für Asylbewerber, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält die Beträge für zu niedrig und hat das Gesetz in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt. Die Regelung verstoße gegen das Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Leistungen für Asylbewerber und andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht wurden seit 1993 nicht mehr erhöht.

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