10.03.2006 · Bundestagspräsident Norbert Lammert will die meldepflichtigen Nebeneinkünfte der Abgeordneten erst dann offenlegen, wenn das Bundesverfassungsgericht über die Klagen einiger Politiker entschieden hat.
Bundestagspräsident Norbert Lammert will die meldepflichtigen Nebeneinkünfte der Abgeordneten bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht veröffentlichen.
Die Bearbeitung der bis zum 30. März einzureichenden Meldungen der Abgeordneten zu ihren Nebenverdiensten werde einige Wochen in Anspruch nehmen, teilte Lammert am Freitag mit. Es zeichne sich zugleich ab, daß das Bundesverfassungsgericht eine zügige Entscheidung über die Klagen mehrerer Abgeordneter gegen die neue Regelung zu Nebeneinkünften anstrebe.
Frist 30. März gilt unverändert
„Daher beabsichtige ich, die Veröffentlichung bis zum Vorliegen dieser Entscheidung auszusetzen“, sagte Lammert. Die Frist 30. März zur Abgabe der Abgeordnetenmeldungen gelte aber unverändert.
Nach den neuen Verhaltensregeln müssen alle Abgeordneten dem Bundestagspräsidenten mitteilen, aus welchen Tätigkeiten sie Nebeneinkünfte erzielen und in welcher Höhe. Die Angaben zum Verdienst sollen dann zwar nicht in exakter Höhe, aber in drei verschiedenen Einkommensgruppen veröffentlicht werden.
Gegen die neuen Regeln haben einzelne Abgeordnete von CDU, CSU, SPD und FDP Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. (Siehe auch: Sechs Abgeordnete klagen gegen Offenlegung von Nebeneinkünften)