16.11.2007 · Erst Anfang der Woche wurde der entsprechende Koalitionskompromiss errungen. Jetzt ist die Verlängerung des Arbeitslosengeld I und die Beitragssenkung der Arbeitslosenversicherung auf 3,3 Prozent vom Bundestag beschlossen worden.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2008 von derzeit 4,2 auf 3,3 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Das hat der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Das Gesetz sieht auch die Abschaffung des sogenannten Aussteuerungsbetrags vor - einer Strafzahlung der Bundesagentur für Arbeit (BA) an den Bund für jeden nicht innerhalb eines Jahres vermittelten Arbeitslosen. Dieser Aussteuerungsbetrag soll vom kommenden Jahr an durch einen „Eingliederungsbeitrag“ ersetzt werden; künftig soll sich die BA zur Hälfte an den Eingliederungs- und Verwaltungskosten des Bundes für Arbeitslosengeld-II-Empfänger beteiligen.
Durch diesen Tausch wird der Bund im Saldo um drei Milliarden Euro entlastet und die BA mit dem gleichen Betrag belastet. Die Opposition und die Nürnberger Selbstverwaltung hat dies als Zweckentfremdung von Beitragsmitteln kritisiert.
Verlängerung des ALG I auf den Weg gebracht
Mit dem Gesetz ist auch der Aufbau einer Versorgungsrücklage für die etwa 8000 Pensionäre und 20.000 aktiven Beamten der BA beschlossen. Als Grundausstattung erhält dieser Fonds, der von der Bundesbank geführt und verwaltet wird, im kommenden Jahr 2,5 Milliarden Euro aus den BA-Rücklagen.
Das Gesetz beinhaltet noch nicht die von der Koalition vereinbarte Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für Ältere von 18 auf 24 Monate, sondern nur eine Aufforderung an den Bundestag, ein solches Gesetz zu beschließen. Die Eckpunkte dafür werden schon genannt: Nach mindestens 30 Beitragsmonaten und Vollendung des 50. Lebensjahres wird Arbeitslosengeld künftig für 15 Monate gewährt, nach 36 Beitragsmonaten und 55 Lebensjahren für 18 Monate und nach 48 Beitragsmonaten und 58 Lebensjahren für 24 Monate. Statt bisher in drei Jahren müssen die Beiträge künftig nur innerhalb von fünf Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erbracht worden sein.
Über Bedenken des Bundesrates hinweg
Schon am Donnerstagabend hatte der Bundestag die Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten der Hartz-IV-Empfänger gekürzt und sich dabei über die Bedenken der Länder und des Bundesrates hinweggesetzt. Da das Gesetz der Zustimmung des Bundesrats bedarf, gilt eine Anrufung des Vermittlungsausschusses als wahrscheinlich. Dem Gesetz zufolge wird im kommenden Jahr der Bundesanteil im Durchschnitt von 31,8 auf 29,2 Prozent gesenkt, das entspricht einer Kürzung von 4,4 auf vier Milliarden Euro.
Den Rest der Miet- und Heizkosten von insgesamt 13,4 Milliarden Euro müssen die Kommunen zahlen. Im einzelnen wird die Höhe der Bundesbeteiligung für Baden-Württemberg auf 32,6 Prozent, für Rheinland-Pfalz auf 38,6 und für die übrigen Bundesländer auf 28,6 Prozent festgesetzt. Die Berechnungsformel orientiert sich an der gesunkenen Zahl der Empfängerhaushalte; die Kommunen fordern eine Orientierung an den tatsächlichen Kosten, die gestiegen seien.
Unklarheiten bei 58er-Regelung
Noch nicht gelöst ist das Problem der „Zwangsverrentung“ von älteren Arbeitslosen nach Auslaufen der sogenannten 58er-Regelung zum Jahresende. Hier wollen sich die Koalitionsfraktionen in der kommenden Woche um eine Einigung bemühen. Derzeit können mindestens 58 Jahre alte Arbeitslose äußern, dass sie der Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen dann aber zum frühestmöglichen Zeitpunkt ohne Abschläge in Rente gehen.
Mit dem Auslaufen dieser Regelung entsteht aus Sicht der SPD dringender Handlungsbedarf, weil die Betroffenen dann auch mit Abschlägen (von 0,3 Prozent für jeden vorzeitigen Monat, also von 18 Prozent für fünf Jahre) in Rente gezwungen werden können. Das ist möglich, weil das Arbeitslosengeld II als staatliche Fürsorgeleistung nachrangig gewährt werden muss, also nur dann, wenn die Betroffenen ihren Lebensunterhalt nicht aus anderen Einkommensquellen (einschließlich anderer Unterstützungsleistungen) bestreiten können.
Union: Kein genereller Handlungsbedarf
Die SPD möchte die BA verpflichten, jedem älteren Arbeitslosen am Ende des (verlängerten) Arbeitslosengeld-I-Bezugs ein Beschäftigungs- oder Qualifizierungsangebot zu machen - notfalls auch nur einen Ein-Euro-Job. Nur wenn der Betroffene dieses Angebot ablehnt, soll er zur Verrentung gezwungen werden. Außerdem sollen von der Zwangsverrentung drei Personengruppen ausgenommen werden: diejenigen, die in einem halben Jahr ohnehin in Rente gehen würden, die noch beschäftigt sind und nur ergänzendes („aufstockendes“) Arbeitslosengeld II beziehen oder denen schon eine neue Stelle zugesagt wurde.
Die Union will sich zwar einer Lösung nicht verweigern; sie sieht aber keinen generellen Handlungsbedarf. Die durch Abschläge gekürzte Rente liege nur in Einzelfällen unter dem Arbeitslosengeld-II-Anspruch der Betroffenen; diese erhielten dann von den Kommunen eine ergänzende Grundsicherung. Unterstützung erhält die Union von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Arbeitslosengeld-II-Empfängern sei zumutbar, ihren Rentenanspruch geltend zu machen, anstatt die Allgemeinheit für ihre Versorgung in Anspruch zu nehmen. Im übrigen schließe der Rentenbezug niemanden von der Arbeitsaufnahme aus.