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Bundesrat Mehrheit für Föderalismusreform zeichnet sich ab

23.06.2006 ·  Die für die Staatsreform erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundesrat ist nach Angaben des bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber (CSU) gesichert. Auch die geplante Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern soll „nicht chancenlos“ sein.

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Die für die Verfassungsänderungen zur Föderalismusreform erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundesrat ist nach Angaben des bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber (CSU) gesichert. Nach der Beratung der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag teilte Stoiber mit, 14 der 16 Regierungschefs hätten bei der Besprechung dem - in einigen Details geänderten - Gesetzentwurf zugestimmt.

Bedenken wurden weiterhin von den Ministerpräsidenten Mecklenburg-Vorpommerns, Ringstorff (SPD), und Schleswig-Holsteins, Carstensen (CDU), geäußert. Carstensen äußerte aber, das Stimmverhalten seines Landes im Bundesrat sei noch nicht festgelegt. Die Bedenken beträfen „die geplante Verlagerung der Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug, für die Beamtenbesoldung und Versorgung sowie die Zuständigkeit für das Heimrecht auf die Länder“.

Koalitionsausschuß soll Details formulieren

Dem Vernehmen nach gingen die Ministerpräsidenten der Länder auf Bedenken von Bildungspolitikern des Bundestages ein, im Hochschulwesen müsse es weiterhin Möglichkeiten finanzieller Zusammenarbeit von Bund und Ländern geben. Danach solle der Bund in den Fällen den Ländern Investitionshilfen gewähren können, in denen „dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht“. Bislang war in dem neu zu fassenden Grundgesetzartikel 104 b niedergelegt worden, daß der Bund den Ländern keine Finanzhilfen „für Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung der Länder“ gewähren dürfe.

Mehrheit für Föderalismusreform zeichnet sich ab

Die veränderte Formulierung ist nach Auffassung in den Unionsparteien lediglich eine „Klarstellung“, nicht aber eine substantielle Veränderung der bisherigen Absprachen. Nach der Konferenz und dem folgenden Gespräch der Ministerpräsidenten mit Frau Merkel soll am Sonntag abend der Koalitionsausschuß die Absprachen endgültig formulieren. Am Montag und Dienstag werden sich die Koalitionsfraktionen damit befassen. Am Mittwoch soll der Rechtsausschuß den Gesetzentwurf entsprechend verändern. Der Bundestag wird dann am 30. Juni und der Bundesrat eine Woche später entscheiden.

Skepsis bei der FDP

In der FDP-Fraktion wuchsen unterdessen die Bedenken gegen das Vorhaben. Der Vorsitzende Westerwelle sagte: „Wenn es so bleibt, bleiben wir skeptisch.“ Auch habe die FDP ihre Zustimmung davon abhängig gemacht, daß nach der Föderalismusreform über eine Reform der Finanzverfassung gesprochen werde. Dazu gebe es aber bisher keine konkreten Vorlagen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Scholz machte deutlich, angesichts der gesunkenen Zahl der von der FDP mitregierten Länder sei auch der Bedeutung für das Zustandekommen einer Zweidrittelmehrheit im Bundesrat zurückgegangen. Er äußerte sich optimistisch, daß es der großen Koalition gelingen werden, im Bundestag die Zweidrittelmehrheit aus den eigenen Reihen zu sichern; höchstens 39 Abgeordnete aus den Reihen der Koalitionsfraktionen dürfen mit Nein stimmen. Nur dann würde die Zustimmung der FDP im Bundestag benötigt.

Am Donnerstag abend trifft sich Westerwelle mit den Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen Kauder (CDU/CSU) und Struck (SPD), Bei diesem Gespräch soll der FDP-Vorsitzende über die von der Koalition beabsichtigten Änderungen unterrichtet werden.

Opposition verärgert

Zur Verärgerung der Oppositionsfraktionen hatte die Mehrheit von Union und SPD die schon anberaumte Sitzung des Rechtsausschusses des Bundestages abgesetzt, weil die Änderungsanträge der Koalition selbst noch nicht ausgearbeitet seien. FDP-Linke und Grüne organisierten einen Protest und warfen der Koalition vor, die Änderungsanträge der Opposition unterdrücken zu wollen. Daraufhin rückte die Koalition von ihrem Beschluß ab, und am Donnerstag tagten mehrere Ausschüsse zur Föderalismusreform, ohne aber Beschlüsse fassen zu können.

In der FDP hieß es, bei einer Sitzung der Fraktion am Wochenbeginn sei deutlich geworden, die große Mehrheit der Abgeordneten sei mit dem bisherigen Gesetzentwurf der Koalition nicht einverstanden und würde ihn ablehnen. Die stellvertretende FDP-Vorsitzende Cornelia Pieper legte dem Bildungsausschuß des Bundestages die Änderungsanträge ihrer Fraktion vor, die am Donnerstag beraten wurden. Dazu gehört die Forderung, die Bundesländer sollten verfassungsrechtlich verpflichtet werden, „ihre schulischen, akademischen und beruflichen Abschlüsse untereinander anzuerkennen“.

Auch solle die Autonomie der Hochschulen durch das Recht gestärkt werden, ihre „Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“. Frau Pieper sagte, das führe zu Wettbewerb und fördere Leistung und Qualität. Der Bund solle den Ländern Investitionshilfen „zur Förderung der Wissenschaft und Bildung in Fällen überregionaler Bedeutung“ gewähren können. Nach Auffassung der FDP solle der Vorschlag der Koalition, die Länder könnten bei Details der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse von Bundesregelungen abweichen, aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.

Oettingers Vorschläge werden abgelehnt

Der Vorstoß des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Oettinger (CDU), die Zusammenlegung von Bundesländern verfassungsrechtlich zu erleichtern und möglicherweise sogar einen nationalen Volksentscheid darüber abzuhalten, wurde von den Führungen von Union und SPD nicht aufgegriffen, sondern abgelehnt. Scholz machte deutlich, dieser Vorschlag solle nicht aufgegriffen werden und er werde auch von kleineren Bundesländern abgelehnt. Stoiber sagte, die Neugliederung der Bundesländer sei für ihn „kein Thema“ fügte aber an, von den 16 Bundesländern seien nur fünf aus eigener Kraft finanziell handlungsfähig.

Noch in diesem Jahr wollen die 16 Länder mit der Bundesregierung und dem Bundestag über die künftigen Finanzbeziehungen reden. Stoiber sagte: „Da muß man sicher die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern grundlegend ändern. Das wird nicht einfach werden, aber ich bin auch hier zuversichtlich, daß wir den Reformanspruch der Bevölkerung erfüllen.“

Oettinger sagte, es gebe die klare Tendenz unter den Ländern, der Föderalismusreform zuzustimmen. Auch die Finanzreform als geplante zweite Stufe der Staatsreform sei „nicht chancenlos“. Dafür sei aber eine Vereinbarung nötig, welche Schulden die Länder künftig machen dürften. „Schuldengrenzen halte ich für notwendig“, sagte der CDU-Politiker.

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