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Bundestag Oppositionsrechte sollen gestärkt werden

06.03.2008 ·  Künftig soll die Opposition im Bundestag das Recht für eine gerichtliche Prüfung des Regierungshandelns bekommen. Außerdem kann sie unter bestimmten Voraussetzungen gegen europäische Vorgaben mit einer Subsidiaritätsklage vorgehen.

Von Peter Carstens
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Die Opposition im Bundestag soll mehr Rechte bekommen. Ein entsprechendes Angebot haben Vertreter der Regierungsfraktionen unterbreitet. Nach Informationen dieser Zeitung betrifft das Angebot die Rechte der Opposition, Regierungshandeln gerichtlich prüfen zu lassen. Dazu gibt es auf nationaler Ebene das abstrakte Normenkontrollrecht, das beim Bundesverfassungsgericht geltend gemacht werden kann. Zudem kann die Opposition unter bestimmten Voraussetzungen gegen europäische Vorgaben mit einer Subsidiaritätsklage vorgehen.

Europapolitische Pläne sind es denn auch, welche die Union und SPD wohl zu ihrem Entgegenkommen veranlassen. Denn entsprechende Vorschläge des Bundestagspräsidenten Lammert und der Opposition waren im vergangenen Herbst und auch vor kurzem noch eher auf Skepsis gestoßen. Jetzt aber, da Zustimmung zum Lissabon-Vertrag gewonnen werden soll, scheint eine rasche Änderung unter anderem des Grundgesetzartikels 93 möglich. Dem Vernehmen nach hat die FDP dem Ansinnen schon zugestimmt, weil sie darin eine Stärkung der oppositionellen Kontrollrechte sieht. Bei ihr wie auch bei den Grünen hatte man die bislang abweisende Haltung als Zeichen für Arroganz der Zwei-Drittel-Macht kritisiert.

Die Einleitung einer Subsidiaritätsklage kann jede Fraktion veranlassen

Nach der bisherigen Regelung sind für eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht mindestens ein Drittel der Abgeordneten notwendig. Die Einleitung einer Subsidiaritätsklage - mit der man sich gegen europäische Kompetenzanmaßungen wehren könnte - kann jede Fraktion veranlassen. Der Antrag kann aber mit der Zweidrittelmehrheit im Bundestag zurückgewiesen werden. Für die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses reicht indes ein entsprechendes Begehren von einem Viertel der Abgeordneten.

Nach der Regelung, die nun in Rede steht, sollen einheitlich ein Viertel der Abgeordneten genügen, um Normenkontrollklage oder Subsidiaritätsklage einzureichen oder um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Die Option, einen Antrag auf Subsidiaritätsklage mit Zweidrittelmehrheit zu überstimmen, entfiele. Nach der Vorstellung der Regierungsfraktionen sollte die Änderung schnell vollzogen werden, um dann den Lissabon-Vertrag rasch zu billigen.

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