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Bundestag FDP klagt gegen Millionenstrafe

29.07.2009 ·  Mit einer Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht wehren sich die Liberalen gegen die Millionenstrafe, die wegen der Spendenaffäre um ihren früheren NRW-Landesvorsitzenden Möllemann verhängt wurde.

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Die FDP hat Klage gegen die Millionenstrafe wegen der Spendenaffäre um ihren früheren NRW-Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Ein Prozesstermin stehe noch nicht fest, teilte ein Gerichtssprecher mit. Es sei aber damit zu rechnen, dass der Streit noch in diesem Jahr entschieden werde.

Die Bundestagsverwaltung fordert rund 4,3 Millionen Euro von den Liberalen, weil in Rechenschaftsberichten der Partei Barspenden an Möllemann nicht aufgeführt gewesen seien. Rund 837.000 Euro hat die Partei bereits bei der Bundestagsverwaltung hinterlegt. Es ist die zweithöchste Strafe, die die Bundestagsverwaltung je gegen eine Partei verhängt hat. Nach Darstellung der FDP ist der Wahlkampf der Partei in diesem Jahr trotz der Strafe finanziell gesichert.

Die Strafzahlung war Anfang Juli nach jahrelangen Prüfungen wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz verhängt worden. Möllemann hatte nach Feststellung der Parlamentsverwaltung als FDP-Vorsitzender in Nordrhein- Westfalen zwischen 1996 und 2002 illegal gestückelte und verschleierte Geldbeträge in die FDP-Kassen geschleust. Bis heute ist nicht bekannt, woher das Geld stammte. Möllemann starb am 5. Juni 2003 bei einem Fallschirmsprung. Ob es Selbstmord war, konnte nicht abschließend geklärt werden.

Die Zahlungen in der Möllemann-Ära sind nach Ansicht der Bundestagsverwaltung ein Verstoß gegen das Verbot zur Annahme von Spenden, deren Herkunft nicht feststeht. Solche Delikte werden mit dem Dreifachen des eingenommenen Spendenbetrags geahndet. Weitere Strafzahlungen wurden wegen nicht veröffentlichter Spenden für Wahlkampf-Plakate und Anzeigen verhängt. Solche Verstöße gegen das Publizitätsgebot werden laut Parteiengesetz mit der zweifachen Summe der fehlenden Angaben in den Rechenschaftsberichten sanktioniert. Nach Ansicht von Bundestagspräsident Norbert Lammert ist zwar der Anteil der FDP an der Aufklärung zu würdigen, das ändere „jedoch nichts an der Rechtswidrigkeit der Spendenvorgänge“.

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