25.05.2005 · Der stellvertretende CDU-Fraktionschef Ronald Pofalla verkündet erste Elemente eines Wahlprogramms: Das Arbeitslosengeld soll sich wieder nach der Einzahldauer richten, Jobeinsteiger könnten unter Tarif bezahlt werden.
Eine von den Unionsparteien geführte Regierung wird nach den Worten des stellvertretenden Fraktionschefs Ronald Pofalla (CDU) die Hartz-IV-Arbeitsmarktreform fortführen.
Zudem werde sie die Regie zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen den Kommunen übergeben und die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld an die Einzahldauer zur Arbeitslosenversicherung koppeln.
Einstieg unter Tarif möglich
Pofalla sagte am Mittwoch dem Inforadio Berlin-Brandenburg: „Wir werden die Arbeitsmarktreform fortsetzen.“ Das Prinzip des Forderns und Förderns bei Hartz IV sei bislang nur in Sachen Fordern umgesetzt worden. „Und jetzt muß das Begleitwerk und die Förderung, damit Arbeitsplätze entstehen, umgesetzt werden“, sagte er.
Dazu solle der Kündigungsschutz gelockert und die Möglichkeit von Mehrarbeit gegeben werden, wenn „Not am Mann ist“. „Wir stellen im Tarifvertragsgesetz klar, daß als Einstieg eine zehnprozentige untertarifliche Entlohnung möglich ist und damit ... Langzeitarbeitslose eine Rückkehroption in den Arbeitsmarkt erhalten“, kündigte Pofalla weiter an.
Arbeitslosengeld nach Einzahldauer
Als Sofortmaßnahme bei einem Wahlsieg der Union will die Union laut Pofalla zudem die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes differenzieren. Wer mehr als 15 Jahre eingezahlt habe, solle 15 Monate Arbeitslosengeld beziehen, wer mehr als 25 Jahre eingezahlt habe 18 Monate und wer länger als 40 Jahre eingezahlt habe, für den solle sich die Bezugszeit auf 24 Monate verdoppeln.
Zudem werde die Union die Trägerschaft für die Betreuung Langzeitarbeitsloser ändern, denn die Bundesagentur für Arbeit sei damit völlig überlastet worden. „Ich gehe davon aus, daß im Falle eines Wahlsieges und einer damit verbundenen Regierungsübernahme, wir diesen Teil der Bundesagentur relativ zügig wegnehmen werden, um ihn auf die Kommunen zu übertragen.“
Betriebliche Bündnisse für Arbeit
Zu den von der Union geplanten arbeitsmarktpolitischen Schritten zähle zudem die Schaffung der rechtlichen Grundlage für betriebliche Bündnisse für Arbeit. Über eine solche Änderung könnten Abweichungen von den Tarifverträgen formuliert werden.
Daneben werde man das Jugendarbeitsschutzgesetz so fassen, daß Betriebe mehr Möglichkeiten bekämen, jungen Menschen eine Chance für den Start ins Berufsleben zu geben.